Existenzgründerzuschuss

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    Gründerzuschuss Arbeitsamt

    Langjährige Arbeitslosigkeit führt nicht selten zu der Idee, ein eigenes Unternehmen zu gründen und in die Selbstständigkeit überzugehen. Das mag der Bund gerne, denn dadurch finden Arbeitslose zurück auf den Arbeitsmarkt. Deshalb wird dieses Vorgehen durch Förderungen und Zuschüsse, wie den Existenzgründerzuschuss, unterstützt. Dafür muss ein Antrag gestellt werden.

    Existenzgründerzuschuss Definition

    Der Existenzgründerzuschuss ist auch als Existenzgründungszuschuss oder schlicht Gründungszuschuss bekannt. Er gehört zu den staatlichen Fördermitteln für Arbeitslose, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen.

    Da Arbeitslose für gewöhnlich nicht selbst über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, ein Unternehmen zu gründen, und auch keinen Kredit von der Bank bekommen, kann stattdessen ein Zuschuss vom Arbeitsamt beantragt werden.

    Einen Anspruch auf den Zuschuss für Existenzgründer gibt es nicht mehr. Bis ins Jahr 2011 wurde der Gründungszuschuss mehr oder weniger automatisch bewilligt. Damals hieß es noch Überbrückungsgeld, war vom Prinzip her aber mit dem Gründungszuschuss vergleichbar. Aktuell müssen Sie einen Antrag auf den Existenzgründerzuschuss stellen und werden zuerst zu einer Beratung zur Existenzgründung geladen.

    Bei dieser Beratung durch eine:n Sachbearbeiter:in der Agentur für Arbeit, wird dann entschieden, ob Sie für einen Existenzgründerzuschuss infrage kommen. Es liegt also immer im Ermessen der Sachbearbeitung, ob Sie die Förderung erhalten oder nicht.

    Die Chancen dafür sind vor allem davon abhängig, ob das Arbeitsamt einen Grund findet, Ihnen die Zuschüsse nicht zu bewilligen. Man könnte also sagen, die Beweispflicht liegt bei der Arbeitsagentur. Generell ist das Arbeitsamt vor allem daran interessiert, freie Arbeitsstellen zu vermitteln, anstatt Fördermittel zur Verfügung zur stellen.

    Vorbereitungen für den Antrag auf den Existenzgründerzuschuss

    Bereiten Sie sich gut vor, erhöhen Sie die Chancen, dass Ihnen die Zuschüsse bewilligt werden. Auch die Art Ihrer Selbstständigkeit kann dabei von Bedeutung sein. Schaffen Sie beispielsweise mit Ihrem Unternehmen neue Arbeitsplätze, ist das immer ein gutes Argument für die Förderung Ihrer Selbstständigkeit. Wollen Sie einfach nur weg vom Arbeitsamt, gehen Ihnen vermutlich schnell die Argumente aus.

    Ihr erster Schritt sollte sein, ein Konzept zu erstellen, dass Sie dem Arbeitsamt vorlegen können. Eine Idee zu haben, reicht nicht aus, um die Sachbearbeiter:innen der Agentur für Arbeit zu überzeugen. Damit bekommen Sie nicht mal das Beratungsgespräch.

    Als Gründer:in müssen Sie vor allem wissen, welche Art der Gründung Sie anstreben. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten: Sie können eine Start-Up gründen oder eine Unternehmensgesellschaft gemeinsam mit anderen Gesellschafter:innen gründen oder ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen oder Franchising nutzen. Dazu kommt auch die Wahl der Unternehmensform wie Kleinunternehmen oder Einzelunternehmen oder Gewerbe. Es gibt noch mehr Varianten und Sie müssen sich im Klaren darüber sein, was genau Sie vorhaben und welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen.

    Sie können Ihre Chancen erhöhen, indem Sie sich selbst im Vorfeld um eine externe Gründungsberatung kümmern. Diese ist zwar mit Kosten verbunden, diese werden aber unter Umständen auch vom Amt übernommen. Dann bekommen Sie einen Vermittlungsschein und können sich einen Coach suchen oder einen Termin bei einer Gründungsberatung machen. So bekommen Sie alle wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um ein Unternehmen zu gründen und Ihnen wird auch dabei geholfen, einen Businessplan zu erstellen, den Sie bei Ihrem Antrag für den Existenzgründerzuschuss vorlegen können.

    Sie sollten sich auch auf das Gespräch mit dem Arbeitsamt vorbereiten. Proben Sie ein paar Aussagen ein oder lassen Sie sich von einem Coach Strategien geben, die Ihnen helfen, Ihre Standpunkte zu vermitteln.

    Außerdem müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt einen Zuschuss für Existenzgründer beantragen zu können.

    Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt

    Der Gründungszuschuss stammt speziell von der Agentur für Arbeit. Sie müssen also die Arbeitsagentur davon überzeugen, dass es sinnvoll für das Arbeitsamt ist, Ihre Idee für ein Unternehmen durch Förderungen zu unterstützen.

