Gebäudeenergiegesetz aka Heizungsgesetz
Inhaltsverzeichnis
Wohl kaum ein neues Gesetz hat so viel Wellen geschlagen wie das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG -, dass der Bundesrat am 8. September 2023 verabschiedete.
Das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition, umgangssprachlich auch als Heizungsgesetz bekannt, dient dem Zweck, die Energiewende zu unterstützen und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Durch umfassende Diskussionen und Änderungen sind dessen nun konkret geltende Maßnahmen den Bürger:innen beziehungsweise auch Unternehmer:innen noch kaum bekannt.
Dieser Beitrag beschreibt, ab welchem Datum das Gebäudeenergiegesetz Gültigkeit hat, welche Regelungen es umfasst und welche staatlichen Förderungen nutzbar sind.
Ab dem Jahreswechsel gültig
Den Start des neuen GEG stellt der erste Januar 2024 dar. Allerdings sind durch den Gesetzgeber selbstverständlich Übergangsfristen vorgesehen. Wenn beispielsweise ein bestehendes Heizsystem einen Defekt hat, bietet das Gebäudeenergiegesetz den Eigentümer:innen der betreffenden Immobilie einen Zeitraum von 5 Jahren, um ein Heizsystem einzubauen, das den Bestimmungen des GEG entspricht.
Gebäudeenergiegesetz: 65 Prozent als magische Marke
Kernstück des neuen Heizungsgesetzes stellt die Bestimmung dar, dass ab Januar 24 neue Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent aus den erneuerbaren Energien nutzen müssen. Dieses Gesetz umfasst aktuell allerdings ausschließlich Neubaugebiete. Sollten Sie also einen Neubau planen, sind Sie automatisch durch das GEG betroffen. Bauen Sie jedoch außerhalb eines ausgewiesenen Neubaugebietes sind Sie durch das Gesetz zunächst nicht betroffen. Denn solche Neubauten werden erst frühestens ab dem Jahr 2026 durch die einschlägigen Regelungen tangiert. Dann gilt aber auch bezüglich solcher Bauprojekte der Prozentsatz von 65%.
Noch etwas anders sieht die Sache aus, wenn Sie Eigentümer:in einer Bestandsimmobilie sind. Funktioniert deren Heizung, besteht zunächst kein Handlungsbedarf. Sie können diese Heizung also ganz normal nutzen. Planen Sie den Einbau einer neuen Heizung, dürfen Sie abwägen, welche Art von Heizung Sie einbauen. Denn der Gesetzgeber hat das Gebäudeenergiegesetz durch Übergangsfristen ergänzt.
Welche Optionen sind nach dem GEG umsetzbar?
Sie sind Besitzer:in einer Bestandsimmobilie, deren Heizung ausgetauscht werden soll? Dann bestehen unterschiedliche Optionen rund um das Nutzen der regenerativen Energien. Klassische Beispiele aus diesem Bereich sind Wärmepumpen oder Fernwärme. Sie können nun die Fristen nutzen, um von den Kommunen Auskunft zu erhalten, ob beispielsweise ein Fernwärmenetz verfügbar sein wird. Je nach Größe der Kommunen wird diesen dafür durch das GEG ein Zeitraum eingeräumt, dessen Fristen erst 2026 beziehungsweise 2028 auslaufen.
Bestimmungen rund um Bestandsheizungen
Viele Eigentümer:innen von Bestandsimmobilien beschäftigt die gleiche Frage: Darf ein durch Öl oder Gas betriebenes Heizsystem auch nach dem Einführen des GEG noch genutzt werden oder besteht die Pflicht, diese Heizung auszutauschen? – Ganz klar: Sie müssen zunächst nicht austauschen. Denn der Gesetzgeber gestattet den betreffenden Besitzer:innen das Betreiben der bestehenden Heizung, solange diese nicht ganz defekt sein sollte. Erst dann, wenn die sogenannte Havarie eintritt, die den Ersatz erfordert, müssen Heizsysteme eingebaut werden, die den neuen Bestimmungen des GEG entsprechen. Dennoch besteht aber auch eine Obergrenze: das Jahr 2045. Dann herrscht das Verbot, weiter Öl- beziehungsweise Gasheizungen zu nutzen.
