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Gewinn- und Verlustrechnung Vorlage
Die GuV ist ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses von allen Unternehmen mit doppelter Buchführung. Sie entsteht aus der Bilanz. Der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung ist durch das Handelsgesetz klar vorgegeben. Deshalb ist eine Vorlage hilfreich, um keine Fehler zu machen.
Unsere Vorlage für die GuV enthält alle Angaben in der richtigen Anordnung.
Vorlage kostenlos herunterladen:
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GuV Vorlage für Unternehmen
Alle Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen am Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss in Form der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen. Das geht am einfachsten mit einer Vorlage für eine GuV, die alle Faktoren berücksichtigt und vorgibt.
Gewinn- und Verlustrechnung einfach erklärt
Die Gewinn- und Verlustrechnung – oder kurz: GuV – stammt aus der doppelten Buchführung. In der GuV werden alle Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt und miteinander verrechnet. Das Ergebnis zeigt an, ob das Unternehmen im entsprechenden Geschäftsjahr einen Gewinn oder einen Verlust gemacht hat.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein fester Bestandteil des Jahresabschlusses für Unternehmen, die eine doppelte Buchführung machen müssen. Das bedeutet: zum Jahresabschluss gehört zwingend die GuV dazu. Ohne ist die doppelte Buchführung und der Jahresabschluss nicht komplett und wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.
Der Aufbau und die Inhalte der Gewinn- und Verlustrechnung ist im Handelsgesetzbuch (HGB) festgehalten. Damit eine GuV korrekt ist und vom Finanzamt angenommen wird, müssen die Vorgaben und Inhalte befolgt werden.
Gewinn- und Verlustrechnung Vorlage enthält selbstverständlich alle Pflichtangaben, Vorgaben und Inhalte, so wie Sie laut dem Handelsgesetzbuch festgesetzt sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung mit Vorlage erstellen
Im Grunde handelt es sich bei der Gewinn- und Verlustrechnung um eine gestaffelte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben über den Verlauf eines Geschäftsjahres. Dabei werden die einzelnen Monate berücksichtigt und der Gesamtbetrag aus dem entsprechenden Jahr.
Zuerst listen Sie alle Erträge des Geschäftsjahres auf. Dabei werden die einzelnen Monatserträge und der gesamte Jahresertrag angegeben. Die Erträge setzen sich aus den einzelnen Posten zusammen, die im Verlauf eines Geschäftsjahres anfallen.
Kostenlose Gewinn- und Verlustrechnung Vorlage zum Download
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, die Ihnen hilft, alle gesetzlichen Anforderungen nach Handelsgesetzbuch zu erfüllen. Ideal für Unternehmen mit doppelter Buchführung. Jetzt downloaden!
Die Einnahmen in der Gewinn- und Verlustrechnung
Die GuV ist in Einnahmen und Ausgaben unterteilt. Die Einnahmen setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
- Verkäufe – die Erträge aus Ihrem alltäglichen Geschäft wie verkaufte Waren, Produkte, Dienstleistungen, etc.
- Zurückgegebene Verkäufe – die Verkäufe, die zurückgenommen werden mussten und deren Erträge dementsprechend zurückgezahlt wurden
- Rabatte auf Verkäufe – gestattete Rabatte, die positive Erträge gemindert haben
- Sonstige Erträge – beispielsweise Erträge aus aufgelösten Rückstellungen oder aus Anlagevermögen, also im Grunde alles, was nicht aus dem alltäglichen Geschäft entstanden ist
Alle Erträge werden zu einem Nettobetrag zusammengerechnet. Anschließend ziehen Sie die Selbstkosten ab und erhalten den Bruttogewinn des Geschäftsjahres.
