E-Auto-Förderung 2023/2024
Weitere Verringerung der Förderung von E-Autos
Inhaltsverzeichnis
Die E-Auto-Förderung war im Jahr 2023 zum 1.1. des Jahres und 1.9. des Jahres Veränderungen unterworfen. Die Förderung verringerte sich betragsmäßig, und Plugin-Hybride sind vollständig aus der Förderung ausgeschieden. Zum 1.9. 2023 veränderte sich der Kreis der Berechtigten: Nur noch Privatleute werden mit ihren Anträgen auf Förderung berücksichtigt. Zum 1.1.2024 verringert sich die Förderung erneut. Es werden nur noch Autos mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 EUR gefördert.
Die Bundesregierung setzt 2024 mit stark verringertem Umfang die Förderung von E-Autos über den Umweltbonus fort. Deutlich werden die Bemühungen, den Umweltbonus noch effektiver und gezielter zu gestalten. Mit dem Ausscheiden der Plugin-Hybride sind Fahrzeuge mit Batteriebetrieb und Brennstoffzellenantrieb in den Fokus gerückt.
In den Mittelpunkt rückte mit der Beschränkung der Antragsberechtigten auch die Gruppe der Verbraucher. Es wird 2024 eine weitere Abstufung vorgenommen, indem hochpreisige E-Autos aus der Förderung ausscheiden.
Da die Mittel für den Umweltbonus bei E-Fahrzeugen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt werden, ist angesichts der aktuellen Haushaltslage eine Frage offen: Kommt die E-Auto-Förderung 2024 insgesamt auf den Prüfstand? Die notwendigen Einsparpotenziale könnten einen solchen Schritt notwendig machen.
Mit Urteil vom 15. November 2023 zum Aktenzeichen Urteil vom 2 BvF 1/22 erklärte das Bundesverfassungsgericht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig. Die Ausreichung von Förderbeiträgen für E-Autos steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Mittel noch nicht ausgeschöpft sind. Ob dieser Haushaltsvorbehalt durch die aktuelle krisenhafte Entwicklung im Bundeshaushalt nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil berührt wird, bleibt abzuwarten.
Was bleibt von der E-Auto-Förderung Ende 2023/Anfang 2024?
Maßgeblich für die Inanspruchnahme des Umweltbonus ist das Datum des Förderantrags, der seinerseits an die Fahrzeugzulassung gekoppelt ist. Für Gewerbetreibende, die bis zum 1.9.2023 keinen Antrag auf Förderung gestellt haben, ist das Thema Umweltbonus nicht mehr interessant. Sie sind aus dem Kreis der Antragsberechtigten ausgeschieden.
Privatleute können die Förderung weiterhin in Anspruch nehmen. Sie erhalten bei rechtzeitiger Antragstellung noch im Jahr 2023:
Für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
Ab 1.1.2024 gelten folgende Beträge:
Für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
Wichtig: Die Gesamtförderung für E-Autos erschöpft sich nicht mit der staatlichen Förderung. Zum Umweltbonus von staatlicher Seite auf Antrag kommt ein Herstelleranteil in Höhe von 50 % der staatlichen Förderung hinzu. Die als Umweltbonus bezeichnete Förderung ist damit die Summe aus Herstelleranteil und staatlicher Förderung. In aller Regel verrechnen Verkäufer den Herstelleranteil auf Kaufpreis oder Leasingrate.
Widersprüchliche Beschränkung der Förderung für E-Autos?
Auf der einen Seite ehrgeizige Klimaziele, die nach Willen der derzeitigen Bundesregierung teilweise schon früher umgesetzt werden sollen als ursprünglich geplant. Auf der anderen Seite werden Förderungen wie im Bereich der E-Autos intensiv zurückgefahren. Gewerbetreibende sind seit 1. September dieses Jahres sogar vollständig von der Förderung ausgeschlossen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich E-Autos bereits in breiten Kreisen der Bevölkerung durchgesetzt hätten. Auf den ersten Blick zeigt sich ein stabiler Aufwärtstrend bei den Zulassungszahlen. Ende 2022 wurde erstmals die Millionengrenze überschritten. Bis Oktober 2023 waren rund 1,3 Millionen E-Autos in Deutschland zugelassen.
Bei der Interpretation dieser Zulassungszahlen muss man berücksichtigen, dass der starke Aufwärtstrend in den Jahren der Förderung mit Umweltbonus zu verzeichnen ist. Hier wird sich erst 2024 zeigen, wie sich die Zahlen entwickeln, sobald die Förderbeträge stark zurückgefahren werden.
Möglicherweise wird sich herausstellen, dass man die E-Auto-Förderung zu früh verringert hat. Die vielen aktuellen finanziellen Belastungen für die Bevölkerung wie Inflation, steigende Energiepreise und eine allgemeine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland könnten den Trend zum-E-Auto nach unten verkehren. Insbesondere hohe Strompreise lassen ein E-Auto als wenig attraktiv erscheinen. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere der vollständige Ausschluss der Gewerbetreibenden aus der Förderung kaum verständlich.