Factoring
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Factoring als Finanzierungsform
Mit Factoring kann die Liquidität eines Unternehmens umgehend gesteigert werden. Dabei werden offene Forderungen an Dritte verkauft. Dadurch kommt Kapital ins Unternehmen und die Forderungen gehen an jemand anderen über. Wie genau Factoring funktioniert und was dabei beachtet werden muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Definition des Factorings
Was ist nun Factoring? Es ist eine Methode, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Das kann passieren, wenn Kund:innen offene Forderungen nicht bezahlen können oder die Bezahlung aus anderen Gründen hinauszögern.
Beim Factoring werden diese offenen Forderungen an eine Finanzdienstleistung übertragen. Das können beispielsweise Kreditinstitute sein, aber auch sogenannte Factoringgesellschaften. Die Finanzdienstleistung zahlt die offene Forderung umgehend an das Unternehmen.
So steigert das Unternehmen die Liquidität und die Eigenkapitalquote. Anschließend hat das Unternehmen mit der Forderung nichts mehr zu tun und die Finanzdienstleistung kümmert sich darum, die offene Forderung vom Schuldner oder der Schuldnerin zurückzubekommen.
Das Factoring besteht in gewisser Form bereits mindestens seit dem 17. Jahrhundert. In Deutschland kann der erste Factorvertrag auf das Jahr 1958 zurückverfolgt werden. Im Jahr 1971 wurde die Deutsche Factoring Bank von sieben Landesbanken gegründet. 1974 folgte die Gründung des Deutschen Factoring-Verband e. V.
Ein Beispiel für eine Finanzierung über Factoring
Das Factoring verläuft im Grunde in einem Kreislauf. Man spricht dabei auch vom Factoring-Kreislauf. Dieser beginnt immer damit, dass eine Forderung durch den Verkauf eines Produkts oder die Auslieferung einer Ware entsteht. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Forderung von dem Kunden beziehungsweise der Kundin beglichen oder das Unternehmen verkauft die offene Forderung an ein Unternehmen, das Factoring betreibt. In beiden Fällen erhält das Unternehmen den Betrag für die offene Forderung.
Das Factoring selbst verläuft in diesen Schritten:
Schritt 1: Die Forderung entsteht
Eine Forderung entsteht immer dann, wenn ein Handel zwischen zwei Parteien abgeschlossen wird. Es handelt sich um eine offene Rechnung für ein verkauftes Produkt oder eine erbrachte Leistung. Das betrifft sowohl Waren als auch Dienstleistungen.
Damit eine Forderung an einen sogenannten Factor abgetreten werden kann, muss sie offiziell sein. Es muss also ein Nachweis für die Forderung vorhanden sein. Man spricht dabei auch von der Verität der Forderung.
Schritt 2: Die Bonitätsprüfung
Die Bonität von Debitoren und Debitorinnen bezeichnet die Zahlungsfähigkeit von Kund:innen. Durch den Verkauf der offenen Forderung, wird der Kunde oder die Kundin, die den offenen Betrag schuldig ist, zum Kunden oder zur Kundin der Factoringgesellschaft. Diese sichert sich also durch die Bonitätsprüfung davor ab, die Forderung nicht geltend machen zu können.
Die Factoringgesellschaft überprüft die Bonität des Kunden oder der Kundin, da das volle Ausfallrisiko beim Kauf der Forderung ebenfalls übertragen wird. Im Grunde ist es ähnlich wie bei einem Kredit. Auch der wird nur genehmigt, wenn die Bonität geprüft wurde und positiv ist. Beim Factoring ist es genauso.
Schritt 3: Der Verkauf der Forderung
Nach der Bonitätsprüfung kann der Verkauf vollzogen werden. Wie bei einem Verkauf üblich geht das komplette Objekt in den Besitz des Käufers oder der Käuferin über.
Das bedeutet, dass mit der Forderung auch die Verantwortung für die Einbringung der offenen Beträge den Besitz wechselt.
Das Unternehmen, das die Rechnung ursprünglich ausgestellt hat, muss sich also nicht mehr mit der offenen Forderung befassen. Stattdessen ist die Factoringgesellschaft dann selbst in der Pflicht, sich die Forderung zu holen.
