Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Lexware Office Starter-Paket

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend „AGB“) der Haufe Service Center GmbH gelten für das Starter-Paket, das unter office.lexware.de/starter-paket gebucht werden kann. Leistungen werden nur unter Zugrundelegung dieser AGB erbracht. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Für einzelne Angebote können darüber hinaus ergänzende Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden. Veranstalter bzw. Anbieter des Schulungsprogramms ist die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Veranstalter“). Vertragspartner ist jedoch die Haufe Service Center GmbH als Kommissionärin.

1.2 Das „Lexware Office Starter-Paket“ bietet Steuerkanzleien die Möglichkeit, eine besondere Expertise in der Anwendung des Produkts Lexware Office zu entwickeln. Die Kanzlei wird nach erfolgreichem Absolvieren aller Paket-Bestandteile mit einem entsprechenden Zertifikat ausgezeichnet. Der genaue Inhalt und Umfang der Schulungsbestandteile sowie der Ablauf kann der in Ziff. 1.1 genannten Website entnommen werden.

 

2. Buchungsvoraussetzungen

2.1 Buchen können das Starter-Paket alle Steuerkanzleien innerhalb Deutschlands.

2.2 Für eine ordnungsgemäße Anmeldung muss das auf der in Ziff. 1.1 genannten Website hinterlegte Registrierungsformular vollständig und der Wahrheit entsprechend ausgefüllt und das Einverständnis mit diesen Bedingungen bestätigt werden. Der Anmelder muss über eine E-Mail-Adresse verfügen.

2.3 Sämtliche Unterlagen, Werbemittel und sonstige Medien des Pakets sind urheberrechtlich geschützt. Den Beteiligten am Starter-Paket wird lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Sämtliche vorgenannten Bestimmungen dieser Ziffer gelten auch für die Bild- und Ton-Aufzeichnung der Veranstaltung selbst. Insbesondere die Veröffentlichung von Audio- oder Videodaten, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing), die nicht vom Veranstalter selbst veröffentlicht oder explizit zur Veröffentlichung freigegeben wurden, ist untersagt.

2.6 Der Veranstalter behält sich vor, die einzelnen Bestandteile zu verschieben oder zu ändern. Auch eine Änderung von Ort und Zeit der Bestandteile bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sofern ein Bestandteil ausfällt oder Änderungen der Veranstaltung/des Programms vorgenommen werden, erhalten die Teilnehmer möglichst frühzeitig eine entsprechende Benachrichtigung. Muss ein Bestandteil aus wichtigen Gründen, insbesondere höhere Gewalt (z.B. behördlicher Verbote, welche die Durchführung einer Veranstaltung unmöglich machen oder Auflagen, die die Durchführung für den Veranstalter mit unverhältnismäßigem Aufwand verbinden, Epidemien, Pandemien, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, Überlastung der Telekommunikationsnetze und vergleichbare technische Störungen bei Onlineveranstaltungen, die außerhalb der Sphäre des Veranstalters liegen) ausfallen, haben die angemeldeten und bestätigten Teilnehmer keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz für bereits getätigte Ausgaben für Reisebuchungen o.ä.

 

3. Anmeldung

Die Kanzlei kann sich direkt über das Registrierungsformular auf der Website office.lexware.de/starter-paket  das Starter-Paket buchen. Die Buchung ist verbindlich. Die Kanzlei erhält im Anschluss eine verbindliche Bestätigung der Buchung und Informationen zu den nächsten Schritten.

 

4. Paketbestandteile und Zertifizierung

4.1 Das Starter-Paket besteht aus folgenden Bausteinen:

  • Bedarfsanalyse
  • Online-Schulung
  • Workshop in der Kanzlei
  • Mandanten-Onboarding

Detaillierte Angaben können der unter Ziff. 1.1 genannten Website entnommen werden.

Die Zertifizierung als “lexofficer” wird nur ausgehändigt, wenn der Teilnehmer sämtliche Bestandteile nachweislich absolviert hat. Den Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme an Schulungsbestandteilen, die nicht vom Veranstalter selbst durchgeführt werden, erbringt der Teilnehmer, indem er dem Veranstalter die entsprechenden Bescheinigungen übermittelt. Der Veranstalter behält sich vor, diese als gleichwertig anzuerkennen.