Dass A und O bezüglich einer bestehenden defekten Heizung stellt es also dar, ob das System durch den Fachbetrieb noch repariert werden kann oder nicht. Sollte das nicht der Fall sein, sind solche Systeme Pflicht, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Um solche Heizungen aber einzubauen, bietet das Gebäudeenergiegesetz großzügige Fristen. Sollten Sie ab dem 1. Januar 2024 also von einer defekten Öl- oder Gasheizung betroffen sein, müssen Sie diese zwar austauschen, nutzen aber die Übergangsfrist von 5 Jahren. Plant Ihre Kommune aber Anschlussmöglichkeiten bezüglich eines Fernwärmegesetzes, bietet Ihnen das GEG sogar 10 Jahre als Frist. Sollen Gasetagenheizungen ausgetauscht werden, sind es sogar 13 Jahre, die die Regelungen vorgeben.
Sonderregelungen nutzen
Während der Übergangsfristen, etwa um den Wärmenetzanschluss der Kommune auszunutzen, dürfen Besitzer:innen von Bestandsimmobilien auch Heizungen einbauen, die durch fossile Brennstoffe funktionieren. Selbst Härtefälle sind durch das GEG abgedeckt. Dann besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie sich von den Verpflichtungen durch das Gebäudeenergiegesetz bezüglich der Nutzung von erneuerbaren Energien befreien lassen
Erneuerbare Energien: Welche Heizungen dürfen ab dem Jahr 2024 eingebaut werden?
Wenn Sie die Regelungen des GEG umsetzen möchten, müssen Sie natürlich als erstes wissen, welche Formen von Heizungen ab dem Jahreswechsel noch erlaubt sind. 65 Prozent Anteil von regenerativen Energien sind durch unterschiedliche Formen von Energie beziehungsweise der Energiegewinnung umsetzbar.
Klassiker aus dem Bereich der erneuerbaren Energien sind das Nutzen eines Fernwärmenetzes und der Einsatz von Wärmepumpen. Auch Solarthermie, die die Kraft der Sonne nutzt, oder das Einsetzen einer Stromdirektheizung sind Optionen, die die Anforderungen des GEG umsetzen. Die Hybridheizung, die die erneuerbaren Energien und einen Gas- oder Ölkessel miteinander kombiniert, darf ebenfalls eingesetzt werden. Als gute Alternativen gelten auch Biomasseheizungen, die durch den Einsatz von Holz, von Hackschnitzeln oder von Pellets funktionieren. Auch Heizungen, die Wasserstoff, Flüssiggas oder erneuerbare Formen von Gasen nutzen, dürfen eingesetzt werden. Diese Regelung gilt allerdings ausschließlich dann, wenn es sich um ein Bestandsgebäude und nicht um einen Neubau handeln sollte.
Unterstützung durch den Staat nutzen
Das Gebäudeenergiegesetz definiert auch, dass Betroffene durch den Staat umfassende Unterstützung erhalten, wenn Heizungen auszutauschen sind. Diese Fördermittel sind allerdings durch bestimmte Grenzen gekennzeichnet. Solche Begrenzungen stellen entweder 70 Prozent der Anschaffungskosten der neuen Heizung oder den Höchstwert von 21.000 EUR dar. Außerdem sind 30 Prozent Grundförderung geplant, um fossile Heizungen gegen umweltfreundliche Heizungen auszutauschen. Geringverdienende erhalten zusätzliche Forderungen, die einen Prozentsatz von 30 Prozent ausmachen. Gut zu wissen: Wer ohne Verpflichtung sein System durch einen Austausch nach dem Gebäudeenergiegesetz aufstellt, erhält ebenfalls Förderung.
Beratung durch den Fachbetrieb nutzen
Um Forderungen durch den Staat zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Das A und O solcher Voraussetzungen stellt das Projektieren des Heizungsaustausches durch den Fachbetrieb dar. Die Expertise und Erfahrung durch solche Fachbetriebe sollten Sie aber generell nutzen. Denn das perfekte neue Heizsystem wird vor allem dann umgesetzt, wenn es die individuellen Gegebenheiten der Immobilie, aber auch rund um den Heizungsbedarf des jeweiligen Haushalts oder Unternehmen genau umsetzt. Solche Beratungen durch Expert:innen sind meist kostenfrei und werden durch ein unverbindliches Angebot ergänzt. Ein Extratipp: Weil nun zahlreiche neue Heizungen installiert werden müssen, sollten Sie diese Erstberatung bald ausnutzen und den geplanten Austausch starten.