Bilanzgewinn
Inhaltsverzeichnis
Der Bilanzgewinn eines Geschäftsjahres
Der Bilanzgewinn bezeichnet das Ergebnis der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres. Für die Ermittlung des Bilanzgewinns sind mehrere Faktoren und Berechnungen notwendig. Obwohl vom Bilanzgewinn gesprochen wird, kann dieser auch negativ sein und somit einen Verlust darstellen.
Bilanzgewinn Definition
Was ist der Bilanzgewinn? Die Bilanz muss von allen Unternehmen am Ende eines Geschäftsjahres aufgestellt werden, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. An der Bilanz lässt sich der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens ablesen.
Die Bilanz ist in zwei Seiten unterteilt: die Aktiva auf der linken Seite und die Passiva auf der rechten Seite. Der Bilanzgewinn steht immer auf der passiven Seite der Bilanz, wenn er positiv ist. Steht er auf der aktiven Seite, ist er negativ. Es handelt sich dann also um einen Bilanzverlust.
Der Bilanzgewinn ist nicht gleichzusetzen mit dem Jahresüberschuss. Der Jahresüberschuss zeigt an, wie viel ein Unternehmen tatsächlich innerhalb eines Geschäftsjahres verdient hat. Er zeigt also den aktuellen Stand des Unternehmensverdienstes.
Der Bilanzgewinn hingegen ist ein ausgewiesener Teil des Gewinns einer Kapitalgesellschaft. Er berechnet sich aus dem Jahresüberschuss – oder dem Jahresfehlbetrag, wenn es sich um einen negativen Jahresüberschuss handelt.
Der Bilanzgewinn ist der Betrag, der maximal an Aktionär:innen oder Anteilseigner:innen ausgeschüttet werden kann. Das ist auch dann möglich, wenn ein Jahresfehlbetrag entstanden ist, da sich der Bilanzgewinn aus mehreren Faktoren zusammensetzt.
Die Posten im Bilanzgewinn
Für die Berechnung des Bilanzgewinns müssen einige Faktoren berücksichtigt werden, da es sich dabei um einen Betrag handelt, der übrigbleibt, sobald alle wichtigen Posten abgezogen oder hinzugerechnet wurden.
Die Posten, die dabei berücksichtigt werden müssen, sind diese:
- Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag
- Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr
- Einstellungen in Gewinnrücklagen
- Entnahmen aus Gewinnrücklagen
- Entnahmen aus Kapitalrücklagen
Der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag
Aus der Gewinn– und Verlustrechnung, die ein Teil der Bilanz ist, ergibt sich der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag. Dabei handelt es sich um den tatsächlichen Gewinn oder Verlust eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres.
Das sogenannte Jahresergebnis ergibt sich aus der Verrechnung aller Erträge und aller Aufwendungen eines Jahres.
Der Gewinnvortrag oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr
Bei einem Gewinnvortrag handelt es sich um einen Restgewinn des vorangegangenen Geschäftsjahres, der mit in das aktuelle Geschäftsjahr übernommen wurde. Er wurde also nicht ausgeschüttet oder anderweitig verwendet, sondern verblieb im Unternehmen als Teil des Eigenkapitals.
Das Gegenteil davon ist ein Verlustvortrag. Dieser entsteht, wenn ein Unternehmen einen negativen Gewinn mit in das nächste Geschäftsjahr nimmt. In der Regel werden Verluste durch die Verwendung von Eigenkapital, eine Kapitalerhöhung oder einen Verlustausgleich durch die Gesellschafter:innen ausgeglichen.
Einstellungen in und Entnahmen aus Gewinnrücklagen
Eine Gewinnrücklage kann gebildet werden, wenn nach Abzug der Steuern noch ein Gewinn übrig bleibt. In Kapitalgesellschaften wird in Gesellschafterversammlungen entschieden, wie mit einem Restgewinn verfahren wird. Er kann ausgeschüttet werden, aber auch zurückgelegt werden, um darauf in Zukunft zurückgreifen zu können.
Werden Teile der Gewinnrücklage entnommen, um beispielsweise Schulden zu bezahlen, wird diese Rücklage logischerweise kleiner.
Entnahmen aus Kapitalrücklagen
Ähnlich verhält es sich mit den Kapitalrücklagen. Diese entstehen aber nicht aus einem übriggebliebenen Gewinn, sondern durch Beträge, die von außen in das Unternehmen geflossen sind.