4.2 Hinsichtlich der Bedarfsanalyse gilt Folgendes:

  1. a) Die Bedarfsanalyse ist fester Teil des Starter-Paketes. Durch das Buchen des Starter-Paketes erklärt die Kanzlei automatisch verbindlich, auch an der Online-Bedarfsanalyse teilnehmen zu wollen. Für die Bedarfsanalyse ist die Buchung eines Termins notwendig. Die Zugangsdaten zur Terminbuchung erhält die Kanzlei im Anschluss an die Buchung des Starter-Paketes.
  2. b) Die Teilnahme an der Bedarfsanalyse erfordert ein oder mehrere kompatible Geräte, Internetzugang (dafür können Gebühren anfallen) und die Nutzung der in der E-Mail verlinkten Software Microsoft Teams oder Google Meet, zudem können gelegentlich Updates oder Upgrades erforderlich sein. Es empfiehlt sich ein High-Speed-Internetzugang.
  3. c) Dem Teilnehmer ist es untersagt,

(i) Nachrichten oder Materialien zu übermitteln, die andere belästigen, verleumden, bedrohen, obszön sind, sittenwidrig sind, geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen würden oder auf andere Weise unrechtmäßig wären, die eine zivilrechtliche Haftpflicht begründen würden oder die nach einem geltenden Gesetz oder einer geltenden Verordnung eine Straftat darstellen oder zu einer solchen aufrufen,

(ii) Software, Inhalte oder Codes hochzuladen oder zu übermitteln, die die Online-Schulungen auf irgendeine Weise schädigen, unterbrechen, unmöglich machen oder negativ beeinflussen oder darauf abzielen oder die Informationen oder Daten von anderer Hardware, Software oder Netzwerken des Veranstalters oder anderen Teilnehmern schädigen oder extrahieren oder darauf abzielen,

(iii) Aktivitäten nachzugehen oder die Teilnahme auf eine Weise zu nutzen, die die Veranstaltung oder Server oder Netzwerke, die mit der Online-Schulungen oder den Sicherheitssystemen des Veranstalters verbunden sind, beschädigen, unterbrechen, überlasten, stören oder auf andere Weise beeinflussen oder schädigen könnten.

  1. d) Der Teilnehmer hat eine Mitwirkungspflicht, damit die Bedarfsanalyse eine ideale Basis für die folgenden Schritte im Starter-Paket ist.

4.3 Hinsichtlich der Online-Schulung gilt Folgendes:

  1. a) Voraussetzung für den Workshop vor Ort in den Räumlichkeiten der Kanzlei ist, dass alle Teilnehmer des Workshops Grundkenntnisse in Lexware Office verfügen. Liegen diese noch nicht vor, können sie im Rahmen einer individuellen Online-Schulung erworben werden. Die Zugangsdaten zur Online-Schulung erhält die Kanzlei im Anschluss an die Bedarfsanalyse.
  2. b) Die Teilnahme an der Online-Schulung erfordert ein oder mehrere kompatible Geräte, Internetzugang (dafür können Gebühren anfallen) und die Nutzung der in der E-Mail verlinkten Software Microsoft Teams oder Google Meet, zudem können gelegentlich Updates oder Upgrades erforderlich sein. Es empfiehlt sich ein High-Speed-Internetzugang.
  3. c) Dem Teilnehmer ist es untersagt,

(i) Nachrichten oder Materialien zu übermitteln, die andere belästigen, verleumden, bedrohen, obszön sind, sittenwidrig sind, geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen würden oder auf andere Weise unrechtmäßig wären, die eine zivilrechtliche Haftpflicht begründen würden oder die nach einem geltenden Gesetz oder einer geltenden Verordnung eine Straftat darstellen oder zu einer solchen aufrufen,

(ii) Software, Inhalte oder Codes hochzuladen oder zu übermitteln, die die Online-Schulungen auf irgendeine Weise schädigen, unterbrechen, unmöglich machen oder negativ beeinflussen oder darauf abzielen oder die Informationen oder Daten von anderer Hardware, Software oder Netzwerken des Veranstalters oder anderen Teilnehmern schädigen oder extrahieren oder darauf abzielen,

(iii) Aktivitäten nachzugehen oder die Teilnahme auf eine Weise zu nutzen, die die Veranstaltung oder Server oder Netzwerke, die mit der Online-Schulungen oder den Sicherheitssystemen des Veranstalters verbunden sind, beschädigen, unterbrechen, überlasten, stören oder auf andere Weise beeinflussen oder schädigen könnten.

