Übersicht der zum 25.09.24 vorgenommenen Änderungen

  • an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • am Vertrag über Auftragsverarbeitung,
  • an der Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir haben für Sie folgende Anpassungen an den AGB vorgenommen:

  • Klarstellung, dass unser Angebot sich ausschließlich an Unternehmer richtet (Abschnitt I, Ziffer 1.4)
  • Allgemeine Festlegung einer Frist für die Löschung von Daten in Test-Accounts (Abschnitt I, Ziffer 2)
  • Konkretisierung, unter welchen Voraussetzungen Sie und wir den Vertrag über die Nutzung von Lexware Office kündigen können (Abschnitt I, Ziffer 5)
  • Konkretisierung, unter welchen Voraussetzungen Mitarbeiter von Lexware Office auf Kundendaten zugreifen und diese einsehen und ggf. weitergeben dürfen (Abschnitt II, Ziffer 3.1)
    – Nach Anfrage des Kunden mit dessen Einwilligung („Supportzugriff“)
    – Bei Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung, z.B. behördlichen oder gerichtlichen Auskunftsersuchen im Rahmen des § 22 TDDDG nach Prüfung der entsprechenden Rechtsgrundlage, um dem Ersuchen nachkommen zu können
    – Zur Beweissicherung beim Verdacht der Nutzung des Nutzungskontos für Straftaten, um dies ggf. zur Anzeige bringen zu können
    Der Zugriff auf die Daten unterliegt einem dezidierten internen Freigabeprozess und erfolgt nur in dem zur Erreichung des Zwecks erforderlichem Umfang
  • Festlegung der Bearbeitungszeit für Beschwerden im Kontext der Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste (Abschnitt IV, Ziffer 14 lit. a)
  • Redaktionelle Korrekturen

Die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.

Vertrag über Auftragsverarbeitung

Wir haben für Sie folgende Anpassungen am Vertrag über Auftragsverarbeitung vorgenommen:

  • Aktualisierung Rechtsgrundlagen zum Datenexport (Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission bzgl. USA), Abschnitt 2.1 Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten, letzter Absatz)
    Sofern und soweit ein Angemessenheitsbeschluss i.S.v. Art. 45 DSGVO vorliegt und für den jeweiligen Datenexport eingreift, stützen wir diesen in der Regel darauf. Sollte ein solcher nicht vorliegen, wurde mit dem jeweiligen Empfänger ein Vertrag mit Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 Buchstaben c und d DSGVO) geschlossen.
    Das angemessene Schutzniveau in den USA wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 litt. c und d DSGVO).
  • Löschung in Abschnitt 2.1 Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten, im ersten Absatz
    Hierzu zählen auch die Verwendung und pseudonymisierte Auswertung von Daten zur Bereitstellung, Weiterentwicklung und Optimierung von Funktionalitäten des Produktes im Auftrag des Auftraggebers.
  • Änderung Leistungsbeschreibung beim Unterauftragsverarbeiter Nr. 9 in Anlage 1, Intercom
    Hosting und Betrieb eines Webanalyse- und Kommunikationsdienstes für alle Lexware Office Versionen, wobei die Kommunikation auch AI-gestützt ist.
    Hosting und Betrieb eines Webanalyse- und Kommunikationsdienstes für alle lexoffice Versionen
  • Redaktionelle Korrekturen

Die aktuelle Version des Vertrags über Auftragsverarbeitung finden Sie hier.

Datenschutzerklärung

Wir haben für Sie folgende Anpassungen in der Datenschutzerklärung vorgenommen:

    • Aktualisierung Rechtsgrundlagen zum Datenexport (Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission bzgl. USA), in Nr. 13. Übermitteln wir Ihre Daten an Empfänger in einem Drittland?

Sofern und soweit ein Angemessenheitsbeschluss i.S.v. Art. 45 DSGVO vorliegt und für den jeweiligen Datenexport eingreift, stützen wir diesen in der Regel darauf. Sollte ein solcher nicht vorliegen, wurde mit dem jeweiligen Empfänger ein Vertrag mit Standarddatenschutzklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 Buchstaben c und d DSGVO) geschlossen.
Das angemessene Schutzniveau in den USA wird hergestellt durch Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 litt. c und d DSGVO).

    • Aktualisierung Nr. 10.1 Eröffnung und Bereitstellung des Lexware Geschäftskontos, Abschnitt „Erhobene Daten“
    • Entfall Datenschutzhinweis zu Adobe Connect (bisher: Nr. 8.2), Ersatz durch Datenschutzhinweis zu BigMarker (neu: Nr. 8.2)
    • Ergänzung Nr. 5.2 Nutzung unseres interaktiven Chatbots

Um Ihre Anfragen effizienter zu bearbeiten, setzen wir bei der Beantwortung von E-Mails – auch von Interessenten – Künstliche Intelligenz (AI) ein. Diese AI wird von Intercom betrieben und unterstützt uns dabei, Ihre Fragen schneller und präziser zu beantworten.

  • Ergänzung Nr. 3.4 Zugriffsberechtigung und Nutzung des GmailTM email service (Stand: 01.10.2024)
  • Redaktionelle Korrekturen

Die aktuelle Version der Datenschutzerklärung finden Sie hier hier.

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