Das ist zum Beispiel bei der Emission von Anteilen wie Geschäftsanteilen oder Aktien der Fall. Geregelt sind diese durch das Aktiengesetz (AktG).
Abb. 1: Faktoren zur Berechnung
Bilanzgewinn Berechnung
Die einzelnen Posten werden für die Berechnung des Bilanzgewinns miteinander verrechnet. Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Davon werden die anderen Posten abgezogen oder hinzuaddiert.
Konkret sieht die Berechnung wie folgt aus:
Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
– Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
+ Entnahmen aus Kapitalrücklagen
= Bilanzgewinn
Wenn der Bilanzgewinn höher als der Jahresüberschuss ausfällt, ist das für Anteilseigner:innen positiv, weil die Dividende höher ausfallen kann. Das Ergebnis kann aber auch reine Beschönigung sein, um ein weniger erfolgreiches Geschäftsjahr bei Aktionär:innen und Anteilseigner:innen besser darzustellen, als es tatsächlich war.
Ist der Bilanzgewinn niedriger als der Jahresüberschuss, wurden Verluste gedeckt, die aus vorherigen Perioden übernommen wurden oder durch einen Teil des Gewinns wurden Rücklagen gebildet.
Ein positiver Bilanzgewinn kann entweder für die Ausschüttung oder für die Thesaurierung verwendet werden. Bei der Ausschüttung geht der Gewinn an die Eigner:innen des Unternehmens.
Die Thesaurierung hingegen verwendet den Gewinn für Investitionen. Das kann sowohl für neue Investitionen als auch für das Bezahlen bereits getätigter Investitionen sein.
Eine weitere Möglichkeit ist die Stärkung des Eigenkapitals durch den Gewinn, um in Zukunft weniger abhängig von Fremdkapital zu sein.
Bei einem negativen Bilanzgewinn – also einem Bilanzverlust – lässt sich der Jahresfehlbetrag nicht durch die Entnahmen aus Rücklagen und Gewinnvorträge ausgleichen. Er wird dann auf der aktiven Seite der Bilanz eingetragen.
Bilanzgewinn Berechnung Beispiel
Mit einem Beispiel wird immer am besten deutlich, wie etwas funktioniert. Deshalb wollen wir hier zum Abschluss des Artikels noch ein Beispiel für die Berechnung des Bilanzgewinns einsetzen.
Nehmen wir an, dass eine Aktiengesellschaft (AG) einen Jahresüberschuss von 35 Millionen Euro erwirtschaften konnte. Allerdings hat die AG einen Verlustvortrag in Höhe von 7 Millionen Euro mit in das laufende Geschäftsjahr genommen.
Die Aktionär:innen sollen im besten Fall nichts von diesem Verlustvortrag mitbekommen. Also soll die Dividendenauszahlung im Rahmen des Bilanzgewinns ein wenig beschönigt werden.
Auf einer Versammlung entscheidet der Vorstand deshalb, 7 Millionen Euro aus den Kapitalrücklagen und 5 Millionen Euro aus den Gewinnrücklagen zu entnehmen. Die 5 Millionen Euro Verlustrechnung werden also durch die Rücklagen ausgeglichen und noch ein wenig zusätzlich zum Bilanzgewinn hinzugefügt.
Die Berechnung sieht dann so aus:
35 Millionen Euro Jahresüberschuss
– 7 Millionen Euro Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ 5 Millionen Euro Entnahmen aus Gewinnrücklagen
+ 7 Millionen Euro Entnahmen aus Kapitalrücklagen
= 40 Millionen Euro Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn der Aktiengesellschaft beläuft sich also auf 40 Millionen Euro und liegt damit über dem Jahresüberschuss von 35 Millionen Euro.
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Jetzt kann entschieden werden, wie mit dem Bilanzgewinn verfahren wird. Dabei spricht man auch von der Ergebnisverwendung. Über diese Ergebnisverwendung wird auf einer Aktionärsversammlung entschieden, in der darüber abgestimmt wird. In der Regel wird der Bilanzgewinn in Form von Dividenden an die Aktionär:innen gezahlt, es ist aber, wie bereits in diesem Artikel beschrieben, auch möglich, den Bilanzgewinn im Unternehmen zu belassen.