Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen (Online-Produkte/SaaS-Lösungen) von Lexware Office (nachfolgend „Versionen“ bzw. „Produkte“). Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Auslieferung, Abrechnung etc.) erfolgt durch die Haufe Service Center GmbH im eigenen Namen für Rechnung Dritter (Kommission).

1. Bestellung; Vertragsschluss

1.1 Die Darstellung der Versionen/Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“/“zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail/Brief/Telefax innerhalb von 3 Werktagen annehmen. Der Vertragstext wird bei elektronischen Bestellungen per Internet nach Vertragsschluss gespeichert und kann vom Kunden bei der Haufe Service Center GmbH abgerufen werden.

1.2. Die Software befindet sich bei Lieferung auf dem aktuellen Stand. Damit diese aktuell bleibt, nimmt der Kunde entsprechend der jeweiligen Versionen- /Produktbeschreibung automatisch am Abonnement-/Update-Service teil. Umfang und Preis der jeweiligen Updates entsprechen den Angaben im Bestellangebot (Internet-Shop).

1.3. Der Kunde hat mitunter die Möglichkeit, auf Inhalte von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu wird er eventuell auf Server dieser Drittanbieter umgeleitet. Sollten für die Inhalte der Drittanbieter zusätzliche Kosten entstehen (z.B. pay per document), wird der Kunde durch entsprechende Hinweise hierauf hingewiesen.

1.4. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und dürfen auch nur von diesen in Anspruch genommen werden. Mit der Nutzung unseres Angebots einschließlich von (auch kostenlosen) Test- und Probezugängen erklärt der Kunde, Unternehmer zu sein.

Einem Vertragsschluss durch Verbraucher wird widersprochen. Verbraucherschützende Vorschriften finden keine Anwendung.

2. Ansichtsfrist/Testphase

Sofern im Bestellangebot eine Ansichtsfrist/Testphase angegeben ist (z.B. „Jetzt 4 Wochen testen. Kostenlos!“), hat der Kunde beim erstmaligen Bezug eine angebotsabhängige Ansichtsfrist/Testphase. Während der Ansichtsfrist/Testphase kann der Kunde die bestellten Versionen/Produkte ausgiebig testen. Spätestens 13 Monate nach Ablauf der Ansichts-/Testphase werden die Testdaten automatisch unwiderruflich gelöscht.

3. Kundenkonto; Zugang zu Online-Produkten/SaaS-Lösungen

3.1. Über das Online-Kundenkonto kann der registrierte Kunde sämtliche Aktivitäten (Verwalten von Bestellungen, Abbestellungen oder Rücksendungen, Änderungen von Adressen und Zahlungsweisen, Kontostand überprüfen, Rechnungsdownload etc.) selbst online ausführen.

3.2. Die Nutzung von Online-Kundenkonto sowie Online-Produkten/SaaS-Lösungen setzt zwingend eine Registrierung voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Wir können die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, das Zahlungspflichten voraussichtlich nicht nachgekommen wird.

3.3. Der Zugang des Kunden zum Online-Kundenkonto und/oder zu den Online-Produkten/SaaS-Lösungen erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass unsere Mitarbeiter nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes), Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich. Der Kunde hat uns bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen sind wir berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto bzw. zu den Online-Produkten/SaaS-Lösungen zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch. Der Kunde hat den Missbrauch in jedem Fall zu vertreten, wenn zum Zeitpunkt einer in Frage stehenden, potentiell missbräuchlichen Aktivität die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht für alle Nutzenden, die Zugriff auf das Lexware Office Konto haben, aktiviert war. Ein Erstattungsanspruch und/oder weitergehende Schadensersatzansprüche gegen uns sind für diesen Fall ausgeschlossen.

3.4. Der Erwerb von, z.B. im stationären Handel erworbenen, „PrePaid Codes“, z.B. der „Lexware Office Box“, kann nur für bestehende „PrePaid Code Accounts“ oder für neue Accounts genutzt werden. Der PrePaid Code kann nicht dafür genutzt werden, einen bestehenden Account mit monatlicher Zahlungsweise auf einen PrePaid Account umschreiben zu lassen oder den PrePaid Code in sonstiger Weise auf einen bestehenden Account mit monatlicher Zahlungsweise anzuwenden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Als Zahlungsmethoden bieten wir derzeit die Bezahlung per Bankeinzug und Kreditkarte an. Rechnungen sind nach Fälligkeit – im Regelfall mit Zusendung – zahlbar ohne Abzug. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. Wir werden Sie vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichen Vorlauf darüber informieren, in der Regel fünf Tage vorher. Die Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt mit Abschluss der Bestellung. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können dem Kunden direkt in seinem Lexware Office Konto, per Brief, Telefax oder E-Mail zugesandt werden. Gebühren für eine Mahnung und eine Rücklastschrift werden bei Verzug in Rechnung gestellt.

4.2. Die Lieferung erfolgt zu dem jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für die Versionen/Produkte auch bei bestehenden Abonnement-/Update-Services jährlich in angemessener Weise anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Produktions-, Versand- und Lohnkosten.

4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.

4.4 Mahnwesen, Inkasso und Durchsetzung bzw. Verteidigung von Rechtsansprüchen: Bei offenen Forderungen uns gegenüber, geben wir Ihnen per E-Mail, SMS, per Post oder telefonisch einen entsprechenden Hinweis und schicken Ihnen ggf. eine Mahnung. Sofern und soweit infolgedessen eine Zahlung Ihrerseits ausbleibt, leiten wir ein Inkassoverfahren gegen Sie ein. Dies wird durch einen von uns beauftragten Inkassodienstleister durchgeführt. Soweit dies für die Durchführung des Inkassoverfahrens erforderlich ist, führt der Inkassodienstleister Adressermittlungen durch und greift hierzu auf öffentliche Register zurück, um Sie als Schuldner ausfindig zu machen. Im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit mit Ihnen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchsetzung und/oder Verteidigung unserer Rechte. Sofern und soweit dies für die Durchführung des Rechtsstreits erforderlich ist, greifen wir hierzu auch auf Daten aus anderen Quellen (z. B. öffentliche Register) zurück. Diese Datenverarbeitungen sind zur Vertragsdurchführung und -abwicklung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, Missbrauch unserer Dienstleistungen zu verhindern und Rechtsansprüche geltend zu machen, durchzusetzen bzw. zu verteidigen, erforderlich (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO).

4.5. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.

5. Kündigung

5.1. Der Abonnement-Vertrag über die Nutzung von Lexware Office kann durch den Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft, soweit der Vertrag keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, ordentlich gekündigt werden. Etwaige nach der Beendigung des Vertrags noch erhaltene Lieferungen sind zurückzugeben.

Für eine ordentliche Kündigung durch uns gilt eine Kündigungsfrist bis mindestens zum Ende des übernächsten Abrechnungszeitraums als vereinbart.

5.2. Im Falle der Kündigung des Vertrags mit vereinbarter Kündigungsfrist hat der Kunde bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit weiterhin Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.

5.3. Für die Erklärung der Kündigung durch den Kunden oder uns ist die Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) hinreichend. Der Kunde kann zudem die Kündigung/Abbestellung alternativ auch direkt in seinem Kundenkonto vornehmen.

Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch.

5.4. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für sowohl den Kunden als auch uns unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

Das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen bleibt vorbehalten. Bei Lieferungen/Leistungen an Weiterverkäufer ist dieser zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er ist grundsätzlich ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Der Weiterverkäufer tritt sicherheitshalber alle Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

7. Urheber-/Nutzungsrechte

7.1. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.

7.2. Für Online-Produkte/SaaS-Lösungen sowie Informations-/Datenbankprodukte werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt.

7.2.1. Software (Berechnungsprogramme)

  • Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechende Anzahl von Personen zu nutzen (named user). Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnisse an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben.

7.2.2. Datenbanken

  • Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte sind urheberrechtlich geschützt als Datenbankwerke (§ 4 Abs. 2 UrhG) und als Datenbanken (§ 87a ff. UrhG). Die einzelnen Dokumente sind darüber hinaus urheberrechtlich geschützte Werke (§ 2 UrhG); die zur Darstellung und Suche der Inhalte der Online-Produkte erforderliche Software unterliegt dem Schutz des Urhebergesetzes nach den §§ 69a ff. UrhG. Der Kunde ist zur Nutzung der Informations-/Datenbank- und Online-Produkte im geschäftsüblichen, für seine Bedürfnisse erforderlichen Umfang innerhalb der Grenzen des § 87b UrhG berechtigt. Soweit die tatsächliche Nutzung unsere berechtigten Interessen in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, sind wir berechtigt, den Zugriff auf das Datenbankwerk/die Datenbank einzuschränken oder zu verhindern. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe wesentlicher Bestandteile oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von unwesentlichen Bestandteilen des Datenbankwerks/der Datenbank. Alle nachstehend nicht ausdrücklich aufgeführten Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Informations-/Datenbank- und Online-Produkten verbleiben bei uns als Inhaberin aller Nutzungs- und Schutzrechte.
  • Der Kunde erwirbt das Recht, auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte von jedem beliebigen Rechner zuzugreifen, der für diese Zwecke geeignet ist. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses. Informations-/Datenbank-Produkte enthalten einen Zeitschalter, der die weitergehende Nutzung ausschließt; ihre Laufzeit ist jeweils befristet bis zum Erscheinen des nächsten Updates.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte zu ermöglichen. Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte dürfen pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechende Anzahl von Personen zu nutzen (named user).

7.3. Die Nutzung ist nur auf den von uns unterstützten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den „Versionen/Produkten“ zu verändern.

8. Drittanbieter

Wir bieten Kooperationen mit externen Partnern an. Der Kunde schließt mit diesen Partnern direkte (Lizenz-)Verträge ab. Über die Möglichkeiten der Anbindung von Drittanbieter-Anwendungen und Partnerschaften kann sich der Kunde auf unserer Partnerseite informieren.

9. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. Wir behalten uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für Sie zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden wir Sie vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen benannte E-Mail-Adresse. Sollten Sie mit einer von uns beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn Sie fristgerecht widersprechen, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Freiburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Reklamationen und Kündigungen bitte an folgende Adresse senden:

Haufe Service Center GmbH

Munzinger Str. 9

D-79111 Freiburg

support@lexoffice.de

II. Besondere Geschäftsbedingungen für SaaS-Lösungen

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die SaaS-Lösungen die folgenden Besonderen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Wir bieten verschiedene Softwarelösungen zur Unterstützung von Geschäftsprozessen an und stellen diese zur Nutzung über das Internet als Webapplikation bereit (SaaS-Lösung). Der konkrete Funktionsumfang der SaaS-Lösung sowie die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung, die auf Kundenseite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Anwenderdokumentation. Die Überlassung der SaaS-Lösung (auf Datenträgern oder im Wege der Online-Übertragung) zur lokalen Installation ist nicht möglich.

1.2. Als Bestandteil der SaaS-Lösung wird Speicherplatz auf zentralen Servern zur Verfügung gestellt, auf den die mit der SaaS-Lösung erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden können. Die Archivierung der Daten entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist im Leistungsumfang derzeit enthalten.

1.3. Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des von uns genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.

1.4. Üblicherweise ist die SaaS-Lösung auch außerhalb der Betriebszeiten verfügbar (365 Tage, 24h), es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass die SaaS-Lösung in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, werden wir nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail an die von Ihnen genannte Adresse informieren.

Für SaaS-Lösungen gelten die folgenden Servicelevel:

  • Betriebszeit: 24 h pro Tag an allen 7 Tagen der Woche
  • Wartungszeiten: Geplante Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des Betriebs benötigen, führen wir, soweit dies technisch möglich ist, an Werktagen zwischen 20:00 und 08:30 h durch.
  • Verfügbarkeit während der Betriebszeiten: min. 99 % im Mittel eines Kalendermonats, wobei geplante Wartungsarbeiten aus der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind.

1.5. Wir unternehmen die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der SaaS-Lösung (nachfolgend „Supportleistungen“) durch kompetentes Personal und gemäß anerkannten Industriestandards. Wir stehen für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und übernehmen insoweit auch keine Garantie. „Fehler“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede vom Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit von Angebot und Anwenderdokumentation abweicht und

  • sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt oder
  • Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der SaaS-Lösung bearbeitet oder von ihr erzeugt werden.

Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Parteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.

1.6. Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems melden. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform (E‑Mail) zu wiederholen. Wir sind zur Entgegennahme von Fehlermeldungen montags – freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.

