Belege für die Steuererklärung

Belege für die
Steuererklärung

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    Die Angaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung machen, stammen in der Regel aus Geschäften, für die Sie eine Form von Beleg erstellt haben. Belege sind Rechnungen, Quittungen oder Verträge. Ist das Finanzamt neugierig, kann es passieren, dass Sie die Angaben in Ihrer Steuererklärung belegen müssen. Dabei gelten bestimmte Regelungen.

    Der Unterschied zwischen Belegvorhaltepflicht und Belegvorlagepflicht

    Grundsätzlich gilt: Sie müssen zu Ihrer Steuererklärung keine Belege beim Finanzamt einreichen. Denn im Jahr 2017 hat die Belegvorhaltepflicht die Belegvorlagepflicht abgelöst.

    Bis zum Jahr 2017 musste aufgrund der Belegvorlagepflicht die Richtigkeit der Angaben in der Steuererklärung direkt durch das Einreichen von Belegen nachgewiesen werden.

    Mit der Belegvorhaltepflicht hat sich das geändert. Sie müssen keinen Beleg mehr mit der Steuererklärung einreichen. Allerdings hat das Finanzamt jederzeit die Möglichkeit, Belege von Ihnen anzufordern. Und mit „jederzeit“ sind hier 10 Jahre gemeint.

    Die Aufbewahrungsfrist für Belege beträgt 10 Jahre. Während diesem Zeitraum kann das Finanzamt also nachträglich Belege für Ihre Steuerangaben einfordern.

    Da heutzutage viele Rechnungen, Verträge oder Bescheinigungen auch digital existieren, ist die Aufbewahrung natürlich wesentlich einfacher, als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Der klischeebehaftete Schuhkarton voller loser Rechnungen gehört mehr oder weniger der Vergangenheit an. Stattdessen befinden sich die Rechnungen geordnet in der Cloud oder auf einer externen Festplatte.

    Zumindest sollte das der Fall sein, damit Sie immer darauf zugreifen können, wenn das Finanzamt nachfragt. Sie dürfen Belege auch digital nachreichen und müssen nicht auf Papier zurückgreifen. Für die Übermittlung bietet sich das Online-Portal ELSTER an. Über ELSTER können Sie auch Ihre Steuererklärung machen.

    Diese Belege müssen Sie aufbewahren

    Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt im Prinzip für alle Belege, die mit Ihren Einnahmen oder Ausgaben zu tun haben, die Sie in der Steuererklärung angegeben haben.

    Besonders interessiert ist das Finanzamt an folgenden Belegen:

    Bescheinigungen

    Eine Bescheinigung bekommen Sie meistens von Behörden, wenn Sie bestimmte Leistungen vom Staat beziehen. Warum das Finanzamt hieran durchaus interessiert ist, liegt auf der Hand: Ihre Steuern fließen dem Staat zu, also will das Finanzamt sicherstellen, dass Sie sich nicht zu viel vom Staat selbst einstecken. Zu den Bescheinigungen gehören:

    • Lohnersatzleistungen – Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Elterngeld bekommen Sie von der entsprechenden Behörde inklusive einer Bescheinigung über die Höhe
    • Altersvorsorgebeiträge – diese Bescheinigung bekommen Sie von der Bank oder Ihrer Versicherung, wenn Sie beispielsweise eine Riester-Rente bezahlen
    • vermögenswirksame Leistungen – zum Beispiel eine Bescheinigung zur Arbeitnehmersparzulage, die Sie von der Bank oder der Bausparkasse erhalten
    • Steuerbescheinigungen – in der Regel schickt Ihnen Ihre Bank Bescheinigungen über die Kapitalertragssteuer oder Zinsabschläge zu, sofern Sie zum Beispiel Aktienfonds besitzen
    • Spendenbescheinigungen – sind auch als Zuwendungsbestätigungen bekannt und wird Ihnen auf Nachfrage von einer Organisation in Form einer Spendenquittung ausgestellt, an die Sie etwas gespendet haben; diese Spende muss übrigens nicht aus Geld bestehen, denn auch Sachgegenstände können Sie spenden oder sogar Ihre Zeit und sich das bescheinigen lassen
    • Studienbescheinigung – haben Sie ein Kind, das studiert, bekommen Sie eine sogenannte Immatrikulationsbescheinigung als Bestätigung, dass Ihr Kind an einer Hochschule eingeschrieben ist

    Nachweise

    Ein Nachweis kann im Grunde in jeglicher Form vorliegen. Wichtig ist, dass es sich um einen unumstößlichen Beweis einer Sache handelt. Diese Nachweise sind besonders wichtig:

    • Behinderung – bei einer Behinderung bekommen Sie vom zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis oder einen Feststellungsbescheid ausgehändigt
    • Unterhaltsbedürftigkeit – in gerader Verwandtschaftslinie müssen Personen in Deutschland füreinander Unterhalt zahlen, wenn das notwendig ist
    • außergewöhnliche Belastungen – Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen, Kosten für ein Pflegeheim, Beerdigungskosten und ähnliche Aufwendungen zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen; einen Nachweis bekommen Sie auf Anfrage jeweils bei der entsprechenden Einrichtung
    • besondere Werbungskosten – Werbungskosten gibt es zahlreiche, besondere Werbungskosten ebenfalls; Beispiele sind Kosten für einen beruflich bedingten Umzug, berufliche Weiterbildungen oder auch die Einrichtung eines Arbeitszimmers
    • haushaltsnahe Dienstleistungen – hierzu gehören beispielsweise die Nebenkostenabrechnung oder zusätzliche Renovierungs- und Reinigungskosten

    Welche Belege das Finanzamt sehen möchte, ist von vielen Faktoren abhängig. Manchmal handelt es sich auch um reine Stichproben. Es ist durchaus möglich, dass Sie niemals auch nur einen einzigen Beleg beim Finanzamt vorlegen müssen. Aufbewahren müssen Sie sie aber in jedem Fall, um auf der sicheren Seite zu sein.

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