Finanzamt

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    Das Finanzamt ist als unterste Behörde der Finanzverwaltung in erster Linie für die Verwaltung, Festsetzung und Eintreibung der Steuern verantwortlich. Bei den örtlichen Finanzämtern handelt es sich um Länderbehörden, die in der Regel direkt der Landesfinanzbehörde des jeweiligen Bundeslandes unterstellt sind.

    Darstellung, wie das Landesfinanzministerium mit dem Landesamt für Finanzen und dem Finanzamt zusammenhängt.

    Aufgaben der Finanzämter – gesetzliche Grundlagen

    Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der Finanzämter im Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz – FVG) klar geregelt. In § 17 werden die Rahmenbedingungen für Bezirk, Sitz und Aufgaben der einzelnen Finanzämter genannt. Grundsätzlich fallen mit Ausnahme der einheitlich im Bund geregelten Verbrauchssteuern alle Steuerangelegenheiten in die Zuständigkeiten der Finanzämter, falls diese nicht von den Gemeinden oder den Bundesfinanzbehörden verwaltet werden.

    Wohnsitzfinanzamt & Betriebsstättenfinanzamt

    Der Begriff Wohnsitzfinanzamt bezeichnet die zuständige Behörde, die bei natürlichen Personen für den Bezirk des jeweiligen Wohnortes zuständig ist. Wenn die natürliche Person über mehrere Wohnsitze verfügt, ist für die Zuständigkeit der Ort des überwiegenden Aufenthaltes entscheidend. Wenn Sie Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, erfolgt die Abgabe somit an das zuständige Wohnsitzfinanzamt.

    Das Betriebsstättenfinanzamt ist zuständig für den Bezirk, in dem sich die lohnsteuerpflichtige Arbeitsstätte eines Arbeitgebers befindet. Die Einreichung der Lohnsteuererklärungen sowie die Abgabe der einbehaltenen Lohnsteuer erfolgt an diese Behörde. Zudem ist dieses Finanzamt auch zuständig für viele Steuern (Umsatzsteuer, etc.), die im Zusammenhang mit einem Unternehmen erhoben werden. Eine Ausnahme ist jedoch die Gewerbesteuer, da diese in der Regel von der jeweiligen Gemeinde und nur in seltenen Fällen vom Betriebsstättenfinanzamt erhoben wird.

    Für die Feststellung der Zuständigkeit von Wohnsitzfinanzamt oder Betriebsstättenfinanzamt ist immer der Wohnort oder der Standort der Betriebsstätte entscheidend.

    Struktur und Aufbau eines Finanzamtes

    Jedes der etwa 650 Finanzämter in Deutschland ist nach einer schematischen Hierarchie aufgebaut. Die Leitung der Behörde erfolgt durch den Vorsteher. Zu den Hauptaufgaben der Amtsleitung gehört die Fach- und Dienstaufsicht, die eine rechtzeitige, wirtschaftliche und sachgerechte Erledigung aller Aufgaben des Finanzamtes sicherstellen soll. Neben der Amtsleitung wird auch die zuständige Vertretung von der obersten Landesfinanzbehörde bestimmt.

    Die Aufgaben des Finanzamtes ist in Arbeitsgebiete sowie in Sachgebiete unterteilt. Dazu gehören beispielsweise die Finanzkasse oder die Betriebsprüfung. Jedes Sachgebiet fällt unter die Zuständigkeit eines Sachgebietsleiters, in manchen Bundesländern können auch mehrere Sachgebiete zu einem Bereich zusammengefasst sein. Neben der Aufsicht gehören auch die Fort- und Ausbildung von Mitarbeitern zu den Aufgabengebieten der Sachgebietsleitung.

    Jeder Sachbearbeiter erledigt die Aufgaben seines Arbeitsgebietes eigenverantwortlich und ist zu einer sachgerechten, rechtzeitigen und wirtschaftlichen Erfüllung verpflichtet. In der Regel sind sie ausschließlich auf einem bestimmten Sachgebiet tätig, je nach Aufgabengebiet können den Sachbearbeitern auch weitere Mitarbeiter unterstellt sein.

    Anspruch auf Auskunft

    Gemäß § 89 AO (Abgabenordnung) hat jeder Steuerpflichtige einen Anspruch auf eine verbindliche Auskunft durch das Finanzamt. Allerdings sind diese Auskünfte häufig mit Kosten verbunden und die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach dem individuellen Gegenstandswert. Nach den Vorgaben des vorab genannten Paragrafen besteht jedoch eine Bagatellgrenze. Bis zu einem Wert von 10.000 Euro / Zeitwert in Höhe von 200 Euro werden keine Kosten für die Auskunft erhoben.

    Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

    Wenn das Ihnen eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuerklärung zusendet, sind Sie automatisch auch zu einer Abgabe verpflichtet. Allerdings gilt auch ohne diese Aufforderung eine Verpflichtung zur Übersendung einer Steuererklärung. So sind beispielsweise Selbstständige und Freiberufler sowie Land- und Forstwirte generell dazu verpflichtet. Auch wenn Sie Ihr Einkommen teilweise oder komplett aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, müssen Sie nach § 46 des Einkommenssteuergesetzes unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererklärung einreichen.

    Fristen des Finanzamtes

    In der Regel muss eine Steuererklärung für das Vorjahr bis zum 31. Mai des aktuellen Kalenderjahres abgegeben werden. Wenn die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch genommen wird, verlängert sich die Frist bis 31. Dezember. Bei einer Versäumnis der gesetzten Frist wird das zuständige Finanzamt in der Regel ein Erinnerungsschreiben mit einer erneuten Fristsetzung zusenden. Sollten Sie diese neue Frist ebenfalls versäumen, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld anordnen und zusätzliche Verspätungszuschläge verlangen.

    Entscheidende Vorteile einer Online-Buchhaltungs-Software

    Mit einer Buchhaltungssoftware profitieren Sie von einer Reihe von Vorteilen, die Ihnen die Einhaltung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung deutlich erleichtern. So können Sie beispielsweise mit wenigen Klicks die Umsatzsteuer-Voranmeldung vornehmen und online an das Finanzamt übermitteln oder die Buchungen über eine Steuerberater-Schnittstelle einfach an Ihren Steuerberater weiterleiten.

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