Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsgarantie, Qualifizierungsgeld und Reform der Weiterbildungsförderung

Linienmuster
Breadcrumb-Navigation

    Seit Juli 2023 gibt es das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung – nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dieser Gesetzesvorlage zugestimmt. Der Gesetzestext enthält mit der Ausbildungsgarantie, dem Qualifizierungsgeld und der Reform der Weiterbildungsförderung drei zentrale Komponenten. Der Großteil der Regelungen tritt am 01.04.2024 in Kraft, die weiteren Bestimmungen folgen am 01.07.2024 und am 01.08.2024.

    Autor:in: Lexware Office Redaktion

    Veröffentlicht:

    Welche Änderungen hat der Gesetzgeber beschlossen? Wie können Sie als Unternehmer:in von diesem Aus- und Weiterbildungsgesetz profitieren? Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich dieser Artikel.

    Aus- und Weiterbildungsgesetz: Hintergründe

    Im ersten Schritt lohnt es sich, einen Blick auf die aktuellen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber:innen zu werfen. Viele Unternehmen sehen sich mit massiven Problemen bei der Personalsuche konfrontiert. Firmen vielfältiger Branchen konkurrieren um Arbeitskräfte, der Arbeitsmarkt ist weitgehend leergefegt.

    Zugleich erfordern die Digitalisierung und die angestrebte Klimaneutralität umfassende Transformationsprozesse. Das führt zu erheblichen Umstrukturierungen, neuen Berufsbildern und dem gesteigerten Bedarf an entsprechend qualifizierten Beschäftigten.

    Vor diesem Hintergrund möchte die Bundesregierung Unternehmen bei der Deckung des Fachkräftebedarfs unterstützen. Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung soll den Berufseinstieg erleichtern und die Qualifizierung von Menschen jeden Alters fördern: Die Regierung verspricht sich davon eine Linderung des Arbeitskräftemangels.

    Zudem richtet sich das Gesetz an alle Ausbildungssuchende sowie Beschäftigte, die mit einer Weiterbildung ihre Karriere voranbringen möchten. Bessere Qualifikationen sind für alle Beteiligten ein Gewinn!

    Ausbildungsgarantie: Chance für junge Menschen

    Das Gesetz enthält eine Ausbildungsgarantie: Dieser Begriff führt aber bei einer engen Auslegung in die Irre. Es handelt sich nicht um einen Rechtsanspruch! Der Gesetzgeber sieht stattdessen eine gezieltere Förderung für junge Ausbildungssuchende vor.

    Eine wichtige Rolle kommt den Jobcentern und Agenturen für Arbeit zu. Sie sollen sich gezielt um junge Menschen mit Startschwierigkeiten kümmern. Das umfasst die Unterstützung bei der Ausbildungswahl und die Vermittlung von berufsorientierenden Kurzpraktika sowie Ausbildungsstellen. Der Fokus liegt auf der bewährten dualen Ausbildung. Das ergänzt der Staat weiterhin mit außerbetrieblichen Ausbildungen für alle, die keinen Ausbildungsplatz ergattert haben.

    Eine wesentliche Neuerung ist der Mobilitätszuschuss. Dieser soll junge Menschen animieren, auch Ausbildungsstellen an einem weiter entfernten Standort anzunehmen. Im ersten Ausbildungsjahr finanziert der Staat bis zu zwei Familienheimfahrten im Monat.

    Für Unternehmer:innen ist insbesondere der Mobilitätszuschuss eine gute Nachricht: Es lohnt sich künftig, verstärkt überregional nach Azubis zu suchen.

    Qualifizierungsgeld: Unterstützung bei der Transformation

    Die zweite wichtige Komponente des Aus- und Weiterbildungsgesetzes ist das Qualifizierungsgeld. Hierbei handelt es sich um eine Neuerung, die antragsberechtigte Unternehmen ab dem 01.04.2023 nutzen können.

    Welche Firmen sind das? Mit dem Qualifizierungsgeld will die Bundesregierung vom Strukturwandel betroffenen Betriebe helfen und Arbeitsplätze sichern. Die Voraussetzungen sind:

    • Die Transformation führt in absehbarer Zeit zum Verlust von Jobs. Das muss mindestens 20 % der Belegschaft betreffen.
    • Unternehmen können die entsprechenden Angestellten weiterbeschäftigen, wenn diese sich qualifizieren.
    • Es gibt eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder einen betriebsbezogenen Tarifvertrag.
    • Die Weiterbildung umfasst mindestens 120 Stunden. Die Maximaldauer beträgt 3,5 Jahre, sodass auch berufsqualifizierende Abschlüsse möglich sind.

    Die Betriebsgröße, das Alter der Mitarbeitenden und deren bisherige Qualifikation sind dagegen irrelevant.

    Der Clou aus Sicht von Arbeitgeber:innen ist: Es entfallen sämtliche Lohnkosten. Unternehmen müssen ausschließlich die Weiterbildungskosten tragen.

    Die Agentur für Arbeit bezahlt Beschäftigten während der Weiterbildung Qualifizierungsgeld. Dieses liegt bei 60 % des bisherigen Nettogehalts. Wenn Mitarbeitende mindestens ein Kind haben, steigt die Quote auf 67 %. Hier gleicht das Qualifizierungsgeld dem KurzarbeitergeldAls Arbeitgeber:in können Sie das Qualifizierungsgeld freiwillig aufstocken.

    Reform der Weiterbildungsförderung: Ausweitung und Vereinfachung

    Bisher gelten bei der Weiterbildungsförderung vielfältige Einschränkungen und komplizierte Regelungen. Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung erleichtert diese staatliche Förderung. So fallen zwei wichtige Beschränkungen fest: Es kommt erstens nicht mehr darauf an, dass das Unternehmen vom Strukturwandel betroffen ist. Die Unterstützung steht bald allen Betrieben offen. Zweitens umfasst die Förderung künftig sämtliche Berufe, bisher ist sie auf sogenannte Engpassberufe begrenzt.

    Darüber hinaus schafft der Gesetzgeber die komplizierten Förderregelungen ab. Er reduziert die Anzahl der unübersichtlichen Förderkombinationen und setzt stattdessen auf feste Fördersätze, deren Höhe von der Betriebsgröße abhängt.

    Sie führen einen Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten? Dann profitieren Sie von einer weiteren Änderung. Die Beteiligung an den Weiterbildungskosten entfällt.

    Auch die Reform der Weiterbildungsförderung ist aus Sicht von Arbeitgeber:innen positiv. Die Rahmenbedingungen verbessern sich in mehreren Dimensionen: Betrieben fällt es leichter, von den vorteilhaften Konditionen Gebrauch zu machen.

    Die grundlegenden Regeln bleiben gleich: Die Arbeitsagentur übernimmt teilweise oder vollständig die Fortbildungskosten und bezahlt darüber hinaus einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsbezogenen Weiterbildungen kann dieser Zuschuss 100 % betragen.

    lxlp