Digital Services Act

Was Sie zum Gesetz über digitale Dienste wissen müssen

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    Der Digital Service Act (DSA) gilt in der EU bereits seit dem 16. November 2022 für sehr große Online-Plattformen / -Suchmaschinen und hat zum Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen sowie europäische Verbraucher:innen und ihre Grundrechte im digitalen Raum zu schützen.

    Autor:in: Lexware Office Redaktion

    Veröffentlicht:

    Ab dem 17. Februar 2024 gilt das Gesetz vollumfänglich und schließt auch kleinere Plattformen mit ein. Welche Veränderungen auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.

    Was regelt der Digital Services Act?

    Der Digital Services Act wird auch als „Gesetz über digitale Dienste“ bezeichnet und soll vor allem Verbraucher:innen und ihre Grundrechte schützen. Welche Konsequenzen hat das für Online-Plattformen? Unter anderem regelt der DSA folgende Punkte:

    • Anbieter:innen von Vermittlungsdiensten (z. B. Hostingdienste, Online-Marktplätze oder Social-Media-Kanäle) werden zu mehr Transparenz verpflichtet, denn das Gesetz legt Regeln zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten und Produkten, Hetze und Desinformation fest.
    • Minderjährige sollen mit dem DSA besonders geschützt werden: Online-Plattformen dürfen keine persönlichen Daten von Minderjährigen für Werbung nutzen.
    • Sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen, die von mehr als 10 Prozent der Verbraucher:innen in der EU genutzt werden, müssen besondere Vorschriften bei der Datennutzung beachten. Dies soll unkontrollierte Datennutzung beschränken.

    Ziel des DSA

    Für Nutzer:innen

    • Besserer Schutz der Grundrechte,
    • verbesserter Schutz Minderjähriger,
    • Reduzierung von illegalen Inhalten,
    • mehr Kontrolle und Auswahl.

    Für Anbieter:

    • Mehr Rechtssicherheit,
    • einheitliches in der EU geltendes Regelwerk,
    • Gründung und Expansion in Europa werden vereinfacht.

    Für gewerbliche Nutzer:

    • Ein gemeinsames Vorgehen gegen illegale Inhalte und deren Anbieter:innen,
    • über Online-Plattformen gelingt ein Zugang zu EU-weiten Märkten.

    Was kommt mit dem DSA auf Unternehmen zu?

    Der Digital Services Act der EU setzt auf eine zweigliedrige Struktur bei der Rechtsdurchsetzung:

    1. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen Stellen für die behördliche Rechtsdurchsetzung nennen, die wiederum selbstständig gegen Verstöße von Anbieter:innen vorgehen und autorisiert sind, Bußgelder zu verhängen.
    2. Nutzer:innen können von konkreten Rechten Gebrauch machen, um sich gegen Online-Plattformen selbst oder gegen andere Nutzer:innen zur Wehr zu setzen. Sie können z. B. gegen die Entscheidung von digitalen Anbieter:innen vorgehen, wenn diese Inhalte löschen oder auch nicht löschen. Unternehmen müssen den Entscheidungsprozess offenlegen.

    Wer ist hauptsächlich vom DSA betroffen?

    Betroffen sind Vermittlungsdienste (z. B. Domain-Registrierungsstellen), Hosting-Dienste (z. B. Cloud-Dienste) sowie Online-Plattformen (z. B. App-Stores, Social-Media-Plattformen, Online-Marktplätze) und Suchmaschinen. Die strengsten Regeln gelten allerdings nur für sehr große Online-Plattformen (VLOP) und Suchmaschinen (VLOSE), die mehr als 10 Prozent der 450 Millionen Verbraucher:innen in Europa erreichen. Die EU-Kommission nannte im April 2023 dazu folgende Plattformen:

    VLOP:

    • Alibaba Aliexpress
    • Amazon Store
    • Apple AppStore
    • Booking.com
    • Facebook
    • Google Maps
    • Google Play
    • Google Shopping
    • Instagram
    • LinkedIn

    VLOSE:

    • Bing
    • Google

    Diese Dienste müssen:

    • Kontakstellen für Nutzer:innen und Behörden einrichten,
    • kriminelle Straftaten melden,
    • in Bezug auf Werbung, Empfehlungssysteme und inhaltliche Moderationsentscheidungen transparent sein.

    Mindestens einmal im Jahr müssen diese Unternehmen von einem:einer unabhängigen Prüfer:in geprüft werden und (ggf.) den Maßnahmen, die der:die Prüfer:in empfiehlt, Folge leisten.

    Welche Pflichten haben digitale Anbieter:innen?

    Vermittlungsdienste:

    • Transparenzberichte,
    • Verpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung der Grundrechte in Nutzungsbedingungen,
    • Zusammenarbeit mit nationalen Behörden auf Anweisung,
    • Kontaktstellen und rechtlicher Vertreter (falls erforderlich).

    Hostingdienste:

    • Transparenzberichte,
    • Verpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung der Grundrechte in Nutzungsbedingungen,
    • Zusammenarbeit mit nationalen Behörden auf Anweisung,
    • Kontaktstellen und rechtlicher Vertreter (falls erforderlich),
    • Melde-, Abhilfe-, und Informationspflichten ggü. Nutzer:innen,
    • Meldung von Straftaten.

    Online-Plattformen:

    • Transparenzberichte,
    • Verpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung der Grundrechte in Nutzungsbedingungen,
    • Zusammenarbeit mit nationalen Behörden auf Anweisung,
    • Kontaktstellen und rechtlicher Vertreter (falls erforderlich),
    • Melde-, Abhilfe-, und Informationspflichten ggü. Nutzer:innen,
    • Meldung von Straftaten,
    • Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen sowie außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren,
    • vertrauenswürdige Hinweisgeber,
    • Maßnahmen gegen missbräuchliche Meldungen und Gegendarstellungen,
    • spezielle Pflichten für Marktplätze, z. B. Überprüfung der Berechtigungen von Drittanbietern, Compliance by Design, stichprobenartige Kontrollen,
    • Verbot von Werbung, die sich gezielt an Kinder richtet oder spezielle personenbezogene Daten nutzt,
    • Transparenz der Empfehlungssysteme,
    • Transparenz von Online-Werbung zugunsten der Nutzer:innen.

    Sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen:

    Diese müssen dieselben Pflichten erfüllen wie Online-Plattformen. Hinzu kommen:

    • Verpflichtung zu Risikomanagement und Krisenreaktion,
    • externe und unabhängige Prüfung, interne Compliance-Funktion und öffentliche Rechenschaftspflicht,
    • Möglichkeit für Nutzer:innen, Empfehlungen anhand von Profiling abzulehnen,
    • Datenaustausch mit Behörden und Forschenden,
    • Verhaltenskodizes,
    • Zusammenarbeit in Krisen.

    Welche Rechte gelten für Nutzer:innen digitaler Plattformen?

    Mithilfe des DSA wird es für Nutzer:innen zukünftig leichter, problematische Inhalte zu melden und diese löschen zu lassen. Zudem wird es für sie einfacher, gegen die Empfehlungen von Suchmaschinen und Co. auf Basis von persönlichen Daten vorzugehen.

    Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung der DSA-Richtlinie?

    Halten digitale Anbieter:innen die Regeln nicht ein, drohen hohe Geldstrafen. Ob Verstöße vorliegen oder z. B. Inhalte gelöscht werden müssen, wird im Zweifelsfall vor Gericht entschieden, welches die Höhe der Strafe bei einem Verstoß festlegt.

    lxlp