Die Ausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung
Wo Einnahmen sind, sind immer auch Ausgaben. Es heißt nicht umsonst, dass man Geld ausgeben muss, um Geld einzunehmen. Die Ausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung setzen sich aus diesen Posten zusammen:
- Löhne und Gehälter – das Gehalt und der Lohn für angestellte Mitarbeiter:innen, egal ob in Festanstellung oder im Teilzeitjob
- Abschreibungen – Investitionen, die Sie steuerliche abgeschrieben haben und regelmäßig abbezahlen
- Miete – Kosten für Gebäudemieten; alternativ können hier auch die Kosten angegeben werden, die Sie als Grundstück- und Gebäudebesitzer:in haben
- Büromaterial – alles, was für die Abwicklung des sogenannten „Papierkrams“ ausgegeben wird
- Nebenkosten – laufende Kosten wie Strom oder Wasser
- Telefon – Kosten für Telefon und auch Internet
- Versicherungen – alle Kosten für Versicherungen, die für Ihr Unternehmen abgeschlossen wurden
- Reisen – Kosten, die während Geschäfts- bzw. Dienstreisen entstanden sind, von der Kilometerpauschale bis zum Verpflegungsmehraufwand
- Wartung – Reparatur- und Wartungskosten für Maschinen, Fahrzeuge, Technik, etc.
- Werbung – Werbekosten für Marketingmaßnahmen und Werbekampagnen
- Sonstige Ausgaben – alles, was sonst nirgendwo hineinpasst wie Renovierungskosten oder Lagerkosten
Die Betriebsausgaben werden zusammengerechnet und von den Erträgen abgezogen. Daraus ergeben sich Ihre Einkünfte.
Um aus Ihren Einkünften die Nettoeinkünfte zu ermitteln, verrechnen Sie anschließend noch die Zinsen und zuletzt die Einkommensteuer. Das Endergebnis ist Ihr reiner Gewinn (oder Verlust).
Wer muss eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen?
Nicht jedes Unternehmen oder jede:r Selbstständige ist zur doppelten Buchführung und somit zur Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet. Ob eine GuV im Rahmen des Jahresabschlusses erstellt werden muss, hängt von der gewählten Rechtsform, der Höhe des Jahresumsatzes und anderen Faktoren ab.
Ganz simpel und klar sind die Regelungen bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Dazu gehören die GmbH, die AG, die KG, die OHG und die GmbH & Co. KG. Diese müssen immer eine Gewinn- und Verlustrechnung für den Jahresabschluss erstellen. Außerdem gilt für Kapitalgesellschaften die Verpflichtung, die GuV in Staffelform – wie Sie sie in unserer Vorlage finden – zu erstellen und dürfen keine alternative Methode wie die Kontoform wählen.
Alle anderen zur doppelten Buchführung verpflichteten Unternehmen und Selbstständigen, können auch die Kontoform für die GuV anwenden. Bei der Kontoform listen Sie die Erträge und Ausgaben nicht untereinander auf, sondern wie in einem T-Konto auf der Soll- und auf der Haben-Seite. Auf der linken Seite im Soll stehen die Ausgaben, auf der rechten Seite im Haben stehen die Erträge. Ansonsten ändert sich nichts. Sie rechnen die Gesamtbeträge und stellen die beiden Seiten gegenüber. Dabei entsteht dann ein Saldo, der entweder im Soll steht und somit einen Gewinn darstellt oder im Haben und somit besagt, dass Sie Verlust gemacht haben.
Zur doppelten Buchführung sind alle verpflichtet, die einen Handelsregistereintrag haben. Ob dieser Eintrag freiwillig oder verpflichtend stattgefunden hat, ist dabei unerheblich.
Bei einem Umsatz von mehr 600.000,00 Euro im Jahr bzw. 60.000,00 Euro Gewinn jährlich gilt ebenfalls die Pflicht zur doppelten Buchführung.
Diese Regelungen gelten sowohl für Unternehmen, als auch für Selbstständige, Freiberufler:innen oder Landwirte und Landwirtinnen.
Müssen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, laden Sie einfach unsere kostenlose Vorlage herunter und Sie werden dabei keine großen Probleme haben.
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