1.7. Bei Fehlermeldungen werden die nachfolgend beschriebenen Aktivitäten innerhalb der Reaktionszeit durchgeführt. Die Reaktionszeit ist abhängig von der Fehlerklasse; es gelten folgende Fehlerklassen.

  • Fehlerklasse 1: Ein produktiver Einsatz der SaaS-Lösung ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt.
  • Fehlerklasse 2: Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt.
  • Fehlerklasse 3: Alle übrigen Fehler.

1.8. Innerhalb der Reaktionszeiten legen wir einen Vorschlag für die Behebung des Fehlers vor. Er umfasst Folgendes:

  • Darstellung der Ergebnisse der durchgeführten Analyse;
  • Darstellung der Auswirkungen auf andere Funktionalitäten (Kritikalität);
  • Vorschlag einer Vorgehensweise, um den Fehler zu beheben.

Reaktionszeit

  • Fehlerklasse 1: 8 Stunden
  • Fehlerklasse 2: 2 Werktage
  • Fehlerklasse 3: 5 Werktage

1.9. Wir sind nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen.

  • bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der SaaS-Lösung beruhen;
  • für andere Software (insbesondere Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird);
  • bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der SaaS-Lösung oder auf Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Anwenderdokumentation vorgenommen wird;
  • bei jeglichen Hardwaredefekten;
  • bei Nutzung der SaaS-Lösung auf anderen als den in der Anwenderdokumentation angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;
  • in Form von Vor-Ort-Einsätzen von unseren Mitarbeitern.
  • Wir sind berechtigt, solche Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und zu den Nutzungsgebühren für SaaS-Lösungen entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen in Rechnung zu stellen.

1.10. Die vorstehend genannten Leistungen sind abschließend. Darüber hinaus sind wir nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet, insbesondere nicht zur Erbringung von Installations-, Anpassungs-, Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen.

2. Pflichten des Kunden

Zusätzlich zu in diesen AGB etwaig anderweitig festgelegten Pflichten gelten für den Kunden die folgenden Pflichten:

2.1. Mitwirkungspflichten

Für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkungsleistungen sind vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:

a. bei einer Fehlermeldung sind uns unverzüglich alle Dokumentationen, Protokolle und andere für die Fehlerbehebung relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen

b. der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig an entsprechenden Produktschulungen teilzunehmen oder sich auf andere Weise das notwendige Wissen zur Nutzung der SaaS-Lösung anzueignen.

2.2. Vertragsgemäße Nutzung

Der Kunde darf die vertragsgegenständlichen Leistungen nur vertragsgemäß nutzen, insbesondere umfasst dies Folgendes:

a. bei der Nutzung sind alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Untersagt ist, Daten oder Inhalte auf Server von uns zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen

b. es dürfen nur solche Daten übermittelt werden, die frei von Computerviren oder anderem schädlichen Code sind

c. es darf weder die Software noch dürfen andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Lösung verwendet werden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit zu beeinträchtigen

d. die Nutzung von Schnittstellen, die nicht über die Public API oder Partner API angeboten werden und undokumentiert sind, ist untersagt

e. der Kunde wird die vertragsgegenständlichen Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und unter Einhaltung der geltenden Richtlinien nutzen. Die jeweils aktuell geltenden Richtlinien können Sie unter https://office.lexware.de/agb/fair-usage-policy/ einsehen.

Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen einzuschränken oder aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn Sie gegen anwendbares Recht, die vorstehenden Pflichten oder vertragliche Vereinbarungen einschließlich der geltenden Richtlinien verstoßen.

2.3. Verantwortlichkeit des Kunden

Wir bieten mit unserer Lösung die technische Möglichkeit einer GoBD-konformen Speicherung und Verarbeitung der Buchhaltungsdaten des Kunden. Hierfür sind wir verantwortlich und haften nach Maßgaben dieser AGB.
Dem Kunden ist bekannt, dass er hingegen für die inhaltliche Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Buchhaltung, z.B. die Nutzung des richtigen Kontenrahmens, selbst verantwortlich ist und eine Haftung unsererseits hierfür vollständig ausgeschlossen ist.

3. Zugriff auf Daten in einem Lexware Office Account

3.1. Unsere Mitarbeiter werden nur in den folgenden Fällen auf die Daten eines Nutzers in dessen Account zugreifen:

  • im Falle einer Anfrage des Nutzers mit dessen Einwilligung („Supportfreigabe“)
  • im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung wie z.B. behördliche oder gerichtliche Auskunftsersuchen, die uns zur Herausgabe verpflichten
  • zur Beweissicherung im Falle des Verdachts der Nutzung eines Accounts zur Begehung von Straftaten

3.2. Die Supportfreigabe verfällt automatisch nach 10 Kalendertagen. Der Kunde kann die Supportfreigabe jederzeit manuell zurückziehen.

Nutzer des Moduls: „Lohn & Gehalt“ werden darauf hingewiesen, dass Periodenabschlüsse/Monatswechsel und die Abgabe von elektronischen Meldungen (ELSTER, Beitragsnachweise) nicht durch Supportmitarbeiter:innen von Haufe durchgeführt werden dürfen.

3.3. Die seitens des Unternehmens Haufe erbrachten Supportleistungen stellen keine Rechtsberatung dar.

4. Anpassung der Vergütung

Wir sind berechtigt, die Vergütung während der Laufzeit des Vertrages anzupassen. Eine solche Preisänderung ist jedoch nur einmal im Jahr zulässig. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 10 % der bisherigen Vergütung ausmacht, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, das er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich ausüben kann.

5. Sperrung von Daten

Macht ein Dritter uns gegenüber eine Rechtsverletzung durch Daten oder Inhalte geltend, die vom Kunden auf die von uns bereitgestellten Datenspeicher übermittelt wurden, sind wir berechtigt, die entsprechenden Daten oder Inhalte vorläufig zu sperren, wenn der Dritte die Rechtsverletzung schlüssig dargetan hat. Wir werden den Kunden in diesem Falle auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Wird dieser Aufforderung nicht oder nicht genügend nachgekommen, sind wir unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Soweit die Rechtsverletzung vom Kunden zu vertreten ist, ist er auch zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und hat uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

6. Leistungsänderungen

Wir sind jederzeit berechtigt, die SaaS-Lösungen teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden vertragsrelevante, erhebliche Änderungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail auf das von Ihnen genannte E-Mail-Konto ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E‑Mail widersprechen. Unwidersprochen werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages. In der Änderungsmitteilung wird auf die Folgen des Widerspruchs entsprechend hinwiesen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

7. Rechte bei Mängeln

7.1. Wird der in II.1.4 aufgeführte Service-Level für die Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder von drei (3) Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Kalendermonaten unterschritten (Verfügbarkeit während der Betriebszeit unter 95 %) und haben wir dies zu vertreten, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

7.2. In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Falls die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei die Aufhebung des Vertrages (Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung) nur eröffnet ist, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2 handelt.

7.3. Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt zwölf (12) Monate.

8. Schutzrechte Dritter

8.1. Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der SaaS-Lösung gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter verletzt und erheben Dritte wegen solcher Rechtsverletzung Ansprüche gegen den Kunden, so werden wir nach unserer Wahl auf eigene Kosten entweder

  • das Recht zur Nutzung der SaaS-Lösung verschaffen oder
  • die SaaS-Lösung so umarbeiten, dass sie nicht mehr gegen Rechte Dritter verstößt und mindestens die vertraglichen bedingten Eigenschaften aufweist.

8.2. Beruht die Forderung des Dritten nicht auf

  • Änderungen der SaaS-Lösung, die von uns nicht im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise genehmigt wurden oder
  • der Nutzung der SaaS-Lösung in anderer Weise als gemäß der Zweckbestimmung dieses Vertrages vereinbart oder
  • der Nutzung der SaaS-Lösung auf von uns nicht freigegebener Hardware-Plattform oder Betriebssystemumgebung,

so werden wir den Kunden nach eigener Wahl verteidigen oder von Schäden, die sich unmittelbar aus einer solchen Forderung ergeben und gegen den Kunden gerichtlich geltend gemacht werden, im Rahmen der Haftungsbeschränkungen aus II. 9.2 freistellen und schadlos halten. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass der Kunde die Verletzung von Rechten Dritter nicht zu vertreten hat.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, falls Dritte Schutzrechtsverletzungen gegen ihn geltend machen. Der Kunde ist nur berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder gesetzliche Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt zu befriedigen, sofern wir zuvor mitgeteilt haben, dass wir den Kunden gegen den Anspruch nicht verteidigen werden.

9. Haftung

Wir haften für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Schäden, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

9.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung pro Kalenderjahr auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden bis zu einem Gesamtbetrag für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr, der 50 % der in diesem Kalenderjahr von Ihnen gezahlten Vergütung entspricht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung.

10. Geheimnisschutz; Datenschutz; Datensicherheit

10.1. Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw. Patientendaten, Mandantendaten bei rechts- und steuerberatenden Berufen), durch externe Dienstleister kann die Zustimmung der Patienten beziehungsweise der Mandanten erfordern. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass eine solche Zustimmungspflicht besteht und, falls ja, dass die entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt.

10.2.1. Wir dürfen Zugriffsberechtigungen für die zur Verfügung gestellten Daten nur an eigene Mitarbeiter in dem für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Umfang vergeben. Sollte ein Mitarbeiter von uns aus dem Unternehmen ausscheiden oder erfolgt ein Wechsel in der Tätigkeit, mit der Folge, dass der Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten des Anwenders mehr benötigt, so ist die Zugriffsberechtigung dieses Mitarbeiters unverzüglich zu löschen.

10.2.2. Wir verpflichten uns, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen von den zur Verarbeitung übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen oder der Anfertigung durch Dritte zu dulden bzw. an Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Kopien oder andere Aufzeichnungen, die im Zuge einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind.

10.2.3. Außerhalb von Weisungen dürfen wir die zur Verarbeitung oder Nutzung überlassenen Daten weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter verwenden oder Dritten den Zugang zu diesen Daten ermöglichen.

10.2.4. Soweit der Kunde aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen gegenüber einer Person verpflichtet ist, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, werden wir dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen.

10.2.5. Wir setzen ausschließlich Mitarbeiter und Subunternehmer ein, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.

10.3. Wir sichern sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung, Zerstörung oder Verlust, unerlaubte Übermittlung, anderweitige unerlaubte Verarbeitung und sonstigen Missbrauch. Sofern eine Gefährdung von Daten und SaaS-Lösung auf andere Weise nicht mit technisch und wirtschaftlich angemessenem Aufwand oder nicht Erfolg versprechend beseitigt werden kann, sind wir berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu löschen. Wir werden den Kunden per E-Mail an die uns genannte E-Mail-Adresse von dieser Absicht in Kenntnis setzen.

11. Vertraulichkeit

11.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.

11.2. Diese vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich

  • die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhalten wird,
  • bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden,
  • bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder
  • bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden.

11.3. Das Offenlegungsverbot gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich gegen eine solche Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen sind, vertraulich behandelt werden.

11.4. Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 2 Jahren fort. Hinsichtlich der Daten, die dem Datengeheimnis oder Berufsgeheimnis unterliegen, gilt die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.

12. Vertragsübernahme

Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Vertragsübernahme zu kündigen.

13. Beendigung, Folgen der Beendigung

13.1. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir sind insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn

  • der Kunde mit der Bezahlung eines Betrags für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist, der mindestens dem vereinbarten Entgelt für die Nutzung für den Zeitraum von zwei Monaten entspricht
  • über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren oder ein anderes der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet ist oder wird
  • das Benutzerkonto übertragen oder die Zugangsdaten zur SaaS-Lösung ohne vorherige Zustimmung von uns Dritten zugänglich gemacht wurden
  • der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Übrigen verletzt hat und trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die Vertragsverletzung nicht einstellt oder Maßnahmen nachweist, die geeignet sind, die Wiederholung der Vertragsverletzung künftig auszuschließen.

13.2. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu werden wir

  • die im Rahmen des Vertrages bei uns gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellte Datenbanken auf eigene Kosten spätestens vier Wochen nach der Beendigung des Vertrages nach Wahl entweder im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträger an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten übergeben.
  • die Daten nach Bestätigung der erfolgreichen Datenübernahme unverzüglich löschen und sämtliche angefertigten Kopien vernichten.
  • oder nach Wahl des Kunden ohne Löschung von Daten den Zugriff für die Dauer der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten auf eine Leseberechtigung (read only) beschränken.

