Lohnabrechnung als Chef:in oder Inhaber:in - Darauf müssen sie achten

Lohnabrechnung auch
als Chefin oder Chef?

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    Mit den ersten Mitarbeiter:innen eine Lohnabrechnung einzuführen, das ist kein ansteckender Prozess: Als Freelancer oder einzelunternehmerisch aktive Person bekommt man auch mit Angestellten immer noch kein Gehalt im üblichen Sinne, sondern kann frei über den Gewinn der eigenen selbstständigen Arbeit verfügen. Deshalb müssen Sie auch als Chefin oder Chef keine Lohnabrechnung für sich selbst erstellen. Es sei denn …

    Es sei denn, Sie stellen sich selbst ein. Beispielsweise können Sie als Gesellschafter einer GmbH auch gleichzeitig Geschäftsführer dieser GmbH sein: Man spricht dann vom Gesellschafter-Geschäftsführer und nimmt die steuerlichen Vorteile mit, wenn das Gehalt als Betriebsausgabe gilt.

    In diesem Fall wird Ihnen von sich selbst ein vertraglich vereinbartes Gehalt gezahlt, das auch per Lohnabrechnung in der Buchhaltung bearbeitet wird. Denn weil das naturgemäß als Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit zählt, ist damit auch eine ordentliche Abrechnung fällig. Die wiederum fällt im Gegensatz zur einfachen Entnahme als Unternehmer nicht nach Belieben aus, sondern Sie müssen sich an einige Regeln halten:

    „Versteckte Gewinnausschüttung“ durch überhöhtes Chef-Gehalt vermeiden

    Ein Gehalt muss angemessen und transparent sein, sprich: Wenn Sie sich als Chefin oder Chef einen Lohn zahlen, sollten Sie auch einen Arbeitsvertrag aufsetzen, dem alle wesentlichen Punkte für die Zusammensetzung des Entgelts entnommen werden können. Boni, Geschäftswagen, Sonderzahlungen, Urlaubsgeld – alle geldwerten Extras sollten dokumentiert werden.

    Wie hoch dieses angemessene Gehalt letzten Endes ausfällt, kommt auf viele Faktoren an – wie zum Beispiel den branchenüblichen Satz. Im Zweifelsfall sollten Sie sich lieber vorab von erfahrenen Steuerfachmenschen beraten lassen oder professionelle Statistikauswertungen wie die von Statista bemühen, um ein Gefühl für die sinnvolle Höhe zu bekommen.

    Gehalt für den Chef: Steuervorteile?

    Gehaltszahlungen an den Geschäftsführer sind Teil der Betriebsausgaben und mindern den Gewinn des Unternehmens. Das kann für das Unternehmen steuerliche Vorteile haben: Wenn das Finanzamt die Höhe als angemessen akzeptiert.

    Wichtig ist tatsächlich die saubere Dokumentation der Lohnabrechnung als Chef, damit für das zuständige Finanzamt ersichtlich ist, wie hoch die Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer tatsächlich ausfällt.

    Hierfür ist der Hintergrund, dass eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung vermieden werden muss: Schließlich kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerlast des Unternehmens durch ein gutes Gehalt ganz nett senken. Zumindest, so lange sich alles im üblichen Rahmen bewegt – sonst hält die festgelegte Struktur einer Betriebsprüfung nämlich nicht stand.

    Im Zweifelsfall: Von Steuerberater:innen beraten lassen

    Ob es von Vorteil für Sie ist, sich auch als Inhaber:in mit Lohn und Lohnabrechnung zu verwöhnen, weiß im Zweifelsfall am besten die mit Ihrem Unternehmen vertraute Steuerkanzlei.

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