Gewerbeamt
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Dafür ist das Gewerbeamt zuständig
Das Gewerbeamt ist eine der wichtigsten Behörden, wenn man sich selbstständig macht. In den meisten Fällen bringt eine Unternehmensgründung auch eine Meldung beim Gewerbeamt mit sich. Was es mit dieser Meldung anstellt und was man als Unternehmer:in davon hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Aufgaben des Gewerbeamts
Das Gewerbeamt ist für alle Selbstständigen wichtig, die ein Gewerbe betreiben. Dort wird die Gewerbeanmeldung erteilt und ein Eintrag in das Gewerberegister vorgenommen. Dadurch ist das Gewerbeamt auch die richtige Anlaufstelle, wenn man Informationen zu gewerblichen Tätigkeiten braucht.
Wenn man ein Gewerbe gründet, können viele Fragen offen sein. Das Gewerbeamt ist da, um diese Fragen zu beantworten. Der Gewerbeschein wird nur dann ausgestellt, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Das Gewerbeamt informiert darüber, welche Voraussetzungen das sind.
Es befindet sich meistens im Rathaus oder im Bürgerzentrum. Gewerbeamt und Ordnungsamt liegen meistens zusammen beziehungsweise teilen sich Bereiche, da sich ihre Aufgaben und Tätigkeiten größtenteils überschneiden.
Das Gewerbeamt ist in mehrere Aufgaben gegliedert. Dazu gehören unter anderem die folgenden:
- Anmeldung eines Gewerbes
- Weiterverarbeitung einer Gewerbeanmeldung
- Einhaltung der Gewerbeordnung
- Beratungen zu den Verordnungen der einzelnen Gewerbe
- Ausstellen von Dokumenten für Gewerbeerlaubnisse und Konzessionen
- Auskunft über Daten aus dem Gewerberegister (diese Auskunft gibt es allerdings nur, wenn ein begründetes Interesse vorliegt; das
- Gewerberegister ist also kein öffentliches Register)
- Verlängerung von Gewerbescheinen
- Abmeldung von Gewerben
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Gewerbe
- Übermittlung von Daten an Behörden und Finanzämter
Darüber hinaus ist das Gewerbeamt häufig auch ein wichtiger Bestandteil der Kommunen und organisiert beispielsweise Volksfeste oder Wochenmärkte mit. Der Zusammenhang mag auf den ersten Blick nicht ersichtlich sein, wird aber klar, wenn man bedenkt, dass Marktstände ein Gewerbe sind.
Diese Unterlagen sind wichtig für das Gewerbeamt
Für die Gewerbeanmeldung benötigt man einige Unterlagen, die beim Gewerbeamt vorgelegt werden müssen. Das sind die Folgenden:
- Personalausweis
- ein Auszug aus dem aktuellen Handelsregister
- das Formular zur Gewerbeanmeldung
- einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung (sofern es sich bei der Gewerbeanmeldung um eine juristische
- Person wie beispielsweise eine GmbH handelt)
Es benachrichtigt bei erfolgreicher Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Gewerberegister einige Ämter und Behörden. Das nimmt Ihnen bei der Gewerbeanmeldung einiges an Arbeit ab.
An diese Ämter und Behörden werden die Informationen übermittelt:
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer (und bei Bedarf auch Handwerkskammer)
- das statistische Landesamt
- Gewerbeaufsicht
Die Informationen werden von den entsprechenden Ämtern verarbeitet. Das Finanzamt beispielsweise benötigt die Informationen für die richtige Besteuerung des Unternehmens.
Welches Gewerbeamt ist zuständig?
Innerhalb von Deutschland sind die grundsätzlichen Regelungen für Gewerbetreibende eigentlich gleich. Es gibt aber bei den Bundesländern gewisse Unterschiede, da immer auch das Landesrecht greift. Darüber hinaus können auch noch regionale Vorgaben eine Bewandtnis haben.
In manchen Bundesländern ist es beispielsweise in bestimmten Kommunen möglich, die Gewerbeanmeldung über ein Online-Formular vorzunehmen. Bundesweit ist die Online-Anmeldung bisher aber nicht üblich und in manchen Bundesländern muss die Gewerbeanmeldung persönlich vorgenommen werden.
Außerdem ist die Zuständigkeit nicht bundesweit gleich. Für gewöhnlich ist das Gewerbeamt für die Gewerbeanmeldung zuständig. In Berlin hingegen übernimmt das Ordnungsamt alle Aufgaben des Gewerbeamts mit.
In Hamburg übernimmt die Handelskammer die Zuständigkeiten des Gewerbeamts, da es dort gar keins gibt.
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit immer beim Gewerbeamt im Ort, in dem ein Unternehmen seinen Standort hat. Allerdings gibt es Gewerbeämter meistens eher in größeren Städten. In Orten ohne Gewerbeämter ist deshalb meistens das Ordnungsamt zuständig.
Welches Gewerbeamt für das eigene Unternehmen zuständig ist, kann über www.gewerbeanmeldung.de herausgefunden werden. Oder Sie fragen direkt im Rathaus im Ort nach. In der Regel befindet sich das zuständige Amt – egal, ob Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Bezirksamt – im Rathaus.