Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhaltsverzeichnis
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurden. Individualabreden gehen AGB immer vor. Die Gültigkeit von AGB’s richtet sich nach §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.
Sinn und Zweck von AGB liegen darin, dass auf eine Vielzahl ähnlicher Verträge die gleichen Regelungen angewendet werden können. Ansonsten müssten große Unternehmen für jeden einzelnen Kunden immer wieder neue Bedingungen aushandeln. AGB vereinfachen also den alltäglichen Abschluss von wiederkehrenden Verträgen.
Einsatzgebiete von AGB
AGB’s werden im Alltag ständig verwandt: Beim Abschluss von Handy-, Telefon- und Internetverträgen, beim Kauf von Produkten in Onlineshops und beim Abschluss von Versicherungen. Die AGB werden einseitig von der Gegenseite gestellt. Diese hat deshalb ein großes Interesse die AGB zu ihren Gunsten zu gestalten. Verbraucher sollten sich die AGB daher ganz genau ansehen.
Viele AGB sind stellenweise ungültig, insbesondere wenn diese überraschend wirken und den Verbraucher in seinen Rechten beschneiden. AGB sind gem. § 307 BGB immer dann unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Wann dies der Fall ist, entscheidet das Gericht in einer Einzelfallabwägung.
Die §§ 308 und 309 BGB geben vor, wann eine Klausel im Regelfall immer als unwirksam anzusehen ist. Wenn sich zwei Unternehmen gegenseitig AGB stellen und sich diese widersprechen, heben sich die jeweiligen Klauseln gegenseitig auf. An deren Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Vertrag
AGB im Vertrag sind nicht automatisch rechtsgültig, nur weil sie drinstehen. Die AGB müssen wie alle anderen Vertragsbestandteile vereinbart werden. Das gilt sowohl bei unternehmerischen als auch bei privaten Verträgen.
Unternehmen
Unternehmer:innen müssen ausdrücklich auf die AGB im Vertrag hinweisen, damit diese wirksam werden. Vorformulierte Geschäftsbedingungen sind in einem Vertrag ohne einen entsprechenden Hinweis komplett ungültig. Daran ändert auch ein nachträglicher Verweis nichts. Vertragspartner:innen müssen dementsprechend vor Vertragsunterzeichnungen auf die AGB und deren Inhalt hingewiesen werden.
Allerdings sollten Unternehmen trotzdem auf allen Dokumenten auf die AGB verweisen, da diese nicht explizit für jedes Dokument neu erstellt werden. Rechnungen wird beispielsweise keine zusätzlichen AGB beigelegt.
Für sie gelten die vertragliche vereinbarten AGB. Ohne einen Verweis auf diese können Vertragspartner:innen im Zweifelsfall Widerspruch gegen das Dokument einlegen, wenn ihnen daran etwas nicht passt. Ist dies aber in den AGB festgehalten und es existiert der Verweis, ist das nicht mehr möglich.
Privatpersonen
Bei Privatverkäufen kann ebenfalls ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Dieser Kaufvertrag enthält in der Regel auch AGB. Das ist vor allem bei Geschäften im Internet aber häufig eher versteckt.
Die AGB müssen auch bei Privatgeschäften eindeutig sichtbar sein und auf der Bestellseite über einen Link eindeutig verfügbar gemacht werden. Das bedeutet, dass die AGB als eigenes Formular zum Download bereitgestellt werden oder auf einer eigenen Seite stehen. Es reicht nicht, sie beispielsweise auf der „Über uns“-Seite zu integrieren.
Werden in einem Kaufvertrag explizit Sachverhalte ausgehandelt, die den AGB in bestimmten Punkten widersprechen, werden diese Punkte in den AGB ausgehebelt. Das ist in der Regel dann zugunsten des Käufers oder der Käuferin. Der oder die Verkäufer:in kann sich dann in diesen Punkten im Nachhinein nicht auf die AGB berufen. Der oder die Käufer:in aber auch nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Inhalt
Der Inhalt von AGB bezieht sich auf rechtliche Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen sind in vielen Situationen nicht ausreichend. Daher versuchen Vertragspartner ihre Beziehungen vertraglich zu regeln. AGB dienen also zur Erweiterung der gesetzlichen Regelungen oder zum Ausschluss gesetzlicher Vorgaben, soweit dies im Einzelfall zulässig ist. AGB beziehen sich sehr oft auf Haftungsausschlüsse.
