EEL: Elektronische Entgeltersatzleistung
Inhaltsverzeichnis
Wenn Arbeitnehmer:innen aufgrund bestimmter Umstände verhindert sind und ihrer Arbeit nicht nachkommen können, wird eine Entgeltersatzleistung gezahlt. Was darunter fällt und wie das Meldeverfahren funktioniert, erfahren Sie hier.
Welche Entgeltersatzleistungen gibt es?
Früher wurden Entgeltersatzleistungen auch als Lohnersatzleistungen bezeichnet. Sie sind staatliche Leistungen, die statt des Entgelts bezahlt werden, wenn Mitarbeiter:innen aus bestimmten Gründen ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Sie bekommen die ausgefallene Leistung von einem der Träger der Sozialversicherung gezahlt. Je nach Ursache, die der Zahlung der Entgeltersatzleistung zugrunde liegt, unterscheidet sich, welcher Träger dafür aufkommt. Das können z. B. die Kranken- und Pflegeversicherung sein, die gesetzliche Rentenversicherung, die Unfall- und die Arbeitsversicherung. Unter die Entgeltersatzleistungen fallen u. a.:
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Krankengeld
- Kinderkrankengeld
- Arbeitslosengeld
- Altersteilzeitzuschläge
- Übergangsgeld von einer Reha
- Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
Maschinelles Meldeverfahren: Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL)
Die elektronische Entgeltersatzleistung, kurz EEL, meint das maschinelle Meldeverfahren. Arbeitgeber:innen und die Sozialversicherungsträger sind zur digitalen Kommunikation nach § 107 SGB IV verpflichtet. Die Übermittlung der Daten erfolgt über das Datenaustauschverfahren DTA EEL. Die neunte Version des DTA EEL wurde zum 1. Januar 2018 eingeführt, seitdem sind Arbeitgeber:innen auch verpflichtet, die jeweils aktuelle Datensatz-Version zu verwenden.
Als zentrale Datenannahmestelle fungieren die gesetzlichen Krankenkassen, die die Meldung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger weiterleiten.
Meldung über DTA EEL
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Meldung spätestens dann abzugeben, wenn der Entgeltzahlungsanspruch endet, also z. B. wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als die sechs Wochen dauert, in denen Arbeitgebende zur Lohnfortzahlung verpflichtet sind. Neben den persönlichen Angaben des:der Mitarbeitenden wie Name und Anschrift müssen Arbeitgeber:innen z. B. auch Angaben machen zur Rentenversicherungsnummer des:der Mitarbeitenden. Außerdem muss die Betriebsnummer des Unternehmens angegeben werden.
Formal sind bestimmte Vorgaben einzuhalten. Darum arbeitet die Maske des Meldungssystems mit vorgegebenen Ausfüllhilfen zur besseren Vergleichbarkeit der eingehenden Meldungen, dabei u. a. mit Schlüsselzahlen.
Schlüsselzahlen für die elektronische Entgeltersatzleistung
Damit eine einfache und einheitliche Bearbeitung der Meldungen von den Sozialversicherungsträgern möglich ist, kommen Schlüsselzahlen zum Einsatz. Eine Übersicht der Schlüsselzahlen finden Sie in einem PDF-Dokument des GKV-Spitzenverbands.
EEL: Vollständige und formal korrekte Meldungen abgeben
Eine vollständige und formal korrekte Meldung ist essenziell, damit diese von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger bearbeitet werden kann. Ist dies nicht der Fall, muss die Meldung erneut – vollständig und korrekt – übermittelt werden. Kommt es aufgrund inkorrekt ausgefüllter Meldungen zu einer verspäteten Bearbeitung, gehen diese zu Lasten des:der Mitarbeitenden. Die Folge: Verzögerungen und finanzielle Einbußen.
Lohnabrechnung: Meldungen inklusive
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