Finanzbuchhaltung

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    Was ist Finanzbuchhaltung?

    Die Finanzbuchhaltung (auch FiBu genannt), als Teil des betrieblichen Rechnungswesens, registriert alle Kapitalbestände eines Unternehmens. Zum betrieblichen Rechnungswesen gehören insgesamt folgende Sparten:

    Ihr Ziel ist es, die Gesamtergebnisse der jeweiligen Firma zu erfassen. Dazu werden alle Finanzbewegungen festgehalten, wie beispielsweise der Verkehr der Werte mit den Geschäftspartnern. Mittels der Buchführung werden diese aufgeführt und dann den jeweiligen Konten zugeordnet.

    Ein solches Vorgehen ermöglicht die Dokumentation der genauen Vermögensverhältnisse sowie ihre Veränderungen. So kann nach dem Abschluss einer Periode, also einem Monat, einem Quartal oder einem Jahr, das Gesamtergebnis des Betriebes ermittelt werden.

    Die Finanzbuchhaltung liefert die nötigen Zahlen, um eine Bilanz sowie eine Gewinn– und Verlustrechnung erstellen zu können. Deren Werte geben Aufschluss über die Gesamtsituation Ihrer Firma.

    Teile der Finanzbuchhaltung sind die Debitorenbuchhaltung und die Kreditorenbuchhaltung.

    Debitorenbuchhaltung

    In der Debitorenbuchhaltung werden die Geschäfte mit den Debitor:innen geregelt. Dabei handelt es sich um die Kund:innen eines Unternehmens.

    Die Aufgaben der Debitorenbuchhaltung erstrecken sich von der Rechnungsstellung bis hin zum Mahnwesen, mit dem offene Forderungen eingeholt werden.

    Bei der Debitorenbuchhaltung stehen also alle Aufgaben im Vordergrund, die direkt mit den Forderungen durch Lieferungen und Leistungen gegenüber Debitor:innen im Zusammenhang stehen.

    Die Kreditorenbuchhaltung

    Das Gegenteil ist im Prinzip die Kreditorenbuchhaltung. Kreditor:innen sind die Lieferant:innen und externe Dienstleister:innen, denen das Unternehmen etwas schuldet.

    Die Kreditorenbuchhaltung bearbeitet also die Eingangsrechnungen, sorgt dafür, dass diese rechtzeitig bezahlt werden und ist dafür zuständig, dass keine Mahnungen ins Haus flattern.

    Das bedeutet unter anderem auch, dass Ratenzahlungen oder andere Vereinbarungen getroffen werden, wenn das Unternehmen gerade nicht zahlungsfähig ist, um so größeren Schaden zu verhindern.

    Termine und Fristen

    Termine und Fristen in der Finanzbuchhaltung

    Abb. 1: Termine und Fristen in der Finanzbuchhaltung

    Folgende Termine sind für Sie bereits als Gründer auf jeden Fall, allerdings immer abhängig von der Art Ihrer Firma, einzuhalten:

    Wer muss Finanzbuchhaltung machen?

    Die Pflicht basiert auf den Vorgaben, die beispielsweise im HGB geregelt sind und die der Gesetzgeber hinsichtlich der Buchführung vorschreibt. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sind diese Regelungen für Gewerbetreibende und für Kaufleute gültig, wogegen Freiberufler:innen und Kleingewerbetreibende die Möglichkeit der Einnahme-Überschuss Rechnung anwenden können.

    Freiberufler:innen, zu denen zum Beispiel Architekten und Ärzte gehören, sind generell nicht zur FiBu verpflichtet, außer wenn sie ihren Beruf in Form einer Handels-oder Kapitalgesellschaft ausüben, denn dann gilt der § 6 Abs. 1 HGB, der den Begriff der „Formkaufleute“ definiert und diese sind zur Finanzbuchhaltung verpflichtet. Auch im Steuerrecht in der Abgabenordnung (AO) wird der Begriff der sogenannten „derivativen“, also „abgeleiteten“ sowie „originären“ Buchführungspflicht genannt.

    Als Unternehmer:in, auch als Existenzgründerin, außer, Sie gehören zu den genannten Ausnahmen, sollten Sie sich vor Augen führen, dass die Finanzbuchhaltung in Ihrem eigenen Interesse liegt. Denn für alle erfolgreichen kaufmännischen Entscheidungen benötigen Sie die Übersicht über die kompletten relevanten Werte Ihrer Firma.

    Arten der Finanzbuchhaltung

    Als elementarer Teil des Rechnungswesens gelten für die Finanzbuchhaltung, je nach Größe und Aufgabe eines Betriebes, andere Buchhaltungsvorschriften. Sie können generell in drei Formen eingeteilt werden.

    So stellt die Pauschalisierung eine äußerst einfache Aufzeichnungsform dar. Der Gesetzgeber erlaubt diese Art der Buchhaltung für kleine Unternehmen oder auch Ein-Mann-Betriebe, die lediglich einen geringen, dennoch regelmäßigen Umsatz erwirtschaften.

    Die zweite Möglichkeit ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Diese gilt für kleine und mittlere Betriebe. Hier werden die Geschäftsfälle extra erfasst, wobei die Steuer gesondert ausgewiesen wird. Dennoch, da es keine Regel ohne Ausnahme gibt, kann es vorkommen, dass auch ein Einzelunternehmer zur Buchhaltung verpflichtet ist, da die Voraussetzung nicht in der Größe des Unternehmens besteht, sondern vielmehr der Umsatz maßgeblich ist. Erreichen Sie also in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 700.000 Euro Umsatz, so sind Sie zur Finanzbuchhaltung beziehungsweise zur doppelten Buchführung verpflichtet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Landwirte, da hier die Grenze bei einem Umsatz von 400.000 Euro liegt.

    Schließlich existiert noch die doppelte Buchführung als ein zweiseitiges System, da die jeweiligen Ausgaben sowohl im Soll als auch im Haben vermerkt werden müssen. In diesem Rahmen bestehen auch zwei Erfolgsermittlungs-Arten, nämlich der sogenannte Vermögensvergleich sowie die Erfolgsrechnung. Die Letztgenannte ist die direkte Erfolgsermittlung und der Vermögensvergleich bezeichnet die indirekte Erfolgsermittlung.

    Finanzbuchhaltung Aufgaben

    Die Finanzbuchhaltung hält alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens fest. Zudem bucht und dokumentiert die Finanzbuchhaltung diese Geschäftsvorfälle. Zu den Geschäftsvorfällen zählen alle Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens.

    Die Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehen aber darüber hinaus und beziehen sich auch direkt auf die Bilanz. So ermittelt die Finanzbuchhaltung beispielsweise die Bestände und erfasst Bestandsveränderungen. Das bezieht sich auf alle Vermögensgegenstände, also nicht ausschließlich die Geldbestände.

    Innerhalb der Finanzbuchhaltung wird der Erfolg des Unternehmens ermittelt. Die Finanzbuchhaltung erstellt also auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und den Jahresabschluss. Diese sind die steuerliche Grundlage für das nachfolgende Geschäftsjahr und müssen von jedem Unternehmen erstellt werden, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Alternativ ist es die Aufgabe der Finanzbuchhaltung, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen der einfachen Buchführung zu erstellen.

    Unterschied Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung

    Was die Finanzbuchhaltung ist, wissen wir jetzt. Allerdings wird die Finanzbuchhaltung gerne mal mit der Betriebsbuchhaltung zusammengeworfen. Das ist aber nicht korrekt, denn es handelt sich dabei um unterschiedliche Arten der Buchhaltung.

    Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung, sind Unternehmen nicht dazu verpflichtet, eine Betriebsbuchhaltung vorzunehmen.

    Die Betriebsbuchhaltung nutzt die Finanzbuchhaltung allerdings als Basis. Dabei werden aber die tatsächlichen Werte von Abschreibungen, Beständen etc. und nicht die steuerlich optimierten Werte herangezogen.

    In einem sogenannten Betriebsabrechnungsbogen erfasst die Betriebsbuchhaltung die Kosten und Erlöse und verteilt sie auf die Kostenposition beziehungsweise rechnet sie den Kostenpositionen zu.

    Die Ergebnisse aus der Betriebsbuchhaltung dienen als Grundlage für strategische Entscheidungen oder die Preiskalkulation.

    Vorteile und Nachteile zur Finanzbuchhaltung

    Im Grunde hat die Finanzbuchhaltung keine Nachteile für ein Unternehmen. Man könnte argumentieren, dass die Verpflichtung zur Finanzbuchhaltung ein Nachteil ist. Andererseits dient diese Pflicht dem Zweck, dass ein Unternehmen am Ende des Geschäftsjahres in der Lage ist, eine ordentliche und korrekte Steuererklärung abzugeben, die nicht zu Problemen mit dem Finanzamt führt.

    Die Verpflichtung zur Finanzbuchhaltung ist also sogar ein Vorteil.

    Des Weiteren bietet die Finanzbuchhaltung auch einen durchgehenden Überblick über die finanzielle Verfassung eines Unternehmens. Sie gibt Einsicht in die Kosten einzelner Bereiche und welche Produkte wirtschaftlich besonders gut performen.

    Die Finanzbuchhaltung dient also nicht alleine der Erfüllung einer aufgezwungenen Pflicht. Richtig angewendet, hilft sie auch dabei, Anpassungen und strukturelle Veränderungen vorzunehmen, die das Unternehmen wettbewerbsfähiger und gewinnbringender aufstellen.

    Fazit

    Generell ist es einfach im wahrsten Sinne des Wortes existenziell, dass Sie, als Unternehmer, über alle wichtigen Zahlen in Ihrem Betrieb Bescheid wissen. Das ermöglicht Ihnen, ungewollten Entwicklungen gegenzusteuern und auf der positiven Seite neue Potentiale zu nutzen, um beispielsweise Ihr Sortiment zu erweitern. Auch bei Gesprächen mit Ihrer Bank ist die genaue Kenntnis hinsichtlich aller finanziellen Fakten in Ihrer Firma von großem Vorteil.

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