Dienstleistungen
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Bei einer Dienstleistung handelt es sich um eine besondere Art von Wirtschaftsgut. Wird eine Leistung in Form einer Dienstleistung erbracht, finden Herstellung und Verbrauch nämlich gleichzeitig statt. Dementsprechend sind Dienstleistungen nicht lagerfähig und von materiellen Gütern in Form von Waren abzugrenzen. Sie bilden den tertiären Wirtschaftssektor nach Produktion und Industrie.
Was ist eine Dienstleistung konkret?
Was bedeutet „Dienstleistungen“ eigentlich genau und was sind Dienstleistungsgüter? „Dienstleistung“ ist zunächst einmal ein Wort aus der Wirtschaft. Man versteht darunter wirtschaftlich gesehen ein immaterielles Gut. Dieses entsteht, sobald eine natürliche oder juristische Person eine entgeltliche Leistung für ein anderes Wirtschaftssubjekt erbringt. Verkauft eine Firma Dienstleistungen, spricht man auch von Service.
Zu den wichtigsten Charakteristika von Wirtschaftsgütern in Form von Dienstleistungen gehört außerdem die Gleichzeitigkeit von Erbringung und Verbrauch (das sogenannte Uno-actu-Prinzip). Anschauliche Beispiele für gängige Dienstleistungsgüter sind:
- Besuche beim Frisör
- Hilfe im Haushalt
- Fahrten mit dem Taxi
- uvm.
Bei einem materiellen Gut steht im Gegensatz dazu die Produktion bzw. die Herstellung eines Produkts im Vordergrund.
Welche Arten von Dienstleistungen gibt es?
Zunächst einmal können Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Qualifikation unterschieden werden:
- Primäre Dienstleistungen (einfache Tätigkeiten, welchen keine längere Ausbildung erfordern): Verkäufer, Reinigungskräfte, kaufmännische Angestellte etc.
- Sekundäre Dienstleistungen (setzen eine höhere Qualifikation voraus): Ärzte, Rechtsanwälte etc.
Es gibt außerdem vier verschiedene Arten von Dienstleistungen, welche sich jeweils durch eigene Merkmale auszeichnen:
Originäre Dienstleistungen | Personenbezogene Dienstleistungen | Produktbegleitende Dienstleitungen | Sachbezogene Dienstleistungen |
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Was ist ein Dienstleister und wofür ist er zuständig?
Dienstleistungen können von folgenden Personen erbracht werden:
- Natürliche Personen (Rechtsfähige Menschen)
- Juristische Personen (Unternehmen, Vereine und Organisationen)
Diese können in beiden Fällen auch als Dienstleistende oder Dienstleister bezeichnet werden. Ein Vertrag, der mit einem Dienstleister geschlossen wird, kann zwei verschiedene Ausprägungen haben:
Dienstleistungsvertrag | |
Dienstleistungsverträge verpflichten den Erbringer grundsätzlich zu einer oder mehreren Handlungen. Hierbei gibt es allerdings keine Erfolgsgarantie. | Bei Abschluss von Werkverträgen ist der Dienstleister zu einem konkreten Erfolg bei der Durchführung der Leistung verpflichtet (z.B. handwerkliche Arbeiten, die erledigt werden müssen). |