Schritt 4: Die Liquiditätssteigerung
Das Unternehmen erhält bis zu 90 Prozent der offenen Forderung von der Factoringgesellschaft ausgezahlt. In der Regel werden zwischen 80 und 90 Prozent des Betrags ausgezahlt. Die offenen 10 bis 20 Prozent sind sozusagen die vorübergehenden Kosten für die Dienstleistung der Factoringgesellschaft.
Die Liquidität und die Eigenkapitalquote des Unternehmens steigen durch den Verkauf der offenen Forderung. Eine positive oder negative Bonität von Kunden und Kundinnen wird dadurch vom Unternehmen ignoriert.
Die Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Schritt 5: Die Einbringung der offenen Forderung
Die Factoringgesellsschaft bringt die offene Forderung bei dem Kunden oder der Kundin ein. Dadurch erhält sie den bereits an das Unternehmen abgetretenen Betrag zurück.
Schritt 6: Ausstehende Beträge ausgleichen
Wenn die offene Forderung komplett bezahlt ist, erhält das Unternehmen von der Factoringgesellschaft die restlichen 10 bis 20 Prozent, die im Rahmen des Factorings noch offengeblieben waren.
Das Unternehmen hat dann also die komplette offene Forderung erhalten, konnte aber durch den bereits zuvor gezahlten Anteil von bis zu 90 Prozent die Liquidität steigern.
Die Kosten von Factoring
Eine Finanzierung über Factoring ist natürlich nicht komplett kostenlos. Die Factoringgesellschaft bietet ihre Dienstleistung nicht aus reiner Gutmütigkeit an. Sie will auch etwas verdienen.
Die Kosten für das Factoring sind in der Regel aber recht gering. Pro Rechnung wird beispielsweise eine Gebühr von 1 Prozent erhoben. Dazu kommt dann ein Zins von 2 Prozent p. a. Dieser Zins ist im Grunde nur dann wirklich relevant, wenn Kund:innen sehr lange ihre Rechnungen nicht bezahlen.
Angenommen, Ihr Unternehmen schreibt monatlich eine Rechnung in Höhe von 100.000,00 Euro. Diese 100.000,00 Euro stehen auf einer einzelnen Rechnung. Für das Factoring fällt eine Gebühr von 1 Prozent an. Das sind einmalig 1.000,00 Euro.
Der Kunde beziehungsweise die Kundin zahlt die Rechnung in der Regel innerhalb eines Monats. Dadurch fallen keine hohen Zinsen an. Der Factoringzins beträgt 170,00 Euro.
Ihr Unternehmen zahlt also insgesamt 1.170,00 Euro von den 100.000,00 Euro. Es bleiben 98.830,00 übrig und zusätzlich muss das Unternehmen sich nicht um das Rechnungsmanagement und das Einbringen der offenen Forderung kümmern.
Die Factoringgesellschaft übernimmt das und auch mögliche Mahnverfahren oder Inkassoverfahren werden von der Factoringgesellschaft eingeleitet, wenn es nötig wird.
Es gibt bestimmte Faktoren, die die Kosten bei einer Factoringgesellschaft erhöhen oder auch verringern können. Beispielsweise die Anzahl und Bonität der Debitor:innen oder der Umsatz des Unternehmens.
Die Preisgestaltung ist individuell und pro Auftrag und Factoringgesellschaft unterschiedlich.
Wann ist Factoring sinnvoll?
Factoring ist nicht mit Inkasso oder generell dem Eintreiben von Schulden zu verwechseln. Es gibt zwar gewisse Ähnlichkeiten, aber das Factoring wird in der Regel nicht erst dann veranlasst, wenn eine offene Forderung nach langer Zeit immer noch nicht bezahlt ist. Für diese Form der Eintreibung gibt es andere Anlaufstellen.
Factoring ist eher als eine Entlastung für das Unternehmen gedacht oder dafür, eine finanzielle Sicherheit durch stetigen Kapitalfluss zu generieren, da ein Hauptteil der offenen Beträge immer umgehend ins Unternehmen fließen, bevor die Rechnungen überhaupt beglichen sind.