  1. d) Statt der individuellen Online-Schulung kann in der Bedarfsanalyse auch die Teilnahme an den öffentlichen Lexware Office-Webinaren zum Erwerb der benötigten Kompetenzen vereinbart werden
  2. e) Wird im Rahmen der Bedarfsanalyse festgestellt, dass bereits ausreichend Kompetenz vorhanden ist, kann die Online-Schulung entfallen.

4.4 Für die Teilnahme am Vor-Ort-Workshop gilt Folgendes:

  1. a) Mit der Buchung des Lexware Office Starter-Paketes meldet sich die Kanzlei automatisch auch verbindlich zum Vor-Ort-Workshop als fester Paket-Bestandteil an. Der Vor-Ort-Workshop findet i.d.R. in den Räumlichkeiten der Kanzlei statt. Terminen und Teilnehmer werden im Rahmen der Bedarfsanalyse gemeinsam festgelegt.
  2. b) Sollte durch eine anerkannte Institution, z.B. Robert Koch-Institut, Bundesrepublik Deutschland, Länder und Kommunen, insbesondere Gesundheitsbehörden, eine Reisewarnung oder eine erhöhte Risikowarnung für die Zielregion ausgesprochen werden oder stuft eine anerkannte Institution die Region als Risikogebiet bzw. als besonderes betroffenes Gebiet ein oder ist die Durchführung der Veranstaltung auf Grund der Gefährdungslage für die Gesundheit der Teilnehmer anhand der vom Robert Koch-Institut entwickelten Risikofaktoren für (Groß-) Veranstaltungen risikobehaftet, kann dies zu Änderungen führen.
  3. c) Gesetzliche Regelungen zur Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung/Inanspruchnahme der Buchung bleiben davon unberührt. Falls die Veranstaltung aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, behält sich der Veranstalter das Recht vor, auf eine ausschließliche Onlineveranstaltung umzustellen.
  4. d) Die Veranstaltung wird im Rahmen der zum Zeitpunkt geltenden Corona-Verordnungen des Veranstaltungsortes durchgeführt. Darüber hinaus erlässt der Veranstalter ein an die aktuelle Situation angemessenes Hygienekonzept, das u.a. eine Testpflicht, Tragen von FFP2-Masken, besondere Abstandsregeln oder ähnliche Schutzmaßnahmen beinhalten kann. Sofern der Veranstalter zum Ausschluss bestimmter Personen verpflichtet ist, wird er dieser Pflicht nachkommen.

4.5 Hinsichtlich des Mandanten-Onboardings gilt Folgendes:

Kanzlei und Lexware Office-Kanzleibetreuer erstellen im Anschluss an den Workshop einen individuellen Plan zur Unterstützung der ersten fünf Lexware Office-Neukunden.

5. Bild- oder Tonaufzeichnungen

Beim Workshop werden vom Veranstalter Foto-/Video-/Audioaufnahmen erstellt. Dabei können auch Aufnahmen der Teilnehmer angefertigt werden. Solche Aufnahmen können anschließend auf den Webseiten oder auf den Social- Media-Kanälen des Veranstalters und seiner nach §§ 15 ff. AktG analog verbundenen Unternehmen veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen die Teilnehmer ein, dass solche Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu Dokumentationszwecken und zu Zwecken der Berichterstattung verbreitet, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden können. Dies gilt auch für die Aufzeichnung von Onlineveranstaltungen. Gesetzliche Bestimmungen aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, nach dem KunstUrhG und nach dem Datenschutzrecht bleiben unberührt. Insbesondere kann der Teilnehmer der Verwendung solcher Aufnahmen jederzeit widersprechen.