Weitergehende Unterstützungsleistungen für die Migration der Daten können wir aufgrund gesonderter Beauftragung erbringen. Solche weitergehenden Unterstützungsleistungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste vergütet.

III. Besondere Bedingungen für die Nutzung des Moduls Lexware Office Lohn & Gehalt

1. Voraussetzungen für die Nutzung von Lexware Office Lohn & Gehalt

1.1. Lexware Office Lohn & Gehalt kann als Erweiterung von Lexware Office genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender aktiver Account zu einer der Lexware Office Versionen, die im Bestellprozess (Account-Registrierung) erworben wurde.

1.2. Lexware Office Lohn & Gehalt kann auch ohne Lexware Office genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist die einmalige Registrierung des Kunden unter https://app.lexoffice.de/subscription/registration/payroll-trial.

2. Funktionsumfang des Moduls Lexware Office Lohn & Gehalt

2.1. Über das Modul Lexware Office Lohn & Gehalt können die Lohnabrechnungen mit einer ITSG- zertifizierten (https://gkv-ag.de/publikationen/pflichtenheft) Software durchgeführt werden.

2.2. Zur gesetzlich verpflichtenden Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung), nachfolgend SV-Träger genannt, und dem Finanzamt wird das Lexware Office Meldecenter verwendet. Hierbei werden Meldedaten aus Lexware Office Lohn & Gehalt aufgenommen und nach einer Umwandlung in institutionsspezifische Formate elektronisch an die entsprechenden Behörden geschickt. Fachliche Rückmeldungen werden über das gleiche Verfahren an Lexware Office Lohn & Gehalt zurückgegeben.

2.3. Mit Lexware Office Lohn & Gehalt abgerechnete Firmen werden automatisch für die Nutzung am Verfahren rvBEA registriert, um einfach und komfortabel auf Meldungsanforderungen der Deutschen Rentenversicherung zu reagieren. Der Kunde kann der Teilnahme an rvBEA jederzeit schriftlich widersprechen.

3. Ansichts-/Testphase

Im Rahmen der Ansichts-/Testphase nach Ziffer I.2. kann der Kunde keine echte Lohnabrechnung vornehmen. Die Test-Lohnabrechnung kann für genau eine Abrechnungsperiode erstellt werden. Meldungen an die SV-Träger oder das Finanzamt werden nicht erstellt und nicht versendet. Des Weiteren ist auch die Erstellung einer Überweisung oder die Übergabe von Daten an die Finanzbuchhaltung nicht möglich.

4. Kündigung des Moduls Lexware Office Lohn & Gehalt

4.1. Die Kündigung des Moduls Lexware Office Lohn & Gehalt kann unabhängig von der weiteren Nutzung von Lexware Office erfolgen. Hinsichtlich der Regelungen für die Kündigung gelten die Regelungen der Ziffer I.5.

4.2. Ergänzend zu den Regelungen der Ziffer I.5. muss der Kunde aber einen Wechsel- bzw. Kündigungsgrund angeben. Dieser Grund wird von Lexware Office Lohn & Gehalt verwendet, um die ordnungsgemäße Abmeldung bei den SV-Trägern sicherzustellen. Unterlässt der Kunde die Angabe des Wechsel- bzw. Kündigungsgrundes, können die (Ab-)Meldungen nicht über Lexware Office erfolgen, sondern der Kunde muss diese manuell abgeben (z.B. mit sv.net).

5. Zahlungsbedingungen

Ergänzend zu Ziffer I.4. gilt für Lexware Office Lohn & Gehalt Folgendes:

5.1. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus fällig. Diese werden gemäß den Regelungen der Ziffer I.4. eingezogen.

5.2. Nutzungsabhängige Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Diese werden gemäß den Regelungen der Ziffer I.4. eingezogen.

IV. Vorvertragliche Informationen für die Nutzung des Lexware Office Moduls Finanzen (Lexware Office Finanzen)

Die nachfolgenden vorvertraglichen Informationen gelten für die Nutzung von Lexware Office Finanzen.

Vorvertragliche Informationen über Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste

1. Name, Anschrift und Register des Zahlungsdienstleisters/Unternehmers

Haufe Service Center GmbH
Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg
Telefonnummer: +49 800 3000 777
Internetadresse: www.haufegroup.com
E-Mail: info@lexoffice.de

Handelsregister: Amtsgericht Freiburg, HRB 5718
Geschäftsführer: Christa van der Burgh, Dr. Tobias Lagatz

Hauptgeschäftstätigkeit:
Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen jeglicher Art.
Insbesondere werden durch den Betrieb eines Call-Centers Informationen, Auskünfte und Beratungsleistungen sowie technische Unterstützung bei Softwarenutzung und dem Umgang mit Neuen Medien alle damit zusammenhängenden verlegerischen Aufgaben erbracht. Im Weiteren die Belieferung, Fakturierung und Bearbeitung von Auftrags- und Bestellvorgängen. Dies sowohl für angeschlossene Einzelverlage und Beteiligungen der Haufe Verlagsgruppe als auch gegenüber Interessenten, Kunden und Geschäftspartnern.

2. Zuständige Aufsichtsbehörden

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
bzw.
Marie-Curie-Str. 24—28, 60439 Frankfurt am Main
Internetadresse: www.bafin.de
E-Mail: poststelle@bafin.de
Zahlungsinstitute-Register: 156230

sowie

Deutsche Bundesbank,
Hauptverwaltung
Hamburg Willy-Brandt-Straße 73, 20459 Hamburg
Internetadresse: www.bundesbank.de
E-Mail: info@bundesbank.de

3. Nutzung der Zahlungsdienste und wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung

1. Lexware Office Zahlungsdienste

1.1. Lexware Office Zahlungsauslösedienst

Der Lexware Office Zahlungsauslösedienst (Lexware Office Überweisung) ermöglicht es, einen Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auszulösen. Mit Lexware Office Überweisung können Sie auch Zahlungen über andere Konten auslösen, die keine Zahlungskonten sind (z. B. Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank).

1.2. Nutzung von Lexware Office Überweisung – Eingabe Zahlungsdaten

Wenn Sie Lexware Office Überweisung als solches nutzen wollen, geben Sie in dem Dialogfenster der Lexware Office Website die Daten für Ihre Überweisung ein, insbesondere den Namen bzw. Firma des Zahlungsempfängers, dessen Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC), den Zahlungsbetrag und ggf. einen Verwendungszweck, sofern und soweit Lexware Office dies für Sie nicht automatisiert vorbefüllt.

Wenn Sie mit Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister Betragsobergrenzen für Überweisungen vereinbart haben, sind diese hier zu beachten. Seitens Lexware bestehen diesbezüglich keine Einschränkungen hinsichtlich der Lexware Office Überweisung.

1.3. Nutzung von Lexware Office Überweisung für andere Konten

Wenn Sie Lexware Office Überweisung für Ihre anderen Konten, die nicht Zahlungskonten sind (z. B. Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank), nutzen wollen, geben Sie in dem Dialogfenster der Lexware Office Website die Daten für Ihre Transaktion ein, insbesondere den Namen bzw. die Firma des Empfängers der Transaktion, dessen Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC) und die sonstigen dort geforderten Transaktionsdaten, sofern und soweit Lexware Office dies für Sie nicht automatisiert vorbefüllt.

Wenn Sie mit Ihrem kontoführenden Institut Betragsobergrenzen für Aufträge vereinbart haben, sind diese hier zu beachten. Lexware hat keine Betragsobergrenzen für Lexware Office Auslösedienste eingerichtet.

1.4. Eingabe personalisierter Sicherheitsmerkmale, ausdrückliche Zustimmung

Sodann geben Sie die personalisierten Sicherheitsmerkmale (Benutzername, z.B. eigene Kontonummer, Passwort, PIN o. ä.) in das entsprechende Dialogfenster der Lexware Office Website ein, die Sie mit dem Institut vereinbart haben, um auf das gewünschte Konto zuzugreifen. Durch Anklicken eines Buttons mit entsprechendem Hinweis können Sie im Dialogfenster der Lexware Office Website Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Zugriff auf Ihr Konto durch Lexware für die Auslösung der Transaktion erteilen. Mit Absendung Ihrer Daten an Lexware durch das Anklicken des Buttons gilt Ihr Auftrag als bei Lexware zugegangen und der Vertrag zur Auslösung als geschlossen. Für den Erfolg der Auslösung müssen Sie im nächsten Schritt nur das Konto auswählen (sofern mehrere Konten in Frage kommen) und die Transaktion nochmals mittels der notwendigen TAN bestätigen.

1.5. Unwiderruflichkeit Ihres Auftrags

Sie können Ihren Auftrag nicht mehr widerrufen, sobald Sie bei Lexware Office Überweisung die Zustimmung zur Auslösung eines einzelnen Zahlungsvorgangs oder bei Auslösediensten in Bezug auf andere Konten die Zustimmung zur Auslösung einer einzelnen Transaktion erteilt haben.

1.6. Übermittlung Ihres Auftrags

Lexware übermittelt mit Ihren personalisierten Sicherheitsmerkmalen Ihren Auftrag an Ihr kontoführendes Institut. Die maximale Ausführungsfrist für Lexware Office Überweisung kann in Abhängigkeit der Verbindung zu Ihrem kontoführenden Institut mehrere Minuten betragen. Dazu baut Lexware eine Verbindung zwischen Ihrem Internetbrowser, dem Server von Lexware Office und dem kontoführenden Institut auf. Die personalisierten Sicherheitsmerkmale übermittelt Lexware verschlüsselt und über sichere und effiziente Kanäle.

1.7. Pflichten von Lexware im Hinblick auf Ihren Auftrag und Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale

Lexware verpflichtet sich, weder den Betrag Ihres Zahlungsauftrags oder sonstigen Auftrags (z. B. Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank) noch den Empfänger oder ein anderes Merkmal der Transaktion zu ändern. Lexware verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Erbringung von Lexware Office Überweisung zu keiner Zeit Gelder von Ihnen zu halten. Lexware verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale keiner anderen Partei als Ihnen und demjenigen, der die personalisierten Sicherheitsmerkmale ausgegeben hat, zugänglich sind. Wir werden von Ihnen nur die für die Erbringung von Lexware Office Überweisung erforderlichen Daten verlangen und Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale nur in Verbindung mit der Nutzung von Lexware Office Kontoinformation und hinsichtlich der Nutzungsrechte auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin im Rahmen eines Lexware Office Nutzerkontos (siehe Ziffer 3.3) speichern. Wir verpflichten uns, Daten nur für die Zwecke des von Ihnen ausdrücklich geforderten Auslösedienstes zu speichern, zu verwenden oder darauf zuzugreifen. Alle anderen Informationen, die Lexware über Sie bei der Bereitstellung von Lexware Office Überweisung erlangt hat oder haben wird, wird Lexware nur dem Empfänger der Transaktion mitteilen, wenn Sie uns hierfür ausdrücklich Ihre Zustimmung erteilt haben. Sobald Ihr Auftrag ausgelöst worden ist, werden wir Ihrem kontoführenden Institut die nach anwendbarem Recht geforderten Referenzangaben der Transaktion (des Zahlungsvorgangs oder der sonstigen Transaktion) zugänglich machen. Die eindeutige Lexware Office Referenz finden Sie im Verwendungszweck Ihrer Transaktion.

2. Lexware Office Kontoinformation

Lexware Office Kontoinformation ist ein Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein Zahlungskonto oder mehrere Zahlungskonten von Ihnen bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern. Lexware Office Kontoinformation erbringt dies auch für andere Konten, die keine Zahlungskonten sind (z. B. Kreditkarten-, Tagesgeld- oder Wertpapierkonten).

3. Lexware Office Nutzerkonto

Sie können sich ein Lexware Office Nutzerkonto anlegen, um wiederholt Lexware Office Zahlungsdienste zu nutzen. Der Vertrag kommt dabei zwischen Ihnen und Lexware mit dem Abschluss des Registrierungsprozesses über die Website von Lexware Office, nach Validierung Ihrer E-Mail-Adresse und Ihres Passwortes, zustande.

4. Wechselkurs/Referenzwechselkurs

Wechselkurse oder Referenzwechselkurse sind für Lexware Office nicht einschlägig.

