Blackbox, Fahrassistenten & Führerschein
Gesetzesänderungen für Autofahrer:innen
Inhaltsverzeichnis
Das Jahr 2024 beginnt mit verschiedenen Änderungen für Autofahrer und Autohersteller. Unter anderem werden weitere Assistenzsysteme bei Neuzulassungen in Fahrzeugen zur Pflicht. Neben den bereits bekannten Umtauschpflichten für bestimmte Jahrgänge bei den alten Führerscheinen werden in der EU weitreichende Änderungen, unter anderem für Senioren bei den Führerscheinen diskutiert. Ein Ganzjahresreifen scheidet aus der Eignung als Winterreifen aus.
Assistenzsysteme in Fahrzeugen
Bereits seit Ende 2019 schreibt eine EU-Verordnung verschiedene Systeme, Bauteile und technische Einheiten für die Sicherheit in Fahrzeugen vor. Sie trägt den komplexen Namen „Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern“. Geltung hat die Verordnung seit dem 6. Juli 2022 für alle in der Europäischen Union typgenehmigten Pkw. In diesem Bereich sind bereits Assistenten wie ESP, ABS und Reifendrucksysteme serienmäßig vorgeschrieben.
Mit dem 7. Juli 2024 kommen weitere vorgeschriebene Assistenzsysteme für die neu zugelassenen Pkw hinzu. Vorgeschrieben sind für die Typengenehmigung jetzt zusätzlich:
- Blackbox
- Müdigkeits- und Aufmerksamskeitswarner
- Geschwindigkeitsassistent
- Rückfahrassistent
- Notbremsenassistent
- Notfall-Spurhalteassistent
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempflindlichen Wegfahrsperre
Aufmerksamkeit dürfte die Pflicht zur Ausrüstung mit einer Blackbox im Pkw erregen. Bekannt ist dieses Gerät aus Flugzeugen. Eine Blackbox erfasst im Sekundentakt sämtliche relevanten Daten des Fahrzeugbetriebs. Man spricht deshalb auch von einem Event Data Recorder (EDR) – Ereignis-Recorder. Die Blackbox wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben häufig im Steuergerät des Airbags installiert. Von dort aus greift sie unter anderem auf alle Beschleunigungssensoren des Fahrzeugs zu. Sie ermittelt unter anderem Daten vor einem Unfall, Daten nach einem Unfall sowie Daten zu Haltesystemen wie Anschnallgurten. Die Blackbox hilft dabei, Unfallereignisse nachzuvollziehen.
Veränderte Farbe der TÜV Plakette 2024
Die TÜV Plakette, die 2024 ausgestellt wird und bis 2026 gelten wird, bekommt die Farbe Blau.
Weitere Jahrgänge in der Umtauschpflicht für Führerscheine
Schon seit einigen Jahren ist der Umtausch der alten Führerscheine in Rosa und Grau im Gange. Jeder Jahrgang bei den Führerscheininhabern hat eine bestimmte Frist, in der die alten Führerscheine umgetauscht werden müssen. 2024 trifft es die Jahrgänge 1965-1970. Sie müssen bis zum 19. Januar 2024 ihre Führerscheine umgetauscht haben. Betroffene, die diese Frist versäumen und mit dem alten Führerschein angetroffen werden, riskieren ein Bußgeld.
Wichtig zu wissen: Der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Das neue Ausweisdokument im Scheckkartenformat kostet 25 EUR.
Nur noch bestimmte Ganzjahresreifen zugelassen
Mit der Wintersaison 2024/2025 sind Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr für den Einsatz im Winter zugelassen. Ab dem 1. Oktober 2024 erfüllen nur noch Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung 3PMSF die Anforderungen für einen Einsatz in der kalten Jahreszeit. Hergestellt und verkauft wurden die M+S-Reifen schon lange nicht mehr. Die Produktion wurde nach 2018 eingestellt. Autobesitzer sollten jedoch aufmerksam bleiben, ob sie noch Reifen dieser Art auf dem Fahrzeug montiert haben.