6. Stornierung/Absage/Änderung

6.1 Absage durch den Teilnehmer:

Sollte der Teilnehmer an einem der Schulungsbestandteile nicht teilnehmen können, verpflichtet er sich zur rechtzeitigen Absage (spätestens drei Tage vorher), per E-Mail an: kanzleibetreuer@lexware.de

Bei einer kurzfristigeren Stornierung des Teilnehmers behalten wir uns das Recht vor, bereits angefallene Kosten unsererseits bzw. entstandene Schäden geltend zu machen. Davon unberührt bleibt der Nachweis durch den Teilnehmer, dass keine oder geringere Schäden entstanden sind.

6.2 Absage durch den Veranstalter:

Wir behalten uns vor, die einzelne Paketbestandteile aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets.

6.3 Änderung des Veranstaltungsverlaufs

Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Bestandteile zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Schulung hat. Außerdem behält sich der Veranstalter vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

7. Kosten

Das Starter-Paket kostet regulär 599 EUR zzgl. MwSt.
Es gilt der auf der Website bei der Buchung aktuelle genannte Preis.

8. Mitwirkungspflicht

Die Kanzlei verpflichtet sich mit Buchung des Starter-Paketes:

  • Die Paket-Bestandteile vollständig zu durchlaufen
  • Die dafür benötigte Zeit zu investieren
  • Die dafür benötigten Mitarbeiter bereitzustellen

 

9. Datenschutz

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfährt der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Näheres zur Datenverarbeitung rund um die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfahren Teilnehmer unter office.lexware.de/datenschutz

10. Haftung

10.1 Wir haften unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

10.2 Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

10.3 Eine weitergehende Haftung des unsererseits besteht nicht.

10.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.

11. Vertraulichkeit

11.1 Wir verpflichten uns dazu, sämtliche Informationen, Daten oder Dokumente, welche dem Teilnehmer bzw. dem zugehörigen Unternehmen gehören, vertraulich und/oder proprietär zu behandeln, egal ob diese schriftlich oder mündlich sind und inklusive, aber nicht limitiert auf Ideen, Konzepten, Methoden, Geschäftsmodelle, Businesspläne etc. („Vertrauliche Informationen“). Im Besonderen verpflichten wir uns, ebensolche Vertraulichen Informationen nicht zu verkaufen, handeln, veröffentlichen, reproduzieren oder in anderer Weise irgendeiner Person oder irgendeinem Unternehmen offenzulegen, ohne zuvor die schriftliche Bestätigung des Nutzers einzuholen.

11.2 Die oben genannten Verpflichtungen sind nicht anwendbar auf Informationen welche:

  • bereits im Besitz der Öffentlichkeit sind bzw. der Öffentlichkeit zugänglich werden durch andere Kanäle als durch eine Handlung oder ein Versäumnis von uns;
  • gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen.

12. Verbraucherwiderrufsrecht

Im Hinblick auf den Vertrag zum Schulungsprogramm haben Teilnehmer, wenn sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthaltsort oder Wohnsitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind, ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Belehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten im Fernabsatz. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Haufe Service Center GmbH
Munzinger Str. 9
D-79111 Freiburg
support@lexoffice.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

13. Änderung dieser Geschäftsbedingungen

Wir behalten uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für die Nutzer zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für die Nutzer ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden wir die Nutzer vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die vom Nutzer benannte E-Mail-Adresse. Sollte ein Nutzer mit einer beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn der Nutzer fristgerecht widerspricht, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats in Textform zu kündigen.

14. Laufzeit und Beendigung

14.1 Dieser Vertrag wird für die Laufzeit des Schulungsprogramms geschlossen. Er kann vom Teilnehmer mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats durch Erklärung in Textform gekündigt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Bestandteile der Schulung, für die ein gesonderter Vertrag geschlossen wird, von der Kündigung unberührt bleibt.

14.2 Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats durch Erklärung in Textform zu kündigen.

14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Freiburg im Breisgau.

15.3 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so ändert dies an der Wirksamkeit der Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nichts. Die Parteien werden sich bemühen eine der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Bestimmung zu vereinbaren.

15.4 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Gemäß § 36 VSBG weist der Veranstalter darauf hin, dass er zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet ist und an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnimmt.

 

Stand: Januar 2024

lxlp