5. Kommunikation zwischen Lexware Office und Ihnen

Die Informationen dieses Kapitels zu vorvertraglichen Informationspflichten werden Ihnen vor der ersten Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt über die Bestätigung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Nutzung von Lexware Office Finanzen, welche Sie innerhalb der Applikation durch Setzen einer Checkbox vornehmen.
Der Abschluss dieser Besonderen Vertragsbedingungen erfolgt in deutscher Sprache. Die Kommunikation zwischen Ihnen und Lexware soll für die Dauer der Besonderen Vertragsbedingungen in deutscher Sprache erfolgen.

6. Schutz- und Abhilfemaßnahmen

Im Fall eines vermuteten oder tatsächlichen Betrugs oder bei Sicherheitsrisiken werden wir Sie gesondert auf das Risiko aufmerksam machen und Ihnen die notwendigen weiteren Schritte erläutern.

7. Pflichten des Kontoinhabers

7.1. Vertragsbedingungen des kontoführenden Instituts

Es obliegt Ihnen, sich zu vergewissern, dass die Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten gemäß den Vertragsbedingungen des jeweiligen kontoführenden Instituts für Sie zulässig ist.

7.2. Beachtung aller Gesetze durch Nutzer

Bei der Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten müssen Sie alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachten.

7.3. Geheimhaltung Ihres Lexware Office Nutzerkontos

Sofern Sie sich für ein Lexware Office Nutzerkonto registriert haben, sind Sie selbst für die Geheimhaltung und Sicherheit Ihres Zugangs zu diesem verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie das Passwort und den Sicherheitscode zu Ihrem Lexware Office Nutzerkonto geheim halten müssen, nicht weitergeben dürfen, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen dürfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen müssen. Diese Pflichten bestehen zusätzlich zu Ihren Pflichten nach Ihrem Vertrag mit Ihrem kontoführenden Institut, Ihre für Ihr Konto vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale zu schützen.

7.4. Erreichbarkeit Ihrer E-Mail-Adresse

Sofern Sie sich für ein Lexware Office Nutzerkonto registriert haben, sorgen Sie dafür, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Registrierung erreichbar und ein Empfang von E-Mails möglich ist und zum Beispiel nicht auf Grund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos verhindert ist.

Sie sind verpflichtet, uns jede Änderung Ihrer E-Mail-Adresse, die uns als Nutzername dient, mitzuteilen. In Zweifelsfällen sind wir berechtigt, über die Verfügbarkeit der E-Mail-Adresse zu prüfen, ob Sie persönlich mit uns kommunizieren. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, den Sicherheitscode, den Sie bei der Registrierung erhalten haben, sorgfältig für den Fall eines Passwortverlustes aufzubewahren.

7.5. Anzeigepflicht

Sofern Sie sich für ein Lexware Office Nutzerkonto registriert haben, sind Sie verpflichtet, bei einem Missbrauch Ihres Lexware Office Nutzerkontos oder einem entsprechenden Verdacht oder bei Verlust des Passworts und insbesondere Ihres Sicherheitscodes uns dies per E-Mail unverzüglich anzuzeigen.

7.6. Sicherheitsvorkehrungen

Sie werden die entsprechenden Vorkehrungen treffen, die von Ihnen im Rahmen Ihres Lexware Office Nutzerkontos eingegebenen, hochgeladenen, gespeicherten oder von Lexware Office empfangenen Daten und Inhalte regelmäßig und entsprechend etwaiger Gefahren zu sichern, d. h. eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

7.7. Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Lexware Office Zahlungsdienste

Es ist verboten, Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Lexware Office Zahlungsdienste vorzunehmen, wie beispielsweise das massenhafte Versenden von E-Mails (SPAM), Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, der Einsatz oder das Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern.

7.8. Sperre des Lexware Office Zahlungsdienstes

Wir können die Nutzung der Lexware Office Zahlungsdienste sperren, wenn

a. objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsdienstes dies rechtfertigen oder

b. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zahlungsdienstes besteht.

Wir werden Sie möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre per E-Mail über die Sperre und über die Gründe informieren. Diese Information kann aber unterbleiben, wenn dies anwendbaren Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderläuft oder eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen würde.

8. Informationen zur Haftung und zum Haftungshöchstbetrag

8.1. Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen von Ihnen den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen.

8.2. Sie haften nicht nach 8.1, wenn

8.2.1. es Ihnen nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder

8.2.2. der Verlust des Zahlungsinstruments durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung Ihres kontoführenden Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten Ihres kontoführenden Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist.

8.3. Abweichend von 8.1 und 8.2 sind Sie Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn Sie

a. in betrügerischer Absicht gehandelt haben oder

b. den Schaden herbeigeführt haben durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung

8.3.1. einer oder mehrerer Pflichten gemäß § 675I Absatz 1 BGB oder
8.3.2. einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments.

8.4. Abweichend von 8.1 und 8.3 sind Sie Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn

a. Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht verlangt oder

b. der Zahlungsempfänger oder sein kontoführender Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Abs. 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht akzeptiert.

Satz 1 gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben. Im Fall von Satz 1 Buchstabe b) ist derjenige, der eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert, verpflichtet, Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

8.5. Abweichend von den Absätzen 1 und 3 sind Sie nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die aus der Nutzung eines nach der Anzeige gemäß § 675I Absatz 1 Satz 2 BGB verwendeten Zahlungsinstruments entstanden sind. Sie sind auch nicht zum Ersatz von Schäden im Sinne des Absatzes 1 verpflichtet, wenn Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister seiner Pflicht gemäß § 675m Absatz 1 Nr. 3 BGB nicht nachgekommen ist. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben.

9. Informationen, innerhalb welcher Frist nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge anzuzeigen sind

9.1. Sie haben Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister (also z. B. die Bank, von der aus Sie eine Lexware Office Überweisung veranlasst haben) unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten.

9.2. Wurde der Zahlungsvorgang über Lexware Office ausgelöst, sind Ihre Ansprüche und Ihre Einwendungen gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister ausgeschlossen, wenn Sie Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet haben.

9.3. Für andere als Ihre in § 675z Satz 1 BGB genannten Ansprüche gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister oder gegen Lexware wegen eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs gilt, vorausgesetzt Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in Deutschland, Absatz 2 mit der Maßgabe, dass 1. die Anzeige an Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister auch zur Erhaltung von Ansprüchen und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen Lexware genügt und 2. Sie Ihre Ansprüche gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister oder gegen Lexware auch nach Ablauf der Frist geltend machen können, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

10. Informationen über unsere Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen

Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister gegen Sie keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, Ihnen den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister angezeigt wurde, dass der Zahlungsvorgang nicht autorisiert ist, oder er auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Zahlers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister seine Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde der Zahlungsvorgang über Lexware Office ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister. Ihre Ansprüche aus Vertrag oder Gesetz, die über diese Ansprüche hinausgehen, werden dadurch nicht ausgeschlossen.

11. Informationen über unsere Haftung bei Auslösung oder Ausführung von Zahlungsvorgängen

11.1. Wird ein Zahlungsvorgang von Ihnen ausgelöst, können Sie von Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags verlangen. Wurde der Betrag Ihrem Zahlungskonto belastet, ist dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wird ein Zahlungsvorgang von Ihnen über Lexware Office ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 1 und 2 Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister. Soweit vom Zahlungsbetrag entgegen § 675q Absatz 1 BGB Entgelte abgezogen wurden, hat Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister den abgezogenen Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich zu übermitteln. Weist Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister nach, dass der Zahlungsbetrag ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt die Haftung nach diesem Absatz. In diesem Fall haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegenüber dem Zahlungsempfänger für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs.

11.2. Wird ein Zahlungsvorgang von Ihnen ausgelöst, können Sie im Fall einer verspäteten Ausführung des Zahlungsauftrags verlangen, dass Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister gegen den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Anspruch nach Satz 2 geltend macht. Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister kann vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangen, die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers so vorzunehmen, als sei der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt worden. Wird ein Zahlungsvorgang von Ihnen über Lexware Office ausgelöst, so trifft die Pflicht aus Satz 1 Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister. Weist Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt die Haftung nach diesem Absatz.

11.3. Ihre Ansprüche gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister nach Absatz 11.1 Satz 1 und 2 bestehen nicht, soweit der Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der von Ihnen angegebenen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde. In diesem Fall können Sie von Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister jedoch verlangen, dass dieser sich im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.

11.4. Sie können von Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister über die Ansprüche nach Absatz 11.1 hinaus die Erstattung der Entgelte und Zinsen verlangen, die Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister Ihnen im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt oder mit denen er Ihr Zahlungskonto belastet hat.

11.5. Wurde ein Zahlungsauftrag nicht oder fehlerhaft ausgeführt, hat Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister, wenn Sie den Zahlungsvorgang ausgelöst haben, auf Ihr Verlangen den Zahlungsvorgang nachzuvollziehen und Sie über das Ergebnis zu unterrichten.

11.6. Wenn bei Beteiligung mehrerer Zahlungsdienstleister an dem Zahlungsvorgang von diesen Zahlungsdienstleistern mindestens einer innerhalb und mindestens einer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelegen ist, ist Absatz 11.1 bis 11.2 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden.

12. Laufzeit und Beendigung

12.1. Einzelnutzung von Lexware Office Auslösediensten und/oder Lexware Office Informationsdiensten

Mit jeder Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten kommt eine gesonderte Nutzungsvereinbarung zwischen Ihnen und Lexware zustande. Diese Nutzungsvereinbarung endet mit Erbringung der beiderseitig geschuldeten Leistungen.

12.2. Nutzung eines Lexware Office Nutzerkontos

Wenn Sie sich für ein Lexware Office Nutzerkonto registrieren, gilt die Nutzungsvereinbarung für das Lexware Office Nutzerkonto unbefristet, es sei denn, wir hätten mit Ihnen im Einzelfall einen befristeten Vertrag geschlossen.

12.3. Kündigung des Lexware Office Nutzerkontos

12.3.1. Ordentliche Kündigung

Sie können die Nutzungsvereinbarung über Ihr Lexware Office Nutzerkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wir können den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten — bei Verträgen mit Mindestlaufzeit zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit – kündigen.

12.3.2. Außerordentliche Kündigung

Die Nutzungsvereinbarung über Ihr Lexware Office Nutzerkonto kann darüber hinaus von jeder Partei aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn Sie gegen vertragliche Pflichten verstoßen, insbesondere gegen die in Ziffer 7 beschriebenen Pflichten, und dies auf eine Abmahnung von uns hin innerhalb einer angemessenen Frist nicht einstellen.

12.4. Form der Kündigung

12.4.1. Kündigung durch Sie

Die Kündigung Ihres Lexware Office Nutzerkontos kann formlos durch Sie erfolgen; z. B. durch eine E-Mail an info@lexoffice.de

12.4.2. Kündigung durch uns

Wir können die Nutzungsvereinbarung über Ihr Lexware Office Nutzerkonto per E-Mail kündigen.

12.5. Löschung Ihrer Daten in Ihrem Lexware Office Nutzerkonto

Nicht durch Sie gesicherte Daten gehen bei der Kündigung verloren, da wir Ihr Lexware Office Nutzerkonto vollständig löschen. Darauf weisen wir Sie vor der Löschung auch noch einmal gesondert hin.

13. Änderungen der Nutzungsbedingungen

13.1. Änderungen der Nutzungsvereinbarung für Lexware Office Zahlungsdienste

Wir können die Nutzungsvereinbarung für Lexware Office Zahlungsdienste jederzeit ändern.

13.2. Änderungen der Nutzungsvereinbarung für Lexware Office Nutzerkonten

Die Nutzungsvereinbarung für Lexware Office Nutzerkonten können wir mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen — aufgrund einer für den Verwender bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind oder — aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen.

13.3. Übermittlung der geänderten Nutzungsvereinbarung für Lexware Office Nutzerkonten

Wir werden Ihnen die geänderte Nutzungsvereinbarung für Lexware Office Nutzerkonten vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Gleichzeitig werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderte Nutzungsvereinbarung akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht per E-Mail zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Wir werden Sie bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, also das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

14. Hinweis auf die Beschwerdeverfahren

Sie haben folgende außergerichtliche Möglichkeiten:

a. Sie können sich mit einer Beschwerde an die Haufe Service Center GmbH, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg, E-Mail: info@lexoffice.de wenden. Wir werden Ihre Beschwerde spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Eingang beantworten.

