Sie fragen sich, was in der Zusammenfassenden Meldung stehen muss? Im Folgenden finden Sie die einzelnen Punkte, die das Formular für die „Zusammenfassende Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen, innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte“ enthält:
Hier geben Sie an, um welchen Zeitraum es sich bei den Geschäften handelt. Die erste Auswahl betrifft das Jahr, anschließend wählen Sie den Monat oder das Quartal aus.
Haben Sie bereits eine Zusammenfassende Meldung verfasst und abgeschickt, die Sie mit dieser ZM berichtigen wollen, geben Sie das hier an.
- Anzeige nach § 18a Absatz 1 UStG
Hier wählen Sie aus, in welchem Intervall Sie eine Zusammenfassende Meldung an das Finanzamt übermitteln wollen.
Hier tragen Sie die Adressdaten und alles Weitere zu Ihrem Unternehmen ein. Ganz wichtig ist hier die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Meldungen der Warenlieferungen und sonstigen Leistungen
Hier geben Sie alle Lieferungen, Leistungen und Dreiecksgeschäfte an, die Sie ins EU-Ausland verkauft haben. Dafür benötigen Sie für jede Position die USt-IdNr. der jeweiligen Kunden und die erhaltene Summe in Euro. Bei der USt-IdNr. der Kunden können Sie gerne zweimal hinschauen. Stellen Sie sicher, dass Sie hier keine Fehler machen und auch keine falsche Nummer erhalten haben. Stimmen die Daten nicht, müssen Sie am Ende die Umsatzsteuer selbst begleichen.