Factoring ist also vor allem für Unternehmen aller Größenordnungen sinnvoll, die dadurch eine finanzielle Sicherheit aufbauen wollen. Durch die schnelle Liquiditätssteigerung lassen sich Expansionspläne mit Factoring sehr gut umsetzen.
Factoring ist besonders sinnvoll, wenn folgende Kriterien in einem Unternehmen erfüllt sind:
- in der Bilanz befinden sich viele Forderungen und hohe Lagerbestände
- wichtige Kunden und Kundinnen haben lange Forderungslaufzeiten
- durch starkes Wachstum entsteht ein hoher Liquiditätsbedarf
- die Beschaffungskosten für Waren und Material sind hoch
- es liegen sensible Zahlungszeitpunkte für beispielsweise Steuern, Sozialabgaben oder Gehälter vor
- Forderungsausfälle müssen aus bestimmten Gründen vermieden werden
Factoring ist in den meisten Branchen sinnvoll anwendbar. Es gibt nur wenige Geschäftsfelder, in denen das Factoring eher unüblich oder nicht anwendbar ist. Bei Teil- und Abschlagsrechnungen, wie sie beispielsweise bei Architekten und Architektinnen üblich sind, ist Factoring nicht möglich, da diese Rechnungen nicht die komplette Forderung enthalten und somit die Verität fehlt. Auch Vorschüsse wie bei Mieten oder Pachtungen qualifizieren sich nicht für das Factoring.
Bei einem hohen Kund:innenanteil im Ausland kann es schwieriger sein, eine Factoringgesellschaft zu finden. Das liegt daran, dass das Eintreiben von offenen Forderungen aus dem Ausland unter Umständen komplexer ausfallen kann als im Inland.
Auch für junge Unternehmen, deren Gründung weniger als zwei bis drei Jahre her ist, stehen nicht viele seriöse Factoringgesellschaften zur Verfügung.
Checkliste für gute Voraussetzungen
Im besten Fall erfüllt ein Unternehmen bestimmte Voraussetzungen, die für das Factoring eine gewisse Basis legen und es erleichtern, eine Factoringgesellschaft zu finden.
Diese kurze Checkliste gibt eine Übersicht über die wichtigsten Voraussetzungen:
- die Kunden und Kundinnen des Unternehmens sind größtenteils gewerbliche Debitor:innen
- die Debitor:innen des Unternehmens sind zahlungsfähig und kreditwürdig
- Rechnungen werden vollständig erstellt und nicht mit Teilrechnungen oder Abschlagsrechnungen gearbeitet
- Leistungen werden vollständig erbracht
- das Zahlungsziel liegt in der Regel nicht über einer Frist von 90 Tagen
Je mehr Voraussetzungen ein Unternehmen erfüllt, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein seriöser Factor überzeugt werden kann.
Die verschiedenen Arten des Factorings
Factoring ist ein flexibles Finanzierungsinstrument. Es kann auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtet und an Bedingungen angepasst werden.
Es haben sich bereits unterschiedliche Formen des Factorings entwickelt, die einige Bedingungen angepasst haben oder sich auf unterschiedliche Bedürfnisse ausrichten.
Meistens sind vor allem der gewünschte Grad des Liquiditätgewinns und die Zusammensetzung der Kundschaft entscheidend für die richtige Art des Factorings.
Full-Service-Factoring
Der Standard ist das Full-Service-Factoring. Dabei werden die drei zentralen Factoring-Dienstleistungen angeboten. Das sind diese:
- die Finanzierung – das eigentliche Factoring, bei dem die offene Forderung gekauft wird
- die Übernahme des Mahnwesens und des Debitorenmanagements – das beinhaltet unter anderem die Bonitätsprüfung der Kund:innen, aber auch die Einleitung eines Mahnverfahrens und der Beauftragung eines Inkassounternehmens, sofern das notwendig werden sollte
- Delkredere – dieser Begriff steht für die Absicherung des Zahlungsausfallrisikos, das auf die Factoringgesellschaft übergeht
Die Vorteile des Full-Service-Factorings liegen in der Steigerung der Liquidität, der Planungssicherheit und der Entlastung des Forderungsmanagements im eigenen Unternehmen. Außerdem geht das komplette Risiko auf den Factor über.