    Vor allem müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt für einen Existenzgründungszuschuss berücksichtigt zu werden:

    Voraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt
    1. Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dafür müssen Sie mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Arbeitslose, die ALG II beziehen, dürfen den Existenzgründerzuschuss also nicht in Anspruch nehmen.
    2. Ihr Anspruch auf ALG I besteht noch für mindestens 150 Tage. Sind Sie mit Ihrem Antrag zu spät dran, wird er nicht bewilligt. Da macht das Arbeitsamt auch keine Ausnahme.
    3. Durch die Selbstständigkeit haben Sie einen neuen Hauptberuf und beenden dementsprechend Ihre Arbeitslosigkeit. Es reicht also nicht, sich nebenberuflich selbstständig zu machen.
    4. Die Möglichkeit für langfristigen Erfolg Ihres Geschäftsmodells wird durch eine fachkundige Stelle bescheinigt. Das können beispielsweise Banken sein oder die IHK oder die HWK.

    Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass Sie die notwendigen Kompetenzen und Fachkenntnisse aufweisen, um sich mit Ihrem Geschäftsmodell selbstständig zu machen. Dazu gehören Berufserfahrung, Ausbildungen in den angestrebten Berufszweigen und auch eine gewisse Mentalität, die aufzeigt, dass Sie es ernst meinen mit der selbstständigen Karriere. Diese Aspekte werden alle während eines Beratungsgesprächs bewertet.

    Den Existenzgründerzuschuss können Sie nur aus der Arbeitslosigkeit heraus beantragen. Sind Sie beispielsweise irgendwo angestellt und kündigen Ihren Job, um einen Zuschuss für Existenzgründer zu beantragen, wird das nicht funktionieren. In dem Fall erhalten Sie zuerst mal eine dreimonatige Sperre für das Arbeitslosengeld. Erst, wenn Sie ALG I bekommen, können Sie auch einen Antrag auf den Existenzgründerzuschuss stellen.

    Wird Ihnen der Existenzgründerzuschuss bewilligt, müssen Sie die Agentur für Arbeit über Ihre Situation auf dem laufenden halten. Nach sechs Monaten müssen Sie das Arbeitsamt informieren, wie die Selbstständigkeit verläuft.

    Höhe und Dauer des Existenzgründungszuschusses

    Die Dauer des Zuschusses beläuft sich vorerst auf sechs Monate. Deshalb müssen Sie sich nach dieser Zeit auch bei der Agentur für Arbeit melden und darüber informieren, wie der Stand der Dinge ist.

    Nach diesen sechs Monaten bekommen Sie normalerweise keine weiteren Zuschüsse und müssen mit Ihrem Unternehmen auf eigenen Beinen stehen. Generell lässt sich aber bis 15 Monate lang Fördergeld vom Arbeitsamt beantragen.

    Die Höhe des Existenzgründungszuschusses besteht für den Zeitraum von sechs Monaten aus dem vorherigen ALG I und zusätzlichen 300,00 Euro pro Monat.

    Nach den sechs Monaten entfällt die Zahlung des ALG I, sofern die Selbstständigkeit so weit fortgeschritten ist, dass der oder die Selbstständige davon leben kann. Die zusätzlichen 300,00 Euro können aber noch für weitere neun Monate als Unterstützung beantragt werden. Sie sind im Grunde für die soziale Versicherung vorgesehen.

    Da der Existenzgründerzuschuss eine staatliche Unterstützung darstellt, sind die Beträge steuerfrei. Sie müssen diese also nicht in der Steuererklärung berücksichtigen. Das gilt dementsprechend auch für Umsatzsteuer im Zusammenhang mit den Zuschüssen. Vorauszahlungen, Nachzahlungen oder Rückzahlungen sind nicht möglich. Das Geld findet in den Steuern einfach nicht statt.

    Alternativen zum Existenzgründerzuschuss

    Wie bereits erwähnt, können Sie den Existenzgründerzuschuss nur dann beantragen, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und Ihnen das ALG I noch mindestens für 150 Tage zusteht. Dazu kommen andere Voraussetzungen, die wir bereits in diesem Artikel besprochen haben.

    Können Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen und der Existenzgründerzuschuss ist für Sie keine Option, haben Sie noch die Möglichkeit, eine Alternative anzustreben. Dabei gibt es ebenfalls niemals eine Garantie auf Bewilligung, aber der Versuch ist es immer wert.

    Es gibt noch andere Fördermittel, die Sie beispielsweise auch als Angestellte:r beantragen können, wenn Sie vorhaben, Ihren Job zu kündigen und sich selbstständig zu machen.

    Eine Möglichkeit ist der KfW Gründerzuschuss. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Bank, die sich darauf spezialisiert, junge Unternehmen und Start-Ups finanziell zu fördern. Dafür gibt es bei der KfW unterschiedliche Modelle. Diese beginnen bei einem Zuschuss von bis zu 125.000,00 Euro und reichen bis zu einem Kredit von über 25 Millionen Euro für kleinere und mittlere Unternehmen.

    Der IHK Existenzgründerzuschuss wird von der Industrie- und Handelskammer zur Verfügung gestellt und richtet sich ebenfalls an Arbeitslose, die in die Selbstständigkeit übergehen wollen. Die Angebote der Handelskammer variiert und ist von der zuständigen Kammer des Bundeslandes oder auch der Region abhängig.

    Voraussetzungen sind in der Regel, dass das Unternehmen im entsprechenden Bundesland gegründet wird und einem der durch die IHK vertretenen Kammerberufe angehört. Die sonstigen Anforderungen entsprechen im Grunde denen der Agentur für Arbeit. Sie müssen also auch hier ein Konzept und einen Businessplan vorbereiten, um einen Termin mit der IHK zu vereinbaren.

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