Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer
Was ist das genau?
Inhaltsverzeichnis
Die alte Steuernummer war wegen Umzügen und fehlender Eindeutigkeit problematisch, was 2008 zur Einführung der lebenslang gültigen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) führte. Neben der Steuer-ID und Steuernummer existiert für Unternehmer die USt-IdNr, die für den Vorsteuerabzug und innergemeinschaftlichen Handel in der EU relevant ist.
Was ist die Steuernummer bzw. die Steuer-ID?
Jeder, der in der Vergangenheit mit dem Finanzamt zu tun hatte, der kennt die gute alte Steuernummer im Format 11/222/33333. Die Nummer setzt sich nach Abhängigkeit vom Wohnort des Steuerzahlers aus Kennziffern für das Bundesland und das zuständige Finanzamt sowie einer persönlichen Nummer zusammen.
Das Hauptproblem dieser Steuernummer, die bei den Finanzämtern noch immer zum Einsatz kommt: Bei einem Umzug ist die alte Nummer passé und es muss in Abhängigkeit vom neuen Wohnort eine neue Nummer zugeteilt werden. Zusätzlich ist das alte System fehlerträchtig, weil Steuerpflichtige im Bundesgebiet damit nicht eindeutig identifizierbar waren. All das führte dann 2008 zur Einführung der eindeutigen sogenannten Steuer-Identifikationsnummer (kurz Steuer-ID oder im Steuerformular auch einfach IdNr.), die aus elf Ziffern besteht und jeden Steuerzahler sein Leben lang und auch darüber hinaus begleitet.
Diese Nummer wurde allen Bürgern automatisch zugeschickt und sie kommt seitdem in jeder Steuererklärung zum Einsatz. Nach 2008 geborene erhalten ihre Nummer übrigens nach der Geburt per Post. Auch wenn das etwas übertrieben klingen mag, die Nummer bereits so früh zu vergeben, so hat das durchaus seinen Grund, denn jede Person im Lande ist bereits mit der Geburt einkommenssteuerpflichtig. Dabei handelt es sich nicht um Einkommenssteuer, sondern zum Beispiel um Kapitalerträge aus ererbtem Vermögen. Dank der lebenslangen ID können die Finanzamt somit auch Fälle wie diese steuerlich erfassen, was zuvor wegen einer nicht vergebenen Steuernummer unmöglich gewesen ist.
Auch wenn die Steuer-ID eine eindeutige Identifikation des Steuerzahlers ermöglicht, hat die alte Steuernummer nicht ausgedient. Zwar ist deren Abschaffung und die Umstellung auf die neue Steuer-ID langfristig vorgesehen, doch ein genauer Zeitpunkt dafür steht bislang noch nicht fest. Bis dahin wird empfohlen, bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt sicherheitshalber immer beide Nummern anzugeben.
Haben Sie Ihre alte Steuernummer vergessen, nach einem Umzug keine erhalten oder geben Sie Ihre erste Steuererklärung überhaupt ab, dann tragen Sie in Ihrer Steuererklärung am besten lediglich die 11-stellige Steuer-ID ein. Erhalten Sie daraufhin Ihren Steuerbescheid, ist dort neben der Steuer-ID automatisch auch die Steuernummer aufgeführt. Haben Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer vergessen, können Sie diese auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern unter Angabe Ihrer persönlichen Angaben anfordern. Die erhalten dann nach geschätzten vier Wochen einen Brief mit der IdNr zugeschickt.
Für Unternehmer existiert neben der Steuernummer und der Steuer-ID mit der USt-IdNr übrigens noch eine weitere Steuernummer, die vor allem für den Vorsteuerabzug und bei innergemeinschaftlichen Ein- und Verkäufen in der EU von Bedeutung ist. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt und zum Beispiel in Ausgangsrechnungen statt der regulären Steuernummer verwendet werden. Ein- und Verkäufe innerhalb der EU erfolgen unter jeweiliger Angabe der USt-IdNr ohne Umsatzsteuer, die dann auch nicht auf den Rechnungen ausgewiesen werden darf. Das vereinfacht den innereuropäischen Handel über die Grenzen hinweg deutlich.