Dauert die Klärung Ihrer Beschwerde aus unsererseits nicht zu vertretenden Gründen ausnahmsweise länger als 15 Arbeitstage, erhalten Sie von uns eine Zwischeninfo über den Bearbeitungsstand. Die endgültige Rückmeldung erfolgt nicht später als 35 Arbeitstage nach Eingang Ihrer Beschwerde.

b. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsgebiet des Zahlungsdiensterechtes (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes), besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Bundesbank (Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main) oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat ZR 3, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn) einzulegen. Die jeweilige Verfahrensordnung ist bei der Bundesbank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich.

c. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/odr eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Verbraucher können die Plattform zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

d. Außerdem können Sie sich an die ordentlichen Gerichte gemäß dem unter Ziffer 16 jeweils angegebenen Gerichtsstand wenden.

15. Informationen über den Widerruf

Im Hinblick auf den Vertrag zur Nutzung des Lexware Office Nutzerkontos sowie der sonstigen Auslöse- und Informationsdiensten haben Sie, wenn Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthaltsort oder Wohnsitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind, ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Belehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten im Fernabsatz. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Haufe Service Center GmbH
Munzinger Str. 9
D-79111 Freiburg
info@lexoffice.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Ende der Widerrufsbelehrung

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das gilt nicht für Bestimmungen, die nach dem Recht des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, zwingend anwendbar sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

16.2. Klagen eines Unternehmers gegen Lexware können nur beim sachlich zuständigen Gericht in Freiburg erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen von Lexware gegen einen Unternehmer maßgeblich, wobei Lexware berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

16.3. Für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher ist der allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers in Deutschland. Dieser bei Vertragsabschluss mit Lexware gegebene allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

V. Besondere Vertragsbedingungen für Nutzung des Lexware Office Moduls „Finanzen“

Die folgenden besonderen Bedingungen für die Nutzung des Moduls „Finanzen“ von Lexware Office („Nutzungsvereinbarung“) gelten zwischen der Haufe Service Center GmbH, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg im Breisgau, info@lexoffice.de, +49 800 3000 777 (im Folgenden „Lexware“ oder „wir“) und dem Nutzer (im Folgenden „Kontoinhaber“ oder „Sie“) von Auslösediensten, einschließlich Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten (nachfolgend „Lexware Office Zahlungsdienste“), von Lexware.

Lexware verfügt über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“) zur Erbringung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten in Bezug auf Zahlungskonten im Sinn des ZAG in Deutschland. Die für Lexware zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main, www.bafin.de) sowie die Bundesbank, Hauptverwaltung Hamburg (Willy-Brandt-Straße 73, 20459 Hamburg, www.bundesbank.de).

1. Geltungsbereich

1.1. Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten

Diese Nutzungsvereinbarung gilt für Ihre Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten mit sämtlichen Inhalten, Funktionen, Diensten und Regeln für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Die von uns vorab mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellten „Vorvertragliche Informationen für die Nutzung des Lexware Office Moduls Finanzen (Lexware Office Finanzen)“ gelten nur für Sie, wenn Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind.

1.2. Institute

Kontoführende Zahlungsdienstleister und andere kontoführende Institute werden nachfolgend gemeinsam auch „kontoführende Institute“ oder „Institute“ genannt.

1.3. Lexware Office Auslösedienst

1.3.1. Lexware Office Überweisung

Im Rahmen von Lexware Office Finanzen haben Sie die Möglichkeit, einen Zahlungsauftrag (eine Überweisung) in Bezug auf ein bei einem kontoführenden Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto (z.B. Ihr Bank- oder Paypalkonto) auszulösen (Lexware Office Überweisung). Dazu erlauben Sie Lexware ausdrücklich, alle dazu notwendigen Informationen (z.B. IBAN des Empfängers, Überweisungsbetrag, Verwendungszweck) entgegenzunehmen und an den gewählten kontoführenden Zahlungsdienstleister zu übermitteln.

1.3.2. Lexware Office Überweisung in Bezug auf anderes Konto

Sie können über Lexware Office Überweisung auch einen Auftrag in Bezug auf ein anderes, bei einem anderen Institut geführtes Konto, das nicht Zahlungskonto im Sinn des ZAG ist, auslösen (z. B. Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank).

1.4. Lexware Office Kontoinformation

Sofern sich der Lexware Office Informationsdienst auf ein Zahlungskonto bezieht, wird er
„Lexware Office Kontoinformation“ genannt.

1.5. Konten, die nicht Zahlungskonten sind

Sofern wir in Ihrem Auftrag für Sie von anderen Konten, die nicht Zahlungskonten im Sinn des ZAG sind (z. B. Wertpapierdepots, Kreditkartenkonten, Sparkonten oder Kreditkonten), Daten abrufen oder für Sie Aufträge im Hinblick auf diese anderen Konten auslösen, benötigen wir dafür keine Erlaubnis nach dem ZAG. Dennoch gilt diese Nutzungsvereinbarung auch für solche Zugriffe auf andere Konten.

2. Zugang zu Lexware Office Zahlungsdiensten

2.1. Registrierung für ein Lexware Office Nutzerkonto

Sie können sich für eine dauerhafte Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten auf der Lexware Office Website bei uns registrieren und dadurch ein Nutzerkonto („Lexware Office Nutzerkonto“) zu den dort genannten Bedingungen (Lexware Office AGB) anlegen. Für eine Registrierung zum Lexware Office Nutzerkonto müssen Sie die erforderlichen Daten wahrheitsgetreu und vollständig angeben, sofern diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Ihre E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können, dient uns dabei gleichzeitig als Nutzername. Um die Anmeldung zu vervollständigen, legen Sie für den Schutz bzw. die Anlage Ihres Nutzerkontos ein dauerhaftes Passwort fest. Im Anschluss senden wir Ihnen zur Bestätigung eine E-Mail. Sofern Sie Ihr Passwort vergessen haben sollten oder dieses ändern wollen, erhalten Sie von uns eine E-Mail, in der Sie bestätigen müssen, dass Sie Ihr Passwort ändern wollen.

2.1.1. Rangfolge der Regelungen

Diese Nutzungsvereinbarung gilt ergänzend zu den Lexware Office AGB. Bei widersprüchlichen Regelungen gilt diese Nutzugsvereinbarung für die Lexware Office Zahlungsdienste vorrangig vor den Lexware Office AGB.

2.1.2. Eigene AGB

Sollten Sie eigene allgemeine Geschäftsbedingungen haben, so werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbart haben.

2.2. Rechteverwaltung im Rahmen des Lexware Office Nutzerkontos

Mit dem Lexware Office Nutzerkonto verfolgt Lexware Office das Ziel, Ihnen jederzeit die Kontrolle darüber zu geben, wie viele Daten Sie mit uns teilen. Das Lexware Office Nutzerkonto bietet Ihnen daher die Möglichkeit, Ihr Lexware gegenüber ausdrücklich erteilten Zustimmungen zur Datenspeicherung oder zu Informations- bzw. Datenzugriffsrechten durch Lexware Office jederzeit zu widerrufen, einzuschränken oder anders zu verwalten. Letzteres geschieht, indem Sie zuvor gesetzte Häkchen zur Synchronisation der Konten für das bestimmte Institut wieder entfernen und Lexware damit Ihr Einverständnis zum Datenabruf entziehen. Sollten Sie eine der gewünschten Funktionen nicht finden, wenden Sie sich an info@lexoffice.de.

2.3. Implizite Zustimmungen beim Lexware Office Nutzerkonto

Die Anlage eines Lexware Office Nutzerkontos ist notwendig, wenn Sie dauerhaft Lexware Office Zahlungsdienste nutzen möchten. Sie erklären sich damit einverstanden, für diesen Zweck Ihren beim jeweiligen kontoführenden Institut genutzten Benutzernamen sowie die Liste der Konten (Bezeichnung und Kontonummer), für die Sie Lexware Zugriff gewähren, bei Lexware Office zu hinterlegen. Dadurch wird implizit vereinbart, dass Sie nicht bei jeder erneuten Beauftragung der einzeln mit uns abzuschließenden Lexware Office Zahlungsdienste wieder die Online-Verfügbarkeit und Bedienmöglichkeit Ihrer Konten prüfen müssen, die Sie gegebenenfalls (insbesondere für Multibanking-Zwecke) bei verschiedenen Instituten führen. Lexware kann Ihnen über die Speicherung Ihres Benutzernamens eine Liste der verfügbaren Konten bei Ihren verschiedenen kontoführenden Instituten anbieten.

3. Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung, Voraussetzungen der Leistungserbringung

3.1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung ist die dauerhafte Nutzung der sogenannten „Lexware Office Zahlungsdienste“.

3.2. Online zugängliches Konto

Für die Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten müssen Sie bei einem Institut ein online zugängliches Konto auf Ihren Namen unterhalten.

In Betracht kommen solche Konten, die Sie allein oder gemeinschaftlich (Einzelverfügungsberechtigung sowie Einverständnis der weiteren Kontoinhaber vorausgesetzt) und als wirtschaftlich Berechtigter bei kontoführenden Zahlungsdienstleistern unterhalten. Eventuelle weitere Vertretungs- bzw. Verfügungsberechtigte können die Hinzufügung nur dann beauftragen, wenn sie ihrerseits bei dem kontoführenden Zahlungsdienstleister zur Auskunft berechtigt sind. Mit Ihrer Nutzung gehen wir des Weiteren davon aus, dass die weiteren Kontoinhaber der Nutzung nicht widersprochen haben. Konten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht hinzugefügt bzw. müssen entfernt werden.

Die Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten ist zudem nur möglich, soweit das Ihr Konto führende Institut Lexware Office den Zugang zu Ihrem Konto ermöglicht.

3.3. Verfügbarkeit von Lexware Office Zahlungsdiensten

Lexware Office Zahlungsdienste stehen Ihnen 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel („SLA“) zur Verfügung. Sie erkennen an, dass die Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten aus technischen (z. B. Störungen, Wartungen) oder außerhalb des Einflussbereichs von Lexware Office liegenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, Drittverschulden) zeitweilig beschränkt sein kann. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und stehen Lexware Office Zahlungsdienste deshalb nicht zur Verfügung, werden wir Sie hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle von Lexware Office Zahlungsdiensten auf Grund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die SLAs angerechnet.

3.4. Möglichkeit des automatisierten Kontenabgleichs im Rahmen von Lexware Office Zahlungsdiensten

Wenn Sie Lexware Office beauftragen wollen, Ihre Kontodaten maximal viermal täglich automatisch abzugleichen, d. h. zu synchronisieren (auch „Auto-Synchronisation“), können Sie zusätzlich die dafür erforderliche persönliche Identifizierungsnummer (PIN) oder das Passwort für Ihren Online-Banking-Zugang in Ihrem Lexware Office Nutzerkonto hinterlegen. Dies kann nützlich sein, wenn es Ihnen beispielsweise wichtig ist, dass Ihnen über die Partner-Dienstleistung stets aktuelle Saldeninformationen zu Ihren Konten zur Verfügung stehen oder Sie über aktuelle Kontoab- oder -zugänge laufend per Push-Nachrichten durch den Partner informiert werden wollen – und für diesen Zweck die Synchronisation nicht selbst durch die Eingabe von PIN/Passwort in jedem Einzelfall durchführen möchten. Die Absicht der Einrichtung der Auto-Synchronisations-Funktion müssen Sie ausdrücklich erklären. Es werden ausschließlich die Konten automatisch synchronisiert, für die Sie im nächsten Schritt auswählen, dass aktuelle Informationen mit dem jeweiligen Lexware Office Partner geteilt werden sollen. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.

Durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox erteilen Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung für die maximal viermal tägliche Auto-Synchronisation.

Ein automatisierter Abgleich der Kontoinformationen ohne erneute Eingabe der personalisierten Sicherheitsmerkmale zum jeweiligen Konto ist nur dann möglich, wenn nicht bereits der Zugang zu Ihrem Konto eine starke Kundenauthentifizierung (d. h. vor allem die Abfrage von zwei Faktoren wie beispielsweise einer PIN und einer Transaktionsnummer (TAN)) erfordert. Hierauf wird Sie Lexware Office wenn notwendig an entsprechender Stelle hinweisen.