Viele Versicherungen versuchen ihre Haftung bei grober Fahrlässigkeit zu beschränken bzw. auszuschließen. Andere Unternehmen treffen Regelungen zur Kostentragung bei Rücksendungen von Waren. Außerdem können die Höhe des Portos und die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages geregelt werden.
Jeder, der einen Onlineshop betreibt, sollte AGB haben und diese gut sichtbar für den Kunden platzieren. Diese werden nur dann Vertragsinhalt, wenn die Gegenseite angemessen davon Kenntnis nehmen konnte. Im Idealfall sollten die AGB bei Internetkäufen auf einer separaten Seite platziert werden – ein Kauf sollte nur nach Anklicken einer Kontrollbox möglich sein.
Abb. 1: Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen
Muster-AGB
Viele Unternehmen verwenden Muster-AGB. Deren Verwendung ist grundsätzlich nicht verkehrt, muss aber im Einzelfall geprüft werden. Zum einen muss geklärt werden, ob die AGB eines fremden Unternehmens einfach so übernommen werden dürfen, da ansonsten eine Abmahnung droht. Weiterhin müssen die AGB für das individuelle Unternehmen und dessen Leistungen passen. Ansonsten könnten diese nicht sinnvoll oder sogar schädlich sein.
Beispiele
Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorgaben darüber, was in den AGB stehen muss, aber der ein oder andere Punkt sollte in jedem Fall berücksichtigt werden. Schließlich gelten die AGB als Absicherung vor Beschwerden oder Klagen.
Diese Faktoren sollten in den AGB berücksichtigt werden:
- Zahlungsbedingungen – Fristen und Vereinbarungen, die die Zahlung betreffen
- Bezahlmöglichkeiten – gehen einher mit den Zahlungsbedingungen und geben vor, mit welchen Mitteln gezahlt werden darf (Bargeld, Kreditkarte, PayPal etc.)
- Lieferung und Liefertermine – wie wird das Produkt geliefert und wann?
- Garantie- und Rücknahmebedingungen – wie lange besteht eine Garantie und unter welchen Umständen darf das Produkt zurückgegeben werden?
- Verjährungsfrist bei Mängeln – geht in die gleiche Richtung wie die Garantie, bezieht sich aber auch auf mögliche kostenlose Reparaturen oder den Umtausch
- Haftung für Schadenersatz – wer haftet bei einem Schaden und wie lange gilt diese Haftung? Geht die Haftung auf jemand anderen über, sobald das Produkt das Unternehmen verlässt?
- Widerruf – wie und wann darf den Vertrag widerrufen werden und was passiert in dem Fall?
Rechtsfolgen: Verstoß gegen gesetzliche Regelungen
Die rechtlichen Folgen bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen für die AGB sind relativ gering. Wie bereits erwähnt, gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für den Inhalt der AGB. Was nicht drinsteht, findet einfach keine Beachtung und kann nach Vertragsabschluss nicht als verbindlich gelten.
Gleiches gilt für Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen. So dürfen die AGB keine ungenauen oder versteckten Klauseln enthalten. Ist dies doch der Fall, werden diese Klauseln automatisch unwirksam.
Ein Beispiel dafür wäre eine Klausel für eine Vertragsstrafe. Die ist in den AGB grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss die Vertragsstrafe in der Höhe begrenzt sein. Es muss also eine Angabe zur Höhe der Strafe enthalten sein, damit die Klausel wirksam ist. Ist das nicht der Fall, fällt die Klausel heraus.
Die restlichen AGB bleiben aber bestehen, sofern sie korrekt sind. Für Klauseln, die nicht in den AGB berücksichtigt werden oder die herausfallen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Fazit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind kein verpflichtender, aber ein wichtiger Bestandteil von Verträgen und Geschäften generell. Die gesetzlichen Vorschriften für die AGB sind überschaubar und beziehen sich ausschließlich auf die Formulierung.
Die inhaltliche Ausarbeitung der AGB unterliegt keinerlei Vorgaben. Trotzdem sollten bestimmte Faktoren nicht außer Acht gelassen werden und sich an die gesetzlichen Regelungen gehalten werden, bei der Ausformulierung. Andernfalls werden Teile der AGB unwirksam.