EU-Führerschein: Novelle heftig diskutiert
Bereits im Herbst dieses Jahres sorgten Diskussionen über geplante Reformen zum Führerschein auf EU-Ebene für hitzige Diskussionen. Neben strengeren Regeln für Fahranfänger erregen vor allem geplante Begrenzungen für Senioren beim Führerschein die Gemüter.
Die EU hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null zu senken. Erreicht werden soll das Ziel unter anderem mit einer großen Führerscheinreform. Im Entwurf für die vierte EU-Führerscheinrichtlinie finden sich verschiedene Regelungen dazu. Zuletzt wurde das Regelwerk 2013 überarbeitet.
Kernpunkt der geplanten Änderungen ist die Begrenzung der Gültigkeit von Führerscheinen. Wer derzeit seinen Führerschein vom alten Ausweisdokument umgetauscht hat, kennt die geltenden 15 Jahre für die Gültigkeit des Dokuments.
In der neuen Richtlinie ist es vorgesehen, die Gültigkeit mit fortschreitendem Lebensalter weiter zu begrenzen. Hier könnten ab dem 60. Lebensjahr Einschränkungen der Gültigkeitsdauer von nur noch 7 Jahren auf die Führerscheininhaber zukommen. Ab dem 70. Lebensjahr würde der Führerschein nur noch 5 Jahre gelten und ab dem 80. Geburtstag 2 Jahre. Bei Ablauf des Führerscheins müsste er jeweils erneuert werden. Es ist noch nicht präzise dargelegt, wie die Erneuerung, begleitet von medizinischen und psychologischen Untersuchungen zur Fahrtauglichkeit, verfahrensmäßig gestaltet wird.
Müssen ältere Führerscheininhaber fürchten, bald nicht mehr fahren zu dürfen?
Bisher ausgestellte Führerscheine sollen von der neuen Richtlinie nicht betroffen sein. Derzeit sind noch alle Führerscheine unbefristet gültig. Das Ausweisdokument selbst seine Gültigkeit von 15 Jahren. Eine Erneuerung nach 15 Jahren ist bisher nicht mit einer Prüfung verbunden. Dies soll für die Bestandsführerscheine auch so bleiben. Für bisher ausgestellte Führerscheine soll keine Fahrtauglichkeitsprüfung eingeführt werden.
Wer mit der Gültigkeit der EU-Richtlinie einen Führerschein erwirbt, würde ihr unterfallen. Jedoch sind die Einzelheiten des weiteren Vorgehens noch nicht abschließend in der EU beschlossen worden. Eine Auswirkung neuer EU-Richtlinien im großen Umfang könnte sich mit Blick auf das übliche Alter der Führerscheinerwerber voraussichtlich um 2060 ergeben.
Was für deutsche Führerscheininhaber problematisch anmutet, ist in anderen Ländern schon die Regel. Portugal, Luxemburg, Lettland, Tschechien, Ungarn, Estland, Griechenland, Kroatien, Slowakei und Spanien sehen bereits bestimmte Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren vor. Gleiches gilt in Dänemark, Finnland, Großbritannien, Holland, Italien, Malta, Slowenien und Zypern. Auch die Niederlande, die Schweiz und Norwegen haben Fahrtauglichkeitstests für Senioren eingeführt. Dabei sind die Regelungen in den genannten Ländern an unterschiedliche Altersklassen geknüpft. Manche Länder wie Portugal setzen bereits ab 50 Jahren Tests voraus. Norwegen beginnt damit erst ab einem Alter von 80 Jahren.
Derzeit ist die EU-Richtlinie noch nicht beschlossen. Mit Blick auf die weite Verbreitung von Reglementierungen für Senioren bei Fahrtauglichkeit und Geltung von Führerscheinen ist zu erwarten, dass eine verpflichtende Regelung für die gesamte EU kommen wird.