3.5. Nutzung von Lexware Office Überweisung nur bei Nutzung von Lexware Office Kontoinformation

Die Nutzung von Lexware Office Kontoinformation ist Voraussetzung für die Nutzung von Lexware Office Überweisung. Für die Auslösung eines Auftrags werden aber in jedem Einzelfall die Abfrage eines zweiten Faktors (z. B. mobile TAN) von Ihnen und die ausdrückliche Zustimmung zum Lexware Office Überweisung notwendig.

4. Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist für Lexware von oberster Bedeutung. Daher regelt die Einzelheiten über den Umgang mit persönlichen Daten, den Datenschutz und die Datensicherheit eine gesonderte Datenschutzerklärung, der Sie im Rahmen der Registrierung für ein Lexware Office Nutzerkonto zugestimmt haben.

5. Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten

5.1. Technische Voraussetzungen für Lexware Office Zahlungsdienste

Sie können für Lexware Office Zahlungsdienste geräteunabhängig den Internetbrowser Ihrer Wahl nutzen. Eine besondere Software benötigen Sie nicht.

5.1.1. Ablauf der Nutzung von Lexware Office Überweisung

Wenn Sie den Lexware Office Zahlungsdienst in Form der Lexware Office Überweisung nutzen wollen, geben Sie in dem entsprechenden Dialogfenster der Lexware Office Website die Daten für Ihre Überweisung ein, insbesondere den Namen bzw. die Firma des Zahlungsempfängers, dessen Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC), den Zahlungsbetrag und ggf. einen Verwendungszweck, sofern und soweit Lexware Office dies für Sie nicht automatisiert vorbefüllt.
Sodann geben Sie die personalisierten Sicherheitsmerkmale (Benutzername, z.B. eigene Kontonummer, Passwort, PIN o. ä.) in das Dialogfenster der Lexware Office Website ein, die Sie mit dem Institut vereinbart haben, um auf das Konto gewünschte zuzugreifen. Mittels Klick auf einen Button mit entsprechendem Hinweis können Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Zugriff auf Ihr Konto durch Lexware Office zur Auslösung der Transaktion erteilen. Mit Absendung Ihrer Daten an Lexware Office durch das Anklicken des Buttons gilt Ihr Auftrag als bei Lexware Office zugegangen und der Vertrag zur Auslösung als geschlossen. Für den Erfolg der Auslösung müssen Sie im nächsten Schritt nur das Konto auswählen (sofern mehrere Konten in Frage kommen) und die Transaktion nochmals mittels der notwendigen TAN bestätigen.

Wenn Sie mit Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister Betragsobergrenzen für Überweisungen vereinbart haben, sind diese hier zu beachten. Seitens Lexware bestehen diesbezüglich keine Einschränkungen für Lexware Office Überweisung.

5.1.2. Ablauf der Nutzung von Lexware Office Überweisung für andere Konten

Wenn Sie Lexware Office Überweisung für Ihre anderen Konten, die nicht Zahlungskonten sind, nutzen wollen (z. B. Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank), entspricht der Ablauf der Darstellung in Ziffer 5.1.1.

5.1.3. Eingabe personalisierter Sicherheitsmerkmale, ausdrückliche Zustimmung

Sodann geben Sie die personalisierten Sicherheitsmerkmale, die Sie mit dem Institut vereinbart haben (Benutzername, z. B. eigene Kontonummer, Passwort, PIN o. ä.) auf der Lexware Office Website ein. Durch Anklicken eines Buttons mit entsprechendem Hinweis können Sie im Dialogfenster der Lexware Office Website Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Zugriff auf Ihr Konto durch Lexware Office für die Auslösung der Transaktion erteilen. Mit Absendung Ihrer Daten an Lexware Office durch das Anklicken des Buttons gilt Ihr Auftrag als bei Lexware Office zugegangen und der Vertrag zur Auslösung als geschlossen. Für den Erfolg der Auslösung müssen Sie im nächsten Schritt nur das Konto auswählen (sofern mehrere Konten in Frage kommen) und die Transaktion mittels einer TAN bestätigen.
Weder die Eingabe Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale noch die Zustimmung zur Ausführung der Transaktion darf der Partner für Sie erledigen, da der Partner nicht in den Besitz Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale gelangen darf. Spätestens für die Eingabe der personalisierten Sicherheitsmerkmale werden Sie auf die Lexware Office Website umgeleitet.

5.1.4. Unwiderruflichkeit Ihres Auftrags

Sie können Ihren Auftrag nicht mehr widerrufen, sobald Sie bei Lexware Office Überweisung Lexware die Zustimmung zur Auslösung eines einzelnen Zahlungsvorgangs oder bei Auslösediensten in Bezug auf andere Konten die Zustimmung zur Auslösung einer einzelnen Transaktion erteilt haben.

5.1.5. Übermittlung Ihres Auftrags

Lexware Office übermittelt mit Ihren personalisierten Sicherheitsmerkmalen Ihren Auftrag an Ihr kontoführendes Institut. Die maximale Ausführungsfrist für Lexware Office Auslösedienste kann in Abhängigkeit der Verbindung zu Ihrem kontoführenden Institut mehrere Minuten betragen. Dazu baut Lexware Office eine Verbindung zwischen dem Internetbrowser Ihres Endgerätes, dem Server von Lexware Office und dem kontoführenden Institut auf. Die personalisierten Sicherheitsmerkmale übermittelt Lexware Office verschlüsselt und über sichere und effiziente Kanäle.

5.1.6. Pflichten von Lexware im Hinblick auf Ihren Auftrag und Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale

Lexware verpflichtet sich, weder den Betrag Ihres Zahlungsauftrags oder sonstigen Auftrags (z. B. für Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank), noch den Empfänger oder ein anderes Merkmal der Transaktion zu ändern. Lexware verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Erbringung von Lexware Office Überweisung zu keiner Zeit Gelder von Ihnen zu halten. Lexware verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale keiner anderen Partei als Ihnen und demjenigen, der die personalisierten Sicherheitsmerkmale ausgegeben hat, zugänglich sind. Wir werden von Ihnen nur die für die Erbringung von Lexware Office Überweisung erforderlichen Daten verlangen und Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale nur in Verbindung mit der Nutzung eines Lexware Office Kontoinformation und hinsichtlich der Nutzungsrechte auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin im Rahmen eines Lexware Office Nutzerkontos ausschließlich für die Zwecke der automatischen Synchronisation (siehe Ziffer 4) speichern. Wir verpflichten uns, Daten nur für die Zwecke der von Ihnen ausdrücklich geforderten Überweisung zu speichern, zu verwenden oder darauf zuzugreifen. Alle anderen Informationen, die Lexware über Sie bei der Bereitstellung von Lexware Office Überweisung erlangt hat oder haben wird, wird Lexware nur dem Institut mitteilen, wenn Sie uns hierfür, wie oben beschrieben, ausdrücklich Ihre Zustimmung erteilt haben. Sobald Ihr Auftrag ausgelöst worden ist, werden wir Ihrem kontoführenden Institut die nach anwendbarem Recht geforderten Referenzangaben der Transaktion (des Zahlungsvorgangs oder der sonstigen Transaktion) zugänglich machen.

5.2. Nutzung von Lexware Office Kontoinformation

5.2.1. Ablauf der Nutzung von Lexware Office Kontoinformation

Zur Nutzung von Lexware Office Kontoinformation wählen Sie Ihre Bank aus, von der Sie Kontoinformationen abrufen lassen wollen. Sodann geben Sie Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale (PIN, TAN o. ä.), die Sie mit dem kontoführenden Institut vereinbart haben, in das entsprechende Dialogfenster der Lexware Office Website ein. Dies gilt für den Abruf von Informationen von Zahlungskonten und ebenso für den Abruf von Informationen von anderen Konten (z. B. Wertpapierdepots, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Kreditkonten, Kreditkartenkonten etc.). Sofern in Ihrem Online-Banking mehrere Konten (Zahlungskonten und/oder andere Konten) hinterlegt sind, stellen wir Ihnen ein Auswahlmenü zur Verfügung, um zu entscheiden, von welchem dieser Konten Lexware Office Kontoinformationen für Sie abrufen soll.

5.2.2. Eingabe Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale und Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Abruf

Sodann wählen Sie Ihre Bank aus und geben Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale (PIN, TAN o. ä.), die Sie mit dem kontoführenden Institut vereinbart haben, in das entsprechende Dialogfenster der Lexware Office Website ein.
Sofern in Ihrem Online-Banking mehrere Konten (Zahlungskonten und/oder andere Konten) hinterlegt sind, stellen wir Ihnen eine Auswahl zur Verfügung, um zu entscheiden, von welchen dieser Konten Sie Kontoinformationen von Lexware Office abrufen lassen möchten.

Zuletzt können Sie durch Anklicken eines Buttons mit entsprechendem Hinweis, der in dem Dialogfenster der Lexware Office Website installiert ist, Ihren Auftrag an Lexware und Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Abruf der von Ihnen ausgewählten Kontoinformationen erteilen.

5.2.3. Abruf Ihrer Kontoinformationen durch Lexware

Der Abruf der Kontoinformationen wird nur insoweit erfolgen, wie Sie Lexware mit dem Abruf beauftragt haben und nur soweit der betreffende Zahlungsdienstleister diese Informationen online zur Verfügung stellt. Die maximale Ausführungsfrist für Lexware Office Kontoinformation kann in Abhängigkeit der Verbindung zu Ihrem kontoführenden Institut mehrere Minuten betragen.

5.2.3.1. Speicherung von Daten

Kontoinformationen, die Lexware abruft, persönliche Daten des Lexware Office Nutzerkontos sowie optional Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale werden von Lexware nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt gespeichert. Lexware verpflichtet sich, Daten nur für die Zwecke des von Ihnen ausdrücklich geforderten Informationsdienstes zu speichern, zu verwenden oder darauf zuzugreifen.

5.2.3.2. Sonstige Pflichten von Lexware im Zusammenhang mit Lexware Office Kontoinformation

Lexware wird mittels der Lexware Office Kontoinformation keine sensiblen Zahlungsdaten (weitere dort hinterlegte PINs etc.) anfordern, die nicht für die von Ihnen ausdrücklich verlangten Informationsdienste erforderlich sind. Lexware wird sicherstellen, dass Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale keiner anderen Partei als Ihnen und demjenigen, der die personalisierten Sicherheitsmerkmale ausgegeben hat, zugänglich sind. Soweit die Übermittlung Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale erforderlich ist, wird dies nur über sichere und effiziente Kanäle geschehen.

5.2.4. Verwendete Schnittstellen und Übertragungsverfahren

Wir verwenden für die Übermittlung der personalisierten Sicherheitsmerkmale, die Übermittlung des Auftrags und den Zugriff auf die Kontoinformationen Schnittstellen, die von der Deutschen Kreditwirtschaft zur Verfügung gestellt werden sowie weitere geeignete, sichere Verfahren zur Übermittlung von personalisierten Sicherheitsmerkmalen, Aufträgen in Bezug auf ein Konto oder zum Abruf der Kontoinformationen. Die Datenübertragung erfolgt über eine sichere und verschlüsselte Internet-Verbindung.
Spätestens mit Inkrafttreten der delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation werden wir für Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste Verfahren und Schnittstellen verwenden, die den Vorschriften der Art. 30 ff. dieser Verordnung entsprechen.

5.2.5. Abhängigkeit von Zugang zum Konto

Ihnen ist bekannt, dass die Nutzung der Lexware Office Zahlungsdienste von der Möglichkeit der Herstellung einer Online-Verbindung zu Ihrem jeweiligen kontoführenden Institut abhängig ist. Wir können nicht gewährleisten, dass dieser Zugang stets, uneingeschränkt oder zu sämtlichen kontoführenden Instituten zur Verfügung steht und in Zukunft bestehen wird.

5.2.6. Pflichten des Kontoinhabers

5.2.6.1. Vertragsbedingungen des kontoführenden Instituts

Es obliegt Ihnen, sich zu vergewissern, dass die Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten gemäß den Vertragsbedingungen des jeweiligen kontoführenden Instituts für Sie zulässig ist.

5.2.6.2. Beachtung aller Gesetze durch Nutzer

Bei der Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten müssen Sie alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachten.

5.2.6.3. Geheimhaltung Ihres Lexware Office Nutzerkontos

Sofern Sie sich für ein Lexware Office Nutzerkonto registriert haben, sind Sie selbst für die Geheimhaltung und Sicherheit Ihres Zugang zu diesem verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie das Passwort und den Sicherheitscode zu Ihrem Lexware Office Nutzerkonto geheim halten müssen, nicht weitergeben dürfen, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen dürfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen müssen. Diese Pflichten bestehen zusätzlich zu Ihren Pflichten nach Ihrem Vertrag mit Ihrem kontoführenden Institut, Ihre für Ihr Konto vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale zu schützen.