Dafür erhöhen sich beim Full-Service logischerweise die Kosten. Diese ergeben sich individuell, je nach Auftrag.
Auswahl-Factoring
Auch als selektives Factoring bekannt. Dabei werden nicht alle Forderungen aller Kund:innen ins Factoring übernommen, sondern nur ausgewählte Rechnungen.
Diese Form des Factorings ist üblich, wenn sich die Kund:innen in Zahlungszielen und Risiken unterscheiden.
Die Verwaltung der nicht verkauften Forderungen bleibt also im Unternehmen. Für die Forderungen im Factoring hingegen werden in der Regel die Leistungen erhoben wie beim Full-Service-Factoring.
Einzelfactoring
Normalerweise wird beim Factoring sozusagen ein Dauerauftrag erteilt. Das bedeutet, dass alle oder zumindest die meisten Forderungen an die Factoringgesellschaft verkauft werden. Dadurch werden die Abläufe erleichtert. Man spricht dabei auch von der Andienungspflicht.
Beim Einzelfactoring hingegen werden die Rechnungen für das Factoring einzeln ausgewählt. Der Verkauf ist also nicht fortlaufend, wie beispielsweise beim Auswahl-Factoring. Dadurch muss jede Rechnung erst auf ein mögliches Factoring überprüft werden. Es entsteht dabei also mehr Aufwand und die Abläufe müssen immer wieder durchlaufen werden.
Fälligkeits-Factoring
Bei Fälligkeits-Factoring steht vor allem die Abgabe des Debitorenmanagements im Fokus. Die Buchhaltung des Unternehmens soll dadurch entlastet werden.
Die Factoringgesellschaft übernimmt in diesem Fall die Überwachung des Zahlungseingangs und leitet nach Notwendigkeit Mahnwesen oder Inkassoverfahren ein.
Das Begleichen der Forderungen wird allerdings dabei weiterhin den Kund:innen überlassen. Die schnelle Liquidität spielt hierbei also keine Rolle.
Inhouse-Factoring
Auch als Bulk-Factoring oder Eigenservice-Factoring bekannt. Bei dieser Form des Factorings bleibt das Debitorenmanagement im eigenen Unternehmen.
Hier stehen also die Liquidität und der Ausfallschutz im Vordergrund, während die Entlastung der Buchhaltung ignoriert wird.
Echtes Factoring und unechtes Factoring
Vom echten Factoring spricht man, wenn der Ausfallschutz mit im Factoring berücksichtigt wird.
Fehlt der Ausfallschutz, handelt es sich um das sogenannte unechte Factoring. Sollte also ein:e Kund:in eine offene Forderung gar nicht begleichen, trägt das Unternehmen weiterhin das Risiko und es geht nicht auf die Factoringgesellschaft über.
Offenes Factoring, stilles Factoring und halboffenes Factoring
Vom offenen Factoring wird gesprochen, wenn Kund:innen über das Factoring informiert werden. Das geschieht meistens bereits durch einen Hinweis in der Rechnung. Außerdem ist die Bankverbindung die der Factoringgesellschaft. Dies ist die transparenteste Form des Factorings und kann die Zahlungen beschleunigen.
Beim stillen Factoring werden die Debitor:innen nicht über das Factoring in Kenntnis gesetzt und die Bankverbindung bleibt die des Unternehmens. Es handelt sich also um das exakte Gegenteil des offenen Factorings.
Das halboffene Factoring fehlt der Hinweis auf das Factoring, aber die Bankverbindung für die Zahlung der offenen Forderung wird auf die des Factors geändert. Dadurch können Debitor:innen erkennen, dass Factoring betrieben wird, werden aber nicht direkt darauf hingewiesen.
Baufactoring
Auch als VOB Factoring bekannt. Diese Form des Factorings bezieht sich – wie der Name bereits verrät – rein auf das Baugewerbe. VOB steht für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Um diese geht es dann auch beim entsprechenden Factoring.
Da hier Teilrechnungen, Abschlagsrechnungen, Gewährleistungsansprüche und Mängelrügen eine große Rolle spielen, wird diese Form des Factorings ausschließlich von Dienstleistungsunternehmen angeboten, die sich sehr gut in der Branche auskennen.
Meistens wird hier mit einem Sonderdepot gearbeitet, in dem 10 bis 15 Prozent des Bruttoumsatzes liegen, um Risiken vorzubeugen.
Export- und Import-Factoring
Auch beim Export-Factoring und Import-Factoring spielen besondere Bedingungen eine Rolle, weshalb auch hier nur ausgewählte Factoringanbieter diesen Dienst anbieten.
Hier sind vor allem ausländische Bestimmungen und bestimmte Risiken, die damit einhergehen zu beachten. Außerdem kommen hier häufig lange Zahlungsziele ins Spiel.
Zwischen Export-Factoring und Import-Factoring wird unterschieden, deshalb gibt es sowohl Export-Factor als auch Import-Factor.
Die Bestandteile eines Factoringvertrags
Factoringverträge können sich je nach Auftrag und Factoring-Art unterscheiden. Es gibt aber bestimmte Angaben, die sich in jedem Factoring-Vertrag finden.
Diese Faktoren werden in der Regel in einem Factoringvertrag berücksichtigt:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Name und Anschrift der Factoringgesellschaft
- Vertragsbeginn
- Laufzeit des Vertrags (der Standard sind hier ein bis drei Jahre)
- Kündigungsfrist (der Standard ist hier eine Frist zwischen drei und sechs Monaten)
- Konto für die Auszahlung
- Konto für die Zahlungseingänge der Debitor:innen
- Gebühren und Kosten
Der Factoring-Vertrag ist im Grunde eine Sonderform des Kaufvertrags, bei dem offene Forderungen verkauft werden.
Die Rechte und Pflichten werden zusätzlich in einer Rahmenvereinbarung festgelegt. Für gewöhnlich bekommt das Unternehmen die Anbietungspflicht für Forderungen erteilt. Das bedeutet, das Unternehmen muss entsprechende Forderungen an die Factoring-Gesellschaft verkaufen, solange der Vertrag gültig ist.
Die Factoring-Gesellschaft hingegen verpflichtet sich zum Ankauf der entsprechenden Forderungen und zur Auszahlung des Rechnungsbetrags.
Die Kosten und genauen Bedingungen werden individuell geklärt. Sie sind auch von der gewählten Factoring-Art abhängig.
Der Unterschied zwischen Factoring und Inkasso
Obwohl es gewisse Gemeinsamkeiten zwischen Factoring und Inkasso gibt, handelt es sich um völlig unterschiedliche Verfahren.
Beim Factoring handelt es sich um eine kurzfristige Finanzierungsform, bei denen offene Forderungen durch einen Vorschuss beglichen werden. Dadurch steigt die Liquidität und es werden Aufgaben im Debitorenmanagement und das Ausfallrisiko übertragen.
Inkasso hingegen wird angewendet, wenn bereits überfällige Forderungen nicht gezahlt wurden. Dazu wird ein Inkassounternehmen damit beauftragt, die offenen Forderungen einzutreiben.
Factoring wird also bewusst verwendet, um die Finanzierung zu sichern, während Inkasso nur verwendet wird, wenn es notwendig ist.
Factoring und Inkasso unterscheiden sich vor allem dadurch, dass beim Factoring kein Druck auf die Debitor:innen ausgeübt wird. Die Zahlungsfrist bleibt unverändert und generell ändert sich für Debitor:innen nichts. Sie müssen ihre Rechnung nur an das entsprechende Konto zahlen.
Bei einem Inkassoverfahren werden kurze Fristen für die Zahlung gesetzt und es kommen zusätzliche Kosten auf die Debitor:innen zu, da Inkasso einen Aufschlag berechnet.
Inkasso hat bei Privatleuten einen eher schlechten Ruf, was natürlich daran liegt, dass niemand Post von Inkasso bekommen will. Grundsätzlich ist an dem Verfahren aber alles korrekt.
In der Wirtschaft genießen Unternehmen, die Factoring verwenden, hingegen einen guten Ruf, da Factoring für eine gute Bonität spricht.