5.2.6.4. Erreichbarkeit Ihrer E-Mail-Adresse und Aufbewahrung Ihres Sicherheitscodes

Sofern Sie sich für ein Lexware Office Nutzerkonto registriert haben, sorgen Sie dafür, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Registrierung erreichbar ist und ein Empfang von E-Mails möglich ist und zum Beispiel nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos verhindert ist.
Sie sind verpflichtet, uns jede Änderung Ihrer E-Mail-Adresse, die uns als Nutzername dient, mitzuteilen. In Zweifelsfällen sind wir berechtigt, über die Verfügbarkeit der E-Mail-Adresse zu prüfen, ob Sie persönlich mit uns kommunizieren. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, den Sicherheitscode, den Sie bei der Registrierung erhalten, sorgfältig für den Fall eines Passwortverlustes aufzubewahren.

5.2.6.5. Anzeigepflicht

Sofern Sie sich für ein Lexware Office Nutzerkonto registriert haben, sind Sie verpflichtet, bei einem Missbrauch Ihres Lexware Office Nutzerkontos oder einem entsprechenden Verdacht oder bei Verlust des Passworts und insbesondere Ihres Sicherheitscodes uns dies per E-Mail unverzüglich anzuzeigen.

5.2.6.6. Sicherheitsvorkehrungen

Sie werden die entsprechenden Vorkehrungen treffen, die von Ihnen im Rahmen Ihres Lexware Office Nutzerkontos eingegebenen, hochgeladenen, gespeicherten oder von Lexware Office empfangenen Daten und Inhalte regelmäßig und entsprechend etwaiger Gefahren zu sichern, d. h. eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

5.2.6.7. Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Lexware Office Zahlungsdienste

Es ist verboten, Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Lexware Office Zahlungsdienste vorzunehmen, wie beispielsweise das massenhafte Versenden von E-Mails (SPAM), Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, der Einsatz oder das Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern.

5.2.6.8. Sperre des Lexware Office Zahlungsdienstes

Wir können die Nutzung der Lexware Office Zahlungsdienste sperren, wenn

a. objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsdienstes dies rechtfertigen oder
b. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zahlungsdienstes besteht.

Wir werden Sie möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre per E-Mail über die Sperre und über die Gründe informieren. Diese Information kann aber unterbleiben, wenn dies anwendbaren Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderläuft oder eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen würde.

5.2.7. Haftungsfreistellung

Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen uns geltend machen, weil und wenn Sie durch die Nutzung von Lexware Office Zahlungsdiensten schuldhaft ihre Rechte verletzt haben. Sie übernehmen in dem Fall alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die uns aufgrund einer von Ihnen verschuldeten Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von uns bleiben unberührt. Sie haben das Recht nachzuweisen, dass uns tatsächlich geringere Kosten entstanden sind.

5.2.8. Vergütung und Abrechnung

Die von Ihnen zu entrichtenden Entgelte, deren Bezahlung und deren Erfüllung ergeben sich aus Ihrem Vertrag mit Lexware. Für die Nutzung der Lexware Office Zahlungsdienste wird kein gesondertes Entgelt verlangt.

5.2.9. Laufzeit und Beendigung des Vertrages

5.2.9.1. Nutzung eines Lexware Office Nutzerkontos

Wenn Sie sich für ein Lexware Office Nutzerkonto registrieren, gilt die Nutzungsvereinbarung für das Lexware Office Nutzerkonto unbefristet, es sei denn, wir hätten mit Ihnen im Einzelfall einen befristeten Vertrag geschlossen.

5.2.9.2. Kündigung des Lexware Office Nutzerkontos

Ordentliche Kündigung:
Sie können die Nutzungsvereinbarung über Ihr Lexware Office Nutzerkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wir können den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.

Außerordentliche Kündigung:
Die Nutzungsvereinbarung über Ihr Lexware Office Nutzerkonto kann darüber hinaus von jeder Partei aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn Sie gegen vertragliche Pflichten verstoßen, insbesondere gegen die in Ziffer 6 beschriebenen Pflichten, und dies auf eine Abmahnung von uns hin innerhalb einer angemessenen Frist nicht einstellen.

5.2.9.3. Form der Kündigung

a. Kündigung durch Sie

Die Kündigung Ihres Lexware Office Nutzerkontos kann formlos durch Sie erfolgen; z. B. durch eine E-Mail an info@lexoffice.de.

b. Kündigung durch uns

Wir können die Nutzungsvereinbarung über Ihr Lexware Office Nutzerkonto per E-Mail kündigen.

5.2.9.4. Löschung Ihrer Daten in Ihrem Lexware Office Nutzerkonto

Nicht durch Sie gesicherte Daten gehen bei der Kündigung verloren, da wir Ihr Lexware Office Nutzerkonto vollständig löschen. Darauf weisen wir Sie vor der Löschung auch noch einmal gesondert hin.

5.2.10. Haftung für Mängel

5.2.10.1. Lexware Office Zahlungsdienste

Für Mängel der Leistungen von Lexware Office Zahlungsdiensten haften wir nur nach Maßgabe dieser Ziffer 10, soweit die Beeinträchtigungen nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit beruhen (SLA), die abschließend in Ziffer 3.3 geregelt ist.

5.2.10.2. Mangel der Zahlungsdienste-Leistung

Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert ist. Ein Mangel kann insbesondere bei einer mangelhaften Auslösung eines Zahlungsvorgangs oder einer anderen Transaktion oder einer mangelhaften Bereitstellung von Kontoinformationen vorliegen.

5.2.10.3. Anzeige eines Mangels

Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich von aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail zu unterrichten.

5.2.10.4. Nicht von Lexware zu vertretende Umstände

Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines bei Vertragsschluss vorhandenen oder später eintretenden Mangels an Lexware Office Zahlungsdienste, wegen eines Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben. Lexware hat insbesondere nicht zu vertreten, wenn Ihr kontoführendes Institut einen über Lexware Office Überweisung ausgelösten Auftrag ohne Verschulden von Lexware nicht oder nicht fristgerecht ausführt. Lexware hat des Weiteren nicht zu vertreten, wenn die Kontoinformationen, die Lexware von Ihrem Konto abruft, ohne Verschulden von Lexware nicht korrekt oder unvollständig sind.

5.2.10.5. Ansprüche wegen eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsvorgangs

5.2.10.5.1. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Sie sich in Fällen von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen oder wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung von Zahlungsaufträgen an Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister wenden müssen. Lexware haftet Ihnen nicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, soweit Ihnen ein Anspruch gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister zusteht. Lexware haftet Ihnen auch nicht für die nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung eines Zahlungsauftrags, soweit Ihnen ein Anspruch gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister zusteht. Gesetzliche Vorschriften sehen vor, dass Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister in bestimmten Fällen bei Lexware Regress nehmen kann.

5.2.10.5.2. Sofern Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, begrenzen wir unsere Haftung Ihnen gegenüber auf 12.500 Euro für einen wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags entstandenen Schaden. Dies aber nur soweit der Schaden — im Fall der fehlerhaften oder nicht erfolgten Ausführung — nicht durch unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags oder — im Fall der verspäteten Ausführung — durch die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers in der Weise, als sei der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt worden, wieder gutzumachen ist. Dies gilt auch nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, den Zinsschaden und für Gefahren, die wir besonders übernommen haben. Wir haben hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die Sie vorgegeben haben.

5.2.10.6. Weitergehende Ansprüche

Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 10 ausdrücklich genannte Ansprüche und Rechte wegen Mängeln bei Durchführung von Lexware Office Zahlungsdiensten bestehen nicht, soweit wir nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haften.

5.2.10.7. Haftung gemäß Ziffer 11

Die Haftung gemäß Ziffer 11 bleibt unberührt.

5.2.11. Haftungsbeschränkung

Für die zur Verfügung gestellten Leistungen von Lexware Office Zahlungsdiensten haften wir wie folgt:

5.2.11.1. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Lexware bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf (Verfügbarkeit der Lexware Office Zahlungsdienste sowie die Auslösung von Zahlungen bzw. der Abruf von Kontoinformationen). Lexware haftet in diesem Fall auch nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden. Die Haftung gemäß dieser Ziffer 11.1 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.2.11.2. Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Lexware haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

5.2.11.3. Mitarbeiter etc. von Lexware

Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 11 gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Lexware entsprechend.

5.2.11.4. Haftung aufgrund von Garantien, Produkthaftungsgesetz und Datenschutz-Grundverordnung

Eine etwaige Haftung von Lexware für gegebene Garantien und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung bleibt unberührt.

5.2.12. Änderungen dieser Nutzungsvereinbarung

5.2.12.1. Die Nutzungsvereinbarung für Lexware Office Zahlungsdienste können wir mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen.

5.2.12.2. Wir werden Ihnen die geänderte Nutzungsvereinbarung für Lexware Office Zahlungsdienste vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Gleichzeitig werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderte Nutzungsvereinbarung akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht per E-Mail zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Wir werden Sie bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, also das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

5.2.13. Schlussbestimmungen

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Lexware Office AGB.

support@lexoffice.de

VI. Besondere Geschäftsbedingungen für Gutscheincodes im Rahmen der Kooperation mit Kontist

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sog. Gutscheincodes für die Lexware Office Version „M“ (vormals „lexoffice Rechnung und Finanzen“), die im Rahmen des gemeinsamen Abschlusses von Verträgen über den Kauf dieser Gutscheincodes und die Nutzung des Produkts „Kontist Premium“ als sogenanntes „Bundle“ unter der Produktbezeichnung „Kontist Duo“ mit der Kontist GmbH, Kastanienallee 98B, 10435 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 175936 B (im Folgenden: Kontist), erworben worden sind.

2. Die Gutscheincodes können durch den Vertragspartner von Kontist in eine zeitlich auf den Zeitraum des Bestehens des „Kontist Duo“-Vertrags mit Kontist befristete Berechtigung zur Nutzung der Lexware Office Version „M“ (vormals „lexoffice Rechnung und Finanzen“) im eigenen Namen umgetauscht werden. Hierfür ist der Abschluss eines gesonderten Vertrags über die Nutzung mit der Haufe Service Center GmbH (im Folgenden: Haufe) notwendig, für den jedoch keine gesonderte Vergütung zu leisten ist. Für den Vertrag über die Lexware Office Version „M“ (vormals „lexoffice Rechnung und Finanzen“) gelten die Lexware Office AGB, sofern nicht in diesen AGB Abweichendes geregelt ist.

3. Kündigt der Kunde von Kontist den zwischen ihm und Kontist bestehenden „Kontist Duo“-Vertrag gegenüber Kontist, gilt dies auch als Kündigung seines Vertrags mit Haufe über die Lexware Office Version „M“ (vormals „lexoffice Rechnung und Finanzen“) . Durch die Kündigung wird der Vertrag mit Haufe über der Lexware Office Version „M“ (vormals „lexoffice Rechnung und Finanzen“) zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem auch der Vertrag mit Kontist endet.

4. Umtausch, Erstattung, Barauszahlung sowie die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe der Gutscheincodes sind ausgeschlossen.

VII. Besondere Bedingungen für Produktkombinationen aus einer Lexware Office Version mit dem Produkt „Kontist Premium“ der Kontist GmbH (z.B. „lexoffice Freelancer“)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese besonderen Bedingungen gelten ausschließlich für die Produkte, die sowohl die Nutzung einer Lexware Office Version als auch die Nutzung des Produkts „Kontist Premium“ der Kontist GmbH, Kastanienallee 98B, 10435 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 175936 B, („Kontist“) enthalten („im Folgenden: „Kombinationsprodukte“). Hierbei handelt es sich insbesondere um das Produkt „lexoffice Freelancer“.

1.2. Die Kombinationsprodukte enthalten zwei Verträge. Beide Verträge werden mit der Haufe Service Center GmbH abgeschlossen. Ein Vertrag betrifft den Kauf eines sog. Gutscheincodes zum Abschluss eines Nutzungsvertrags für das Produkt „Kontist-Premium“ von Kontist. Der andere Vertrag betrifft die kostenpflichtige Nutzung einer Lexware Office Version . Bei dem Vertrag über den Erwerb des Gutscheincodes und dem Vertrag über die Lexware Office Version handelt es sich um zusammenhängende Verträge im Sinne von § 360 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“), die als sogenanntes „Bundle“ unter einer einheitlichen Bezeichnung angeboten werden.

1.3. Diese besonderen Bedingungen betreffen nur den Vertrag über den Kauf der Gutscheincodes. Für den Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Lexware Office Version aus dem Kombinationsprodukt gelten ausschließlich die sonstigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der anwendbaren besonderen Bedingungen.

1.4. Für den Vertrag über den Kauf der Gutscheincodes geltend die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der anwendbaren besonderen Bedingungen entsprechend, sofern sich nicht aus diesen besonderen Bedingungen etwas anderes ergibt. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der anwendbaren besonderen Bedingungen und diesen besonderen Bedingungen gehen bzgl. des Kaufvertrags über den Gutscheincode diese besonderen Bedingungen vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1. Gegenstand des Vertrages ist der Kauf eines Gutscheincodes für Leistungen von Kontist. Der Gutscheincode kann in die auf den Zeitraum des Bestehens des Vertrags über das in dem Kombinationsprodukt enthaltene Lexware Office Version befristete kostenfreie Nutzung des Produkts „Kontist Premium“ von Kontist eingetauscht werden. Hierfür ist der Abschluss eines gesonderten Vertrags über die Nutzung mit Kontist abzuschließen. Für diesen mit Kontist abzuschließenden Vertrag gelten die AGB von Kontist. Diese sind jedoch nicht Vertragsbestandteil des Vertrags über den Kauf der Gutscheincodes, für den diese besonderen Bedingungen gelten.

2.2. Der Erwerb eines Gutscheincodes unter diesem Vertrag ist ausschließlich in Kombination mit dem Abschluss eines Vertrags mit der Haufe Service Center GmbH über eine Lexware Office Version möglich. Zudem können Gutscheincodes nur von volljährigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland erworben werden.

2.3. Zwischen der Haufe Service Center GmbH und dem Nutzer kommt kein Vertrag über die Nutzung des Produkts „Kontist Premium“ zustande. Insbesondere schuldet die Haufe Service Center GmbH keinerlei Leistungen aus diesem mit Kontist gesondert abzuschließenden Vertrag. Sämtliche Leistungen des Produkts „Kontist Premium“ stehen in der alleinigen Verantwortung von Kontist. Der Nutzer kauft bei der Haufe Service Center GmbH lediglich den Gutscheincode, der eine kostenfreie Nutzung des Produkts „Kontist Premium“ während der Vertragslaufzeit des in dem Kombinationsprodukt enthaltenen Lexware Office Version ermöglicht.

2.4. Die Gutscheincodes unterliegen den besonderen Geschäftsbedingungen für Gutscheincodes im Rahmen der Kooperation mit Kontist.

2.5. Der Gutscheincode wird dem Nutzer in Form eines Hyperlinks nach Abschluss der Registrierung für die Lexware Office Version per E-Mail oder inapp im Produkt zur Verfügung gestellt.

3. Preise

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Der angegebene Gesamtpreis für das Kombinationsprodukt umfasst sowohl die Leistungen, die Haufe unter dem Nutzungsvertrag für die jeweilige Lexware Office Version erbringt als auch den Erwerb des Gutscheincodes. Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zusätzlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Gewährleistungsrechte

4.1. Hinsichtlich der Gewährleistung gelten für die Kaufverträge über die Gutscheincodes die gesetzlichen Vorschriften.

4.2. Im Falle von fehlerhaften oder nicht funktionierenden Gutscheincodes schuldet die Haufe Service Center GmbH die unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, d.h. die Zusendung eines neuen Gutschein-Codes mit dem im Einzelnen konkret vereinbarten Inhalt.

5. Haftung der Haufe Service Center GmbH

5.1. Die Haufe Service Center GmbH haftet beim Erwerb der Gutscheincodes gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

5.2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Haufe Service Center GmbH bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf.

5.3. Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 5.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.4. Die Haufe Service Center GmbH haftet nicht für die Durchführung und Durchführbarkeit der durch Kontist zu erbringenden Leistungen.

5.5. Eine etwaige Haftung der Haufe Service Center GmbH für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

5.6. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 5 gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen der Haufe Service Center GmbH entsprechend.

5.7. Im Übrigen ist eine Haftung der Haufe Service Center GmbH ausgeschlossen.

VIII. Besondere Bedingungen zur Nutzung von Lexware Geschäftskonto

1. Lexware Geschäftskonto kann als Erweiterung von Lexware Office genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender aktiver Account zu einer Lexware Office Version.

2. Sofern der Kunde das Lexware Geschäftskonto innerhalb von Lexware Office nutzen will, gelten zusätzlich zu den vorstehenden Bedingungen, sofern anwendbar, die nachfolgenden besonderen Bedingungen zur Nutzung von Lexware Geschäftskonto.

3. Mit Hilfe von Lexware Geschäftskonto kann der Kunde ein Geschäftskonto bei der Solaris („Geschäftskonto“) eröffnen, sowie von der Solaris SE („Solaris”) eine Visa Business Debit-Karte beziehen.

4. Die Nutzung Lexware Geschäftskonto setzt den Abschluss eines Girovertrags voraus („Girovertrag“). Dieser Girovertrag kommt unmittelbar zwischen der Solaris und dem Kunden zustande. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen der Solaris. Lexware ist nicht Vertragspartner des Girovertrags. Durch den Girovertrag verpflichtet sich die Solaris insbesondere, für den Kunden das Geschäftskonto einzurichten, eingehende Zahlungen dem Geschäftskonto gutzuschreiben und abgeschlossene Überweisungsaufträge zu Lasten des Geschäftskontos abzuwickeln sowie dem Kunden eine Debitkarte auszustellen. Das Geschäftskonto wird als Girokonto von der Solaris geführt. Lexware übernimmt für den Kunden gegenüber der Solaris im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Zahlung eines Entgelts für die Kontoführung und – soweit zwischen  Lexware und der Solaris vereinbart – für weitere Dienstleistungen der Solaris gegenüber dem Kunden.

5. Endet der Girovertrag, kann auch Lexware Geschäftskonto nicht mehr genutzt werden.

6. In Bezug auf den Girovertrag zwischen dem Kunden und der Solaris sowie der weiteren Leistungen der Solaris gelten die gesondert vom Kunden mit der Solaris vereinbarten folgenden Bedingungen:

Sie finden die jeweils aktuelle Fassung dieser Dokumente sowie weitere ggf. relevante Dokumente und diese ergänzende Informationen auf den Seiten der Solaris über den folgenden Link: https://www.solarisgroup.com/de/customer-information/.

7. Sowohl Lexware als auch die Solaris haben das Recht den Vertragsschluss mit dem Kunden, z.B. aus regulatorischen Vorgaben oder geschäftspolitischen Erwägungen (wie z.B. hinsichtlich der Rechtsform, Handelsregistereintragung und dem Herkunftsland des Kunden) abzulehnen.

8. Der Zugang über Lexware Office bietet dem Kunden Zugriff auf das Geschäftskonto.
Lexware stellt unter anderem entgeltlich die technischen Voraussetzungen für das im Zusammenhang mit dem Geschäftskonto und den Zugang zu sonstigen regulierten Partner-Services von Bankinstituten sowie Finanz- und Zahlungsdienstleistern als technischer Dienstleister im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes über Zugänge, Integrationen und Schnittstellen (unter anderem sogenannte APIs) her, die von dem jeweiligen Institut oder Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.

9. Da Lexware in Bezug auf das Geschäftskonto und weitere Leistungen der Solaris ausschließlich als technischer Dienstleister auf Grundlage eines Kooperationsvertrags mit der Solaris agiert, ist Lexware an Weisungen der Solaris gebunden, insbesondere, soweit regulatorischen Anforderungen genüge getan werden muss. Dies betrifft insbesondere folgende Sachverhalte:

  • Kontoeröffnung bzw. deren Ablehnung;
  • Kontosperrung oder Einschränkung der Kontonutzung sowie
  • Beendigung des Girovertrags und Schließung des Lexware Geschäftskontos.

10. Die Kontoaktivierung mit der Solaris kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In einigen Fällen kann es außerdem sein, dass Lexware nicht berechtigt ist, dem Kunden Auskünfte über die Gründe der jeweiligen Maßnahmen oder sonstige Einzelheiten zu erteilen.

11. Lexware nimmt das Angebot des Kunden unter den aufschiebenden Bedingungen an, dass (i) der Kunde mit der Solaris einen Girovertrag geschlossen hat und (ii) das Geschäftskonto des Kunden eröffnet ist („Aufschiebende Bedingungen”). Die Solaris führt für den Abschluss des Girovertrags mit dem Kunden eine Prüfung nach den regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben durch („Regulatorische Prüfung”). Im Rahmen der Regulatorischen Prüfung überprüft die Solaris unter anderem die Identität des Kunden bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. Für die Regulatorische Prüfung muss der Kunde im Registrierungsprozess weitere Angaben machen und Unterlagen einreichen. Die Regulatorische Prüfung dauert bei einfach gelagerten Fällen im Regelfall zwei Werktage ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde alle notwendigen Angaben und Unterlagen vollständig, korrekt und übersichtlich einreicht; sie kann andernfalls aber einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

12. Sobald die Aufschiebenden Bedingungen der Annahme eingetreten sind und dadurch der Vertrag zwischen dem Kunden und Lexware geschlossen wurde, kann der Kunde über die Lexware Office Bankübersicht sehen, dass das Geschäftskonto einsatzbereit ist.

13. Die Änderung von Stammdaten ist grundsätzlich entweder innerhalb von Lexware Office Geschäftskonto oder über die Chatfunktion in Lexware Office möglich. Gegebenenfalls müssen diese Änderungen erneut verifiziert werden. Sofern erforderlich, wird Lexware bei bestimmten Änderungen der Stammdaten weitere Unterlagen anfordern.

14. Der Kunde hat eine Kündigung des Girovertrags und den Auftrag zur Schließung des Geschäftskontos grundsätzlich an den Kundenservice von Lexware Office zu richten. Lexware wird die Solaris entsprechend informieren und die Erklärungen des Kunden weiterleiten.

15. Lexware verpflichtet sich, Kundendaten jederzeit durch angemessene und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu schützen und persönliche Daten des Kunden sowie seiner Online-Banking-Nutzer nur aus gesetzlichen Gründen weiterzugeben, sofern die Erfüllung des Lexware Geschäftskonto-Vertrages dies erfordert oder der Kunde hierzu eingewilligt hatte. Eine technische Maßnahme in diesem Sinne ist, dass Lexware Office Daten, insbesondere Kontoinformationen, ausschließlich verschlüsselt überträgt. Lexware nutzt weitere geeignete und sichere Verfahren, um dem Kunden den Abruf von notwendigen Finanzinformationen und die Übermittlung von Anfragen zu ermöglichen (z.B. TAN-Verfahren, Zwei-Faktor-Authentifizierung).

16. Einzelheiten über den Umgang mit persönlichen Daten, den Datenschutz sowie die Datensicherheit sind ausführlich in der Datenschutzerklärung beschrieben. Die Datenübertragung erfolgt über eine sichere und verschlüsselte Internetverbindung. Für den regelmäßigen Austausch von Daten haben Lexware und die Solaris eine Vereinbarung über eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 26 DSGVO abgeschlossen.

17. Lexware ist berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden abzuwenden und die Verfügbarkeit des Lexware Geschäftskontos zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Solche Maßnahmen können die teilweise oder vollständige Einschränkung des Zugangs Lexware Geschäftskonto beinhalten, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit von Kartenzahlungen oder Zahlungsanweisungen. Lexware ist auch dann berechtigt, das Lexware Geschäftskonto ganz oder teilweise einzuschränken, wenn der Kunde fällige Gebühren nicht zahlt. Auf die Einschränkung des Angebots durch die Solaris hat Lexware keinen Einfluss.

18. Die Solaris agiert auf Grundlage einer eigenen Vertragsbeziehung zum Kunden. Lexware übernimmt insofern keine Gewährleistung oder Haftung. Soweit der Kunde über Lexware Office die Leistungen der Solaris nutzt, geschieht dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. Einzelheiten ergeben sich aus den Produktbeschreibungen der Solaris sowie aus den Nutzungsbedingungen der Solaris.

 

Stand